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   BGH, 30.06.1994 - VII ZR 122/93   

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https://dejure.org/1994,6671
BGH, 30.06.1994 - VII ZR 122/93 (https://dejure.org/1994,6671)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1994 - VII ZR 122/93 (https://dejure.org/1994,6671)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - VII ZR 122/93 (https://dejure.org/1994,6671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Berufungsurteils, wenn es keinen Tatbestand enthält - Der einer Entscheidung des Berufungsgerichts zugrundeliegende Streitstoff - Überprüfung des Streitstoffs in der Revisionsinstanz - Umfassendes Bild des Sach- und Streitstandes - Unrichtige Anwendung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1994, 662
  • ZfBR 1994, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 174/92

    Fehlen des Tatbestandes bei Berufungsurteilen - Verfahrensverstoß durch

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - VII ZR 122/93
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist ein Urteil eines Oberlandesgerichts grundsätzlich aufzuheben, wenn es keinen Tatbestand enthält (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 12. Mai 1993 - XII ZR 174/92 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 10 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.05.1989 - V ZR 128/88

    Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld;

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - VII ZR 122/93
    Von der Aufhebung sieht der Bundesgerichtshof ausnahmsweise ab, wenn das Ziel, die Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen, im Einzelfall erreicht werden kann, weil sich der Sach- und Streitstand aus den Entscheidungsgründen in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt (BGH, Urteil vom 12. Mai 1989 - V ZR 128/88 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2, Tatbestand fehlender 5).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 102/82

    Revision - Zurückverweisung - Kein Tatbestand - Beschwer - Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 30.06.1994 - VII ZR 122/93
    Dies gilt auch dann, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts ein Urteilstatbestand gemäß § 543 Abs. 1 ZPO entbehrlich schien, weil das Berufungsgericht sein Urteil für nicht revisibel gehalten hat (BGH, Urteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 102/82 - ZIP 1983, 493 = WM 1983, 377 m.w.Nachw.).
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