Rechtsprechung
BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Aufhebung der Strafe - Strafaufhebung - Revision - Revisionsinstanz - Verfahrensdauer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 23
- StV 1996, 131 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92
Wäre die Strafkammer von der zutreffenden Rechtslage ausgegangen (vgl. BGHSt 40, 138; 39, 216) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]und hätte entsprechend der Schwere der Schuld der Angeklagten § 30 Abs. 1 BtMG angewendet, hätte sie - wie sich aus dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe ergibt - auf weit höhere Freiheitsstrafen erkannt.Bei den Angeklagten M. Z., I. Ha., Mi. Z. und T. Z. ist, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß von einer größeren Zahl von Einzeltaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausgegangen sind als sie dem Urteil zugrunde liegen, wegen der von Anfang an unzutreffenden Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGHSt 40, 138) ein Teilfreispruch geboten (vgl.Senatsbeschluß vom 5. August 1994 - 3 StR 317/94).
- BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …
Auszug aus BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92
Wäre die Strafkammer von der zutreffenden Rechtslage ausgegangen (vgl. BGHSt 40, 138; 39, 216) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]und hätte entsprechend der Schwere der Schuld der Angeklagten § 30 Abs. 1 BtMG angewendet, hätte sie - wie sich aus dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe ergibt - auf weit höhere Freiheitsstrafen erkannt. - BGH, 05.08.1994 - 3 StR 317/94
Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92
Bei den Angeklagten M. Z., I. Ha., Mi. Z. und T. Z. ist, weil Anklage und Eröffnungsbeschluß von einer größeren Zahl von Einzeltaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausgegangen sind als sie dem Urteil zugrunde liegen, wegen der von Anfang an unzutreffenden Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGHSt 40, 138) ein Teilfreispruch geboten (vgl.Senatsbeschluß vom 5. August 1994 - 3 StR 317/94).
- BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und …
Auszug aus BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92
Die darin liegende Verfahrensverzögerung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 415/94, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]; BVerfG (2. Kammer des 2. Senats) NJW 1993, 3254 und NJW 1995, 1277) gibt im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falles jedoch keinen Anlaß zur Aufhebung des Strafausspruchs:. - BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94
Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht - …
Auszug aus BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92
Die darin liegende Verfahrensverzögerung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 415/94, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]; BVerfG (2. Kammer des 2. Senats) NJW 1993, 3254 und NJW 1995, 1277) gibt im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falles jedoch keinen Anlaß zur Aufhebung des Strafausspruchs:. - BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens
Auszug aus BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92
Die darin liegende Verfahrensverzögerung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 415/94, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]; BVerfG (2. Kammer des 2. Senats) NJW 1993, 3254 und NJW 1995, 1277) gibt im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falles jedoch keinen Anlaß zur Aufhebung des Strafausspruchs:. - BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
Auszug aus BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92
Die darin liegende Verfahrensverzögerung (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 415/94, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]; BVerfG (2. Kammer des 2. Senats) NJW 1993, 3254 und NJW 1995, 1277) gibt im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falles jedoch keinen Anlaß zur Aufhebung des Strafausspruchs:. - BGH, 08.07.1992 - 3 StR 2/92
Prozeßverschleppung bei mehrtätiger Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 30.06.1995 - 3 StR 578/92
Wäre die Strafkammer von der zutreffenden Rechtslage ausgegangen (vgl. BGHSt 40, 138; 39, 216) [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]und hätte entsprechend der Schwere der Schuld der Angeklagten § 30 Abs. 1 BtMG angewendet, hätte sie - wie sich aus dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe ergibt - auf weit höhere Freiheitsstrafen erkannt.