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   BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98   

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https://dejure.org/1998,4053
BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98 (https://dejure.org/1998,4053)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1998 - 1 StR 293/98 (https://dejure.org/1998,4053)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98 (https://dejure.org/1998,4053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29 a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1998, 593
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.10.1990 - 1 StR 539/90

    Betäubungsmittel - Besitz - Handeltreiben - Tateinheit - Herkunft -

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
    Er hat allerdings übersehen, daß zwischen dem festgestellten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz einer davon nicht betroffenen Menge Tateinheit, nicht Tatmehrheit besteht (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90).

    Das Unrecht der Tat und die Schuld des Angeklagten werden nämlich durch die geänderte rechtliche Bewertung der Konkurrenzverhältnisse nicht berührt (s. BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; Beschl. v. 25. März 1998 - 1 StR 80/98; Beschl. v. 3. April 1998 - 2 StR 95/98), so daß ausgeschlossen werden kann, daß das Landgericht eine niedrigere Strafe verhängt hätte".

  • BGH, 10.10.1988 - 2 StR 539/88

    Bewertung des Tatbeitrags als Mittäterschaft oder Beihilfe an Hand der

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
    "Während es im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, daß der Angeklagte angesichts seines wirtschaftlichen Interesses und der eigenverantwortlichen Gestaltung des Transportweges auch im Hinblick auf das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Täter und nicht nur als Beihilfeleistender verurteilt worden ist (s. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12, 14, 21, 24, 25, 36), begegnet die Annahme von Tatmehrheit durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 29.03.1990 - 1 StR 103/90

    Mittäterschaft - Wirtschaftliches Interesse - Begründungspflicht des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
    "Während es im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, daß der Angeklagte angesichts seines wirtschaftlichen Interesses und der eigenverantwortlichen Gestaltung des Transportweges auch im Hinblick auf das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Täter und nicht nur als Beihilfeleistender verurteilt worden ist (s. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12, 14, 21, 24, 25, 36), begegnet die Annahme von Tatmehrheit durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 25.03.1998 - 1 StR 80/98

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
    Das Unrecht der Tat und die Schuld des Angeklagten werden nämlich durch die geänderte rechtliche Bewertung der Konkurrenzverhältnisse nicht berührt (s. BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; Beschl. v. 25. März 1998 - 1 StR 80/98; Beschl. v. 3. April 1998 - 2 StR 95/98), so daß ausgeschlossen werden kann, daß das Landgericht eine niedrigere Strafe verhängt hätte".
  • BGH, 30.10.1990 - 2 StR 477/90

    Betäubungsmittel - Tatherrschaft - Täterschaftliches Handeltreiben - Beihilfe -

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
    "Während es im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, daß der Angeklagte angesichts seines wirtschaftlichen Interesses und der eigenverantwortlichen Gestaltung des Transportweges auch im Hinblick auf das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Täter und nicht nur als Beihilfeleistender verurteilt worden ist (s. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12, 14, 21, 24, 25, 36), begegnet die Annahme von Tatmehrheit durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
    Zu Recht ist der Tatrichter zwar davon ausgegangen, daß sich der Angeklagte insoweit nicht wegen unerlaubten Erwerbs, sondern wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge) strafbar gemacht hat (s. BGH NStZ 1994, 548).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
    "Während es im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, daß der Angeklagte angesichts seines wirtschaftlichen Interesses und der eigenverantwortlichen Gestaltung des Transportweges auch im Hinblick auf das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Täter und nicht nur als Beihilfeleistender verurteilt worden ist (s. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12, 14, 21, 24, 25, 36), begegnet die Annahme von Tatmehrheit durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88

    Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
    "Während es im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, daß der Angeklagte angesichts seines wirtschaftlichen Interesses und der eigenverantwortlichen Gestaltung des Transportweges auch im Hinblick auf das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Täter und nicht nur als Beihilfeleistender verurteilt worden ist (s. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12, 14, 21, 24, 25, 36), begegnet die Annahme von Tatmehrheit durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 03.04.1998 - 2 StR 95/98

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Rechtfertigung von Tateinheit bei

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
    Das Unrecht der Tat und die Schuld des Angeklagten werden nämlich durch die geänderte rechtliche Bewertung der Konkurrenzverhältnisse nicht berührt (s. BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; Beschl. v. 25. März 1998 - 1 StR 80/98; Beschl. v. 3. April 1998 - 2 StR 95/98), so daß ausgeschlossen werden kann, daß das Landgericht eine niedrigere Strafe verhängt hätte".
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90

    Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
    "Während es im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, daß der Angeklagte angesichts seines wirtschaftlichen Interesses und der eigenverantwortlichen Gestaltung des Transportweges auch im Hinblick auf das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Täter und nicht nur als Beihilfeleistender verurteilt worden ist (s. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12, 14, 21, 24, 25, 36), begegnet die Annahme von Tatmehrheit durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit;

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174 f.; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 430/15

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14 aaO; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58; Patzak in Körner/Patzak/ Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Rn. 108; Kotz in Müko-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Rn. 108; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

    Dahinstehen kann, ob die von der Strafkammer vorgenommene konkurrenzrechtliche Bewertung der Feststellungen, der Angeklagte habe nur eine materiellrechtliche Tat des - mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge idealkonkurrierenden - Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begangen, weil der gleichzeitige Besitz der 12.713,9 g Marihuana sowie der etwa 3 g Marihuana zuzüglich der beiden Joints nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 29a Abs. 1 Satz 2 BtMG darstelle, zutreffend ist oder ob der Angeklagte wegen zwei Taten, mithin wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie - in Tatmehrheit hierzu - Besitzes von Betäubungsmitteln zu verurteilen gewesen wäre (so BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15, NStZ 2016, 421; abweichend dagegen - für den Besitz von zwei an verschiedenen Orten aufbewahrten Betäubungsmittelmengen einerseits zum Zweck des täterschaftlichen Handeltreibens und andererseits zum Zweck des eigenen Konsums - BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90 (unveröffentlicht); vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593 f.; s. auch MüKoStGB/Kotz/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn. 1151; KPV BtMG/Patzak, 9. Aufl., § 29 Teil 4. Rn. 339; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 674).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 298/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen)

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174 f.; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98

    Verklammerung von zwei selbständigen Einzelstraftaten auf dem Gebiet des

    Die bisherige Gesamtstrafe kann daher als neue Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschluß vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98).
  • BGH, 15.09.2020 - 3 StR 282/20

    Tateinheit zwischen Einfuhr von Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen reinen

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht zwischen der Einfuhr von Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen reinen Besitz einer weiteren Betäubungsmittelmenge Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, juris Rn. 4; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174, 175; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82, 83; jeweils mwN).
  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 615/99

    Annahme von Tateinheit

    Die bisherige Gesamtstrafe kann daher jeweils als neue Einzelstrafe bestehen bleiben (§ 354 StPO; vgl. BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschlüsse vom 3. April 1998 - 2 StR 95/98; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98 und vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98).
  • OLG Koblenz, 27.04.2005 - 1 Ss 121/05

    Verfassungsrecht: ne bis in idem

    Selbst wenn der Besitz nicht vollständig im Handeltreiben aufginge, bestünde zwischen beiden Delikten Tateinheit (BGH StV 1998, 593 ; Körner, BtMG , § 29 Rdnr. 639 m.w.N.), die diese sachlich-rechtlich und damit auch verfahrensrechtlich zu einer einzigen Tat verbände (BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8 und BtMG § 29 Strafklageverbrauch 3).
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