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   BGH, 30.06.2004 - XII ZR 251/02   

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https://dejure.org/2004,1550
BGH, 30.06.2004 - XII ZR 251/02 (https://dejure.org/2004,1550)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2004 - XII ZR 251/02 (https://dejure.org/2004,1550)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - XII ZR 251/02 (https://dejure.org/2004,1550)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines Mangels der Mietsache im Verhältnis der Parteien eines Generalmietvertrages; Überprüfbarkeit von unbestimmten Rechtsbegriffen; Mängel des Zwischenmietverhältnisses bei einer gewerblichen Zwischenmiete von Wohnungen zum Zwecke der Weitervermietung; ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Zwischenvermietung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erheblicher Mangel in einzelnen Wohnungen bei gewerblicher Zwischenvermietung

  • Judicialis

    BGB § 537 Abs. 1 Satz 2 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 537 Abs. 1 S. 2 (a.F.)
    Mängel gewerblich zwischenvermieteter Wohnungen; Erheblichkeit eines Fehlers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbliche Zwischenmiete: Wann sind Mängel erheblich?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwischenmietverhältnis: Beeinträchtigung der Wohnungstauglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erwärmung durch Bewegung verhindert Kündigung wegen Heizungsausfall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewerbliche Zwischenmiete und die Mängel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel beim Untermietverhältnis schlagen auf Zwischenmietverhältnis durch (IBR 2004, 1126)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1450
  • MDR 2004, 1348
  • NZM 2004, 776
  • ZMR 2005, 101
  • DB 2005, 281 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90

    Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des

    Auszug aus BGH, 30.06.2004 - XII ZR 251/02
    Es ist Aufgabe des Tatrichters, sich durch Augenschein oder mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens zu überzeugen, ob und in welchem Umfang der geschilderte Zustand der Küchen die Weitervermietbarkeit der Wohnungen beeinträchtigte (Senatsurteil vom 27. Februar 1991 - XII ZR 47/90 - NJW-RR 1991, 779, 780).

    Die Ursache der Mängel zu erforschen oder gar Beseitigungsmöglichkeiten aufzuzeigen, ist nicht erforderlich (Senatsurteil vom 27. Februar 1991, aaO, S. 780).

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03

    Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses

    Als unerheblich ist ein Fehler insbesondere dann anzusehen, wenn er leicht erkennbar ist und schnell und mit geringen Kosten beseitigt werden kann, so daß die Geltendmachung einer Minderung gegen Treu und Glauben verstoße (Senatsurteil vom 30. Juni 2004 - XII ZR 251/02 - BGHReport 2004, 1615, 1616).
  • OLG Hamm, 08.04.2020 - 30 U 107/19

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Erheblichkeit des Mangels; Gesetzesänderung;

    § 536 Abs. 1 S. 3 BGB, in dem der Grundsatz von Treu und Glauben Niederschlag findet (vgl. BGH NZM 2004, 776 ), bleibt eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache außer Betracht.

    Als unerheblich ist ein Fehler insbesondere dann anzusehen, wenn er leicht erkennbar ist und schnell und mit geringen Kosten beseitigt werden kann (BGH NZM 2004, 776 ).

  • BGH, 22.08.2018 - VIII ZR 99/17

    Wohnraummiete: Instandsetzungsanspruch des die Wohnung nicht selbst nutzenden

    Angesichts der essentiell notwendigen Versorgung einer Wohnung mit warmem Wasser liegt ein Mangel vor, der auch eine nicht unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 - XII ZR 251/02, NJW-RR 2004, 1450 unter II 3 a aa).

    Angesichts der essentiell notwendigen Versorgung einer Wohnung mit warmem Wasser liegt ein Mangel vor, der auch eine nicht unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB nach sich zieht (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 - XII ZR 251/02, NJW-RR 2004, 1450 unter II 3 a aa).

  • LG Lübeck, 15.02.2018 - 14 S 14/17

    Schimmelbekämpfung: Was ist dem Mieter zumutbar?

    Insoweit liegt eine unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit vor, wenn sie bei objektiver Betrachtungsweise nicht spürbar ins Gewicht fällt oder wenn der Mangel leicht erkennbar ist und schnell sowie mit geringen Kosten beseitigt werden kann, so dass eine Minderung gegen § 242 BGB verstieße (BGH, Urteil vorn 30. Juni 2004, XII ZR 251/02, WuM 2004, 531: Staudinger/Emmerich, BGB, 2014, § 536 Rn. 11; Palandt/Sprau, BGB, 77, Aufl., § 536 Rn. 17 Schmidt-Futterer/Eisenschmid, a.a.O., § 535 Rn. 47 m.w.N. in Rn. 146).
  • AG Berlin-Schöneberg, 26.08.2015 - 104 C 85/15

    Mietminderung bei Fahrstuhlausfall und undichten Fenstern

    Denn ebenso wie der nach Angaben des Klägers zeitweilig auf einer nicht näher bemessenen, jedenfalls aber nach seiner Darstellung und den von ihm eingereichten Fotos eng begrenzten Fläche am Küchenfenster vorhandene Schimmelbefall, dessen potentiell negativen Einfluss auf seine Gesundheit der Kläger nicht dargelegt hat (vgl. Urteil des BGH vom 18. April 2007 zu VIII ZR 182/06 und Beschluss des Kammergerichts vom 3. Juni 2010 zu 12 U 164/09) und der offenbar schnell und mit geringen Mitteln zu beseitigen gewesen ist (vgl. Urteil des BGH vom 30. Juni 2004 zu XII ZR 251/02), sowie die angeblich beginnende Ablösung der Tapeten in diesem Bereich, die sich anscheinend von selbst wieder zurückgebildet hat, stellt der nach Darstellung des Klägers verbliebene handtellergroße Wasserfleck nur eine optische Beeinträchtigung dar.
  • AG Brandenburg, 28.06.2013 - 31 C 279/11

    Zugluft-Erscheinungen sind ein Mietmangel!

    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.02.1991 (vgl. NJW-RR 1991, Seite 779 = WuM 1991, Seite 544; bestätigt: BGH , NJW-RR 2004, Seiten 1450 f. = WuM 2004, Seite 531 ) braucht der Mieter, der sich gegenüber dem Zahlungsanspruch des Vermieters auf einen Mangel beruft und daraus eine Minderung der Miete herleitet, auch nur konkrete Sachmängel darzulegen, die die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen.
  • AG Brandenburg, 13.02.2023 - 31 C 210/21

    Gut Ding will Weile haben: Nicht bei Warmwasser!

    Eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr gehört im Regelfall zur Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung (BGH, Urteil vom 30.06.2004, Az.: XII ZR 251/02, u.a. in: NZM 2004, Seiten 776 f.).
  • KG, 28.04.2008 - 8 U 209/07

    Geschäftsraummiete: Kündigung des Mieters wegen nicht ordnungsgemäßer Beheizung

    Der Bundesgerichtshof hat zu einem Wohnraummietvertrag ausgeführt, dass das Funktionieren der Heizung in den Wintermonaten und in der Übergangszeit von erheblicher Bedeutung für die Gebrauchstauglichkeit ist; die Annahme eines unerheblichen Mangels ist nur bei sehr kurzem Heizungsausfall oder bei vorübergehend geringfügiger (1 ° C) Unterschreitung der erforderlichen Heizleistung gerechtfertigt (in GE 2004, 1228 f. = NJW-RR 2004, 1450 ff.).
  • AG Brandenburg, 13.10.2017 - 31 C 156/16

    Mülltonnen-Platz in Sicht: Keine Mietminderung!

    Eine unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der vermieteten Sache liegt nämlich auch dann vor, wenn sie bei objektiver Betrachtungsweise nicht spürbar ins Gewicht fällt, so dass die Geltendmachung einer Mietminderung gegen Treu und Glauben verstieße ( BGH , Urteil vom 29.04.2015, Az.: VIII ZR 197/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 2177 ff.; BGH , Urteil vom 06.04.2005, Az.: XII ZR 225/03, u.a. in: NJW 2005, Seiten 1713 ff.; BGH , Urteil vom 30.06.2004, Az.: XII ZR 251/02, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1450 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 20.09.2007, Az.: I-10 U 46/07, u.a. in: Grundeigentum 2008, Seiten 54 ff.; AG Saarburg , Urteil vom 28.11.2001, Az.: 5 C 473/01, u.a. in: WuM 2002, Seite 29 ).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZR 40/19

    Mietminderung bei Geschäftsraummiete: Zuordnung eines Teils der Mietfläche nach

    d) Soweit die Revision schließlich meint, § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB greife im vorliegenden Fall nicht ein, weil ein Mangel nach dieser Vorschrift nur dann unerheblich sei, wenn er leicht erkennbar sei und schnell sowie mit geringem Kostenaufwand beseitigt werden könne, sodass die Geltendmachung einer Minderung gegen Treu und Glauben verstieße, verkennt sie, dass es sich hierbei nur um einen der denkbaren Fälle handelt, in denen eine durch einen Sachmangel bedingte Gebrauchsbeeinträchtigung unerheblich ist (vgl. Senatsurteil vom 30. Juni 2004 - XII ZR 251/02 - NJW-RR 2004, 1450, 1451).
  • OLG Rostock, 17.05.2018 - 3 U 78/16

    Gewerberaummiete: Mindest- und Höchsttemperatur in einem Modegeschäft; Vortrags-

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 U 46/07

    Verpflichtung zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands der Mieträume

  • LG Berlin, 08.06.2012 - 63 S 423/11

    Verstoß gegen DIN-Normen begründet keinen Mietmangel!

  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

  • AG Neuss, 02.12.2016 - 94 C 3252/15

    Begründetheit einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs nach Eintritt

  • OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 3 U 26/21

    Mangelhafte Beheizung von Mieträumen Mindesttemperatur von 20° C für eine

  • OLG München, 15.03.2018 - 32 U 872/17

    Beeinträchtigung des Mietgebrauchs eines Ladenlokals durch Baulärm und

  • OLG Celle, 30.08.2022 - 16 U 358/22

    Zur Verjährung und deren Hemmung bei nachrangigen Forderungen gem. § 39 Abs. 1

  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - L 7 AS 315/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2009 - 13 B 922/09

    Verhältnis der Vorabprüfung zur ex-post-Kontrolle durch die Regulierungsbehörde

  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 3 U 130/06

    Mangel einer Mietsache:: fehlende Feststellanlage bei einer Brandschutztür in

  • OLG Dresden, 31.07.2007 - 5 U 284/07

    Minderung der Heizkosten wegen Unterschreitens der erforderlichen Raumtemperatur

  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 34/07

    Mietminderungsschaden wegen mangelhafter Ausführung einer Balkonversiegelung

  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - 7 AS 315/12

    Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages über die bisherige Wohnung;

  • AG Hamburg-Bergedorf, 06.01.2022 - 409 C 104/17

    Bleihaltiges Trinkwasser ist Mietmangel!

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2018 - 7 S 2223/18

    Kein Anspruch auf Mietminderung wegen unerheblichen Mängeln - Dimensionierung von

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