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   BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05   

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https://dejure.org/2005,3514
BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05 (https://dejure.org/2005,3514)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2005 - 3 StR 122/05 (https://dejure.org/2005,3514)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 3 StR 122/05 (https://dejure.org/2005,3514)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. a EMRK; § 200 StPO; § 264 StPO; § 354 Abs. 1 a Satz 2 StPO
    Tat im prozessualen Sinn (Individualisierung; sexueller Missbrauch); Akkusationsprinzip (Identität zwischen angeklagter und abgeurteilter Tat); Anwendung des § 354a Abs. 1 a Satz 2 StPO analog nach rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Nichtbeachtung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 154 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatzeitänderung und Identität der angeklagten Tat; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei "verschwundenen Akten"

  • rechtsportal.de

    Tatzeitänderung und Identität der angeklagten Tat; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei "verschwundenen Akten"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 320
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05
    Ebenso wie in derartigen Fällen an die Individualisierung der Einzeltaten in der Anklageschrift einerseits und den Urteilsgründen andererseits keine zu strengen Anforderungen zu stellen sind, da ansonsten wegen der begrenzten Erinnerungsfähigkeit des regelmäßig einzigen Tatzeugen nicht mehr vertretbare Strafbarkeitslücken entstünden (vgl. BGHSt 40, 44, 46), dürfen auch Modifikationen und Ergänzungen, die das Tatbild im Vergleich von Urteil zu Anklage erfährt, keiner zu strengen Betrachtung unterworfen werden.
  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05
    Er kann die danach gebotene Herabsetzung der verwirkten Strafen entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts analog § 354 Abs. 1 a Satz 2 StPO selbst vornehmen (zur Würdigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen vor Verkündung des tatrichterlichen Urteils im Rahmen des § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO vgl. Senat NJW 2005, 1813); denn Sinn dieser Regelung ist auch die Beschleunigung des Verfahrens, der besonderes Gewicht gerade dann zukommt, wenn es bereits zu rechtsstaatswidrigen Verzögerungen gekommen ist (s. dazu Peglau JR 2005, 143, 145).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05
    Die um mehr als ein Jahr differierende Tatzeit sowie die Modifikationen im Tatablauf stellen die Identität zwischen angeklagter und abgeurteilter Tat hier nicht in Frage (§ 264 Abs. 1 StPO); denn die zeitliche Verknüpfung der Tat mit dem Einzug des Angeklagten sowie ihre Kennzeichnung als erste der Mißbrauchsserie zum Nachteil der Nebenklägerin lassen keinen Zweifel aufkommen, daß das abgeurteilte Geschehen vom Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft umfaßt war, zumal der Tatort und der Kern des Mißbrauchsgeschehens (Geschlechtsverkehr) unverändert geblieben sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8, 19, 22).
  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 445/98

    Teilfreispruch wegen fehlender Bestimmtheit von Missbrauchshandlungen - Pflicht

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05
    Die um mehr als ein Jahr differierende Tatzeit sowie die Modifikationen im Tatablauf stellen die Identität zwischen angeklagter und abgeurteilter Tat hier nicht in Frage (§ 264 Abs. 1 StPO); denn die zeitliche Verknüpfung der Tat mit dem Einzug des Angeklagten sowie ihre Kennzeichnung als erste der Mißbrauchsserie zum Nachteil der Nebenklägerin lassen keinen Zweifel aufkommen, daß das abgeurteilte Geschehen vom Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft umfaßt war, zumal der Tatort und der Kern des Mißbrauchsgeschehens (Geschlechtsverkehr) unverändert geblieben sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8, 19, 22).
  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 457/93

    Tatzeitraum - Identität zwischen Anklage und Urteil - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05
    Die um mehr als ein Jahr differierende Tatzeit sowie die Modifikationen im Tatablauf stellen die Identität zwischen angeklagter und abgeurteilter Tat hier nicht in Frage (§ 264 Abs. 1 StPO); denn die zeitliche Verknüpfung der Tat mit dem Einzug des Angeklagten sowie ihre Kennzeichnung als erste der Mißbrauchsserie zum Nachteil der Nebenklägerin lassen keinen Zweifel aufkommen, daß das abgeurteilte Geschehen vom Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft umfaßt war, zumal der Tatort und der Kern des Mißbrauchsgeschehens (Geschlechtsverkehr) unverändert geblieben sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 8, 19, 22).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05
    Dies hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH NStZ 2001, 52).
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 30.06.2005 - 3 StR 122/05
    Eine Auslagenerstattung zwischen dem Angeklagten und der Nebenklägerin findet nicht statt, da beide Rechtsmittel erfolglos geblieben sind (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Dringt er wie hier mit seiner Beanstandung nicht durch, und hebt das Revisionsgericht das erstinstanzliche Urteil insoweit auch nicht wegen einer erheblichen Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist auf eine zulässige Revision von Amts wegen auf (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 320), steht rechtskräftig fest, dass der Angeklagte nicht wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 MRK vor Ergehen der Revisionsentscheidung zu entschädigen ist.
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 7/20

    Sexuelle Nötigung (Begriff der sexuellen Handlung; keine Verurteilung wegen

    Dazu zählen das Festhalten des Opfers an den Handgelenken (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 1 StR 255/11) und das Auseinanderdrücken der Beine (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2005 - 3 StR 122/05, NStZ-RR 2005, 320, 321(dort nicht abgedruckt)).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    Die nach dem angefochtenen Urteil eingetretene Verzögerung (im Revisionsverfahren) kann der Senat selbst feststellen, und er muß sie von Amts wegen berücksichtigen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 320; NStZ 2005, 445).

    Die Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 MRK) nimmt der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vor, und zwar sowohl bezüglich der im Revisionsverfahren entstandenen und von Amts wegen zu berücksichtigenden (vgl. BVerfG NStZ 2007, 710, 711; BGH NStZ-RR 2005, 320, 321; NStZ 2005, 445 Rdn. 3; § 354 Abs. 2 StPO; Senat, Beschluß vom 14. Mai 2008 - (2/5) 1 Ss 96/06 (14/06) -) als auch für die des gesamten Verfahrens (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 22; ebenfalls noch zur Strafzumessungslösung).

    a) Die Entscheidung des Revisionsgerichts über die Kompensation ist umso mehr dann veranlaßt, wenn eine Zurückverweisung der Strafsache an das Tatgericht das Verfahren - wie hier - weiter und in einer für den Angeklagten unzumutbaren Weise verzögern und damit die rechtswidrige Beeinträchtigung verlängert und vertieft würde (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH a.a.O.; NStZ 2006, 44, 45; 2005, 115; NStZ-RR 2005, 320, 321; NStZ 1997, 29).

    Als Zeitraum, in dem das Verfahren in rechtsstaatswidriger Weise verzögert wurde, kommt derjenige nach der ersten Aussetzung der Berufungshauptverhandlung am 14. Juli 1999 bis zur erneuten Bearbeitung im September 2003, abzüglich von einem Jahr, das nach 19tägiger Hauptverhandlung für die Bearbeitung eiligerer (Haft-)Sachen abzusetzen ist (also eine Verzögerung von drei Jahren und zwei Monaten) in Betracht und die Zeit nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 320).

  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 376/07

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf es im vorliegenden Fall nicht (BGH NStZ 2001, 52; NStZ-RR 2005, 320).

    Über die Kompensation kann der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst entscheiden (vgl. zur Berücksichtigung von Verfahrensverzögerungen nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils durch das Revisionsgericht BGHR StPO § 354 Abs. 1a Satz 2 Herabsetzung 1; Senat, Urt. vom 8. Februar 2007 - 3 StR 493/06 - Verfassungsbeschwerde verworfen durch BVerfG (Kammer) NStZ 2007, 710).

  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 549/06

    Unzureichende Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung; Steuerstrafrecht

    Denn Sinn dieser Regelung ist auch die Beschleunigung des Verfahrens (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1a Satz 2 Herabsetzung 1 und § 354 Abs. 1a Verfahren 3), zumal wenn - wie hier - die Taten bereits länger zurückliegen.
  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

    Ebenso wie in derartigen Fällen an die Individualisierung der Einzeltat in der Anklage- bzw. Antragsschrift einerseits und den Urteilsgründen andererseits keine zu strengen Anforderungen zu stellen sind, da ansonsten wegen der begrenzten Erinnerungsfähigkeit des regelmäßig einzigen Tatzeugen nicht mehr vertretbare Strafbarkeitslücken entstünden, dürfen auch Modifikationen und Ergänzungen, die das Tatbild im Vergleich von Urteil zur Anklage bzw. der Antragsschrift erfährt, keiner zu strengen Betrachtung unterworfen werden (BGH, Urteil vom 30. Juni 2005 - 3 StR 122/05, NStZ-RR 2005, 320).
  • OLG Rostock, 27.01.2016 - 21 Ss OWi 2/16

    Bußgeldverfahren: Verfahrensverzögerung in einem

    Das Revisionsgericht hat den - möglichen - Verstoß auf eine zulässige Revision hin von Amts wegen zu beachten (vgl. zu alledem Beschluss des 1. Strafsenats des OLG Rostock vom 24.03.2010 - 1 Ss 08/10 I 11/10 - juris - Meyer-Goßner-Schmitt, StPO, 58. Aufl. Art. 6 MRK Rn. 9 ff. m. w. N.; BGH NStZ-RR 2005, 320).
  • OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen

    Das Revisionsgericht hat den Verstoß auf eine zulässige Revision hin von Amts wegen zu beachten (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. Art. 6 MRK Rn. 9a m. w. N.; BGH NStZ-RR 2005, 320).
  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

    In solchen Fällen erfüllt die Anklageschrift bereits dann ihre Umgrenzungsfunktion, wenn sie den Verfahrensgegenstand durch den zeitlichen Rahmen der Tatserie, die Nennung der Höchst- oder Mindestzahl der nach dem Anklagevorwurf innerhalb dieses Rahmens begangenen Taten, das Tatopfer und die wesentlichen Grundzüge des Tatgeschehens bezeichnet (BGHSt 44, 153/155 = NJW 1998, 3788; vgl. auch BGHSt 40, 44/45 ff.; BGH NStZ-RR 2005, 320; NStZ 2005, 282/283).
  • BGH, 11.03.2008 - 3 StR 36/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Dies hat der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen; der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf es dazu nicht (BGH NStZ 2001, 52; NStZ-RR 2005, 320).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 123/22

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers bei Verurteilung wegen Mordes

  • BGH, 21.11.2006 - 3 StR 329/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

  • BGH, 06.06.2006 - 2 StR 2/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung in der Revisionsinstanz (Herabsetzung

  • BayObLG, 06.07.2021 - 202 ObOWi 734/21

    Kein Fahrverbot bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • OLG Hamm, 02.11.2005 - 3 Ss 380/05

    Verfahrensverzögerung; Kompensation; Einzelstrafe; Gesamtstrafe

  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 1 Ss 9/09
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