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   BGH, 30.06.2011 - IX ZB 169/10   

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https://dejure.org/2011,4382
BGH, 30.06.2011 - IX ZB 169/10 (https://dejure.org/2011,4382)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - IX ZB 169/10 (https://dejure.org/2011,4382)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - IX ZB 169/10 (https://dejure.org/2011,4382)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 290 Abs 1 Nr 4 InsO
    Versagung der Restschuldbefreiung: Bestellung einer nicht valutierten Fremdgrundschuld als Vermögensverschwendung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 4
    Versagung der Restschuldbefreiung: "Vermögensverschwendung" bei Grundstücksbelastung mit forderungsloser Fremdgrundschuld

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Belastung eines Grundstücks mit einer nicht eine Forderung sichernden Fremdgrundschuld stellt eine Vermögensverschwendung dar; Belastung eines Grundstücks mit einer nicht eine Forderung sichernden Fremdgrundschuld als Vermögensverschwendung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vermögensverschwendung des Schuldners durch Bestellung einer Fremdgrundschuld ohne Gegenleistung

  • zvi-online.de

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 4
    Vermögensverschwendung durch Immobilienbelastung mit nicht zur Forderungssicherung dienender Fremdgrundschuld

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versagung der Restschuldbefreiung; Verbraucherinsolvenz; Fremdgrundschuld ohne Forderungssicherung; Vermögensverschwendung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Belastung des Grundstücks durch den Schuldner mit einer Fremdgrundschuld, die keine Forderung sichert, als Vermögensverschwendung

  • rewis.io

    Versagung der Restschuldbefreiung: Bestellung einer nicht valutierten Fremdgrundschuld als Vermögensverschwendung

  • ra.de
  • rewis.io

    Versagung der Restschuldbefreiung: Bestellung einer nicht valutierten Fremdgrundschuld als Vermögensverschwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 97 Abs. 2; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 4
    Belastung eines Grundstücks mit einer nicht eine Forderung sichernden Fremdgrundschuld stellt eine Vermögensverschwendung dar; Belastung eines Grundstücks mit einer nicht eine Forderung sichernden Fremdgrundschuld als Vermögensverschwendung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Belastung mit Fremdgrundschuld: Vermögensverschwendung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Die Belastung eines Grundstücks mit einer keine Forderung sichernden Fremdgrundschuld ist eine Vermögensverschwendung (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO)

  • wzr-inso.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Belastung eines Grundstücks mit einer Fremdgrundschuld, die keine Forderung sichert, stellt eine Vermögensverschwendung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 946
  • NZI 2011, 641
  • WM 2011, 1481
  • Rpfleger 2011, 627
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 20.06.2013 - IX ZB 11/12

    Versagung der Restschuldbefreiung: Verschwendung von Vermögen bei unentgeltlicher

    Ebenfalls kommt die schenkweise Hergabe von Vermögensgegenständen ohne nachvollziehbaren Anlass als Verschwendung in Betracht, wenngleich eine nach § 134 InsO anfechtbare Schenkung für sich genommen nicht ohne weiteres den Versagungsgrund ausfüllt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZB 169/10, NZI 2011, 641 Rn. 10 f).

    Die unentgeltliche Übertragung eines Vermögensgegenstandes an einen Dritten stellt unabhängig davon eine Vermögensverschwendung dar, ob diese unentgeltliche Leistung nach den Vorschriften der Insolvenzordnung (§§ 129 ff InsO) rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZB 169/10, NZI 2011, 641 Rn. 9).

  • BGH, 23.02.2012 - IX ZB 182/10

    Insolvenzverfahren: Mitwirkung des Insolvenzschuldners bei der Verwertung eines

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein Schuldner nach § 97 Abs. 2 InsO verpflichtet ist, Kaufinteressenten den Zutritt zu einem bebauten Grundstück zu ermöglichen, um so eine möglichst günstige Verwertung des Grundstücks zu erreichen, § 159 InsO (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZB 169/10, NZI 2011, 641 Rn. 5).
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