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   BGH, 30.06.2011 - StB 8/11 und StB 9/11   

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https://dejure.org/2011,3953
BGH, 30.06.2011 - StB 8/11 und StB 9/11 (https://dejure.org/2011,3953)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - StB 8/11 und StB 9/11 (https://dejure.org/2011,3953)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - StB 8/11 und StB 9/11 (https://dejure.org/2011,3953)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 70 StPO; § 55 StPO; § 129a StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer weiteren Strafverfolgung; Strafklageverbrauch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung); ne bis in idem; "Offensive 77"; Verena Becker; Siegfried Haag; Roland Mayer; Baustein ...

  • HRR Strafrecht

    § 70 StPO; § 55 StPO; § 129a StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer weiteren Strafverfolgung; Strafklageverbrauch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung); ne bis in idem; "Offensive 77"; Verena Becker; Siegfried Haag; Roland Mayer; Baustein ...

  • lexetius.com
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StPO, § 129a StGB
    Auskunftsverweigerungsrecht von rechtskräftig verurteilten Mitgliedern der "RAF"

  • Wolters Kluwer

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rewis.io

    Auskunftsverweigerungsrecht von rechtskräftig verurteilten Mitgliedern der "RAF"

  • ra.de
  • rewis.io

    Auskunftsverweigerungsrecht von rechtskräftig verurteilten Mitgliedern der "RAF"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rechtsportal.de

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rechtsportal.de

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • rechtsportal.de

    Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote Armee Fraktion" wegen Weigerung der Zeugnisleistung im Falle des Bestehens einer Möglichkeit der Strafverfolgung sind unzulässig; Zulässigkeit von Beugemaßnahmen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der "Rote ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • welt.de (Pressebericht, 11.07.2011)

    Mordfall Buback: BGH lehnt Beugehaft gegen Ex-RAF-Terroristen ab

  • abendblatt.de (Pressemeldung, 11.07.2011)

    Prozess um Buback-Mord: Keine Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen

  • swr.de (Pressebericht, 10.07.2011)

    Keine Beugehaft gegen frühere RAF-Terroristen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 316
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.04.2006 - StB 1/06

    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).

    Vor dem dargelegten Hintergrund und dem engen Zusammenhang der im Jahr 1977 von den Mitgliedern der "RAF" begangenen Tatserie ist nicht auszuschließen, dass die Angaben der Beschwerdeführer Rückschlüsse auch auf die das Waffengeschäft Fi. betreffende Tat zulassen und jedenfalls im Rahmen einer mosaikartigen Beweisführung auch für die Begründung bzw. Erhärtung eines Tatverdachts hinsichtlich dieses Überfalls Bedeutung gewinnen können (st. Rspr.; vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413; vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Die Beschwerdeführer haben das Zeugnis nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert; denn sie können - ebenso wie etwa die damaligen "RAF"-Mitglieder K., Mo. und F. (BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178) - hinsichtlich der nicht beantworteten Fragen wegen der konkreten Gefahr einer weiteren Strafverfolgung ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO geltend machen.

    Es liegt nahe, dass auch der Raubüberfall auf das Waffengeschäft Fi. am 1. Juli 1977, bei welchem ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1980 (2 - 1 StE 5/79) die "RAF"-Mitglieder F. und S. den Inhaber des Geschäfts zu ermorden versuchten und 19 Faustfeuerwaffen erbeuteten (UA S. 14 ff.), als Beschaffungstat in unmittelbarem Zusammenhang mit der auf einer Gesamtplanung beruhenden Anschlagsserie stand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 f.).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Die Beschwerdeführer haben das Zeugnis nicht ohne gesetzlichen Grund verweigert; denn sie können - ebenso wie etwa die damaligen "RAF"-Mitglieder K., Mo. und F. (BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178) - hinsichtlich der nicht beantworteten Fragen wegen der konkreten Gefahr einer weiteren Strafverfolgung ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Abs. 1 StPO geltend machen.

    Es liegt nahe, dass auch der Raubüberfall auf das Waffengeschäft Fi. am 1. Juli 1977, bei welchem ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 31. Juli 1980 (2 - 1 StE 5/79) die "RAF"-Mitglieder F. und S. den Inhaber des Geschäfts zu ermorden versuchten und 19 Faustfeuerwaffen erbeuteten (UA S. 14 ff.), als Beschaffungstat in unmittelbarem Zusammenhang mit der auf einer Gesamtplanung beruhenden Anschlagsserie stand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 f.).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur;

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, NJW 1994, 2839, 2840; vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 55 Rn. 7).

    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Wenn und solange die Frage des Strafklageverbrauchs mit vertretbarer Argumentation auch verneint werden kann, steht dem Zeugen ein Auskunftsverweigerungsrecht zu (BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 4).

    Vor dem dargelegten Hintergrund und dem engen Zusammenhang der im Jahr 1977 von den Mitgliedern der "RAF" begangenen Tatserie ist nicht auszuschließen, dass die Angaben der Beschwerdeführer Rückschlüsse auch auf die das Waffengeschäft Fi. betreffende Tat zulassen und jedenfalls im Rahmen einer mosaikartigen Beweisführung auch für die Begründung bzw. Erhärtung eines Tatverdachts hinsichtlich dieses Überfalls Bedeutung gewinnen können (st. Rspr.; vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413; vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239).

  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 1994 - StB 10/94, NJW 1994, 2839, 2840; vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 55 Rn. 7).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Das Bestehen einer entsprechenden Gefahr ist bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412).
  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).
  • BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01

    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Unter dieser Voraussetzung ist daher ein wegen eines Organisationsdelikts Verurteilter durch die Rechtskraft des früheren Urteils nur vor weiterer Strafverfolgung wegen dieses Delikts und tateinheitlich mit diesem zusammentreffender weiterer, nicht schwerer wiegender Straftaten geschützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, NStZ 2002, 607, 608).
  • BGH, 25.03.1994 - StB 3/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Strafverfolgung - Möglichkeit - Zeuge

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - StB 8/11
    Schließlich weicht der hier zu beurteilende Sachverhalt erheblich von demjenigen ab, welcher der Entscheidung des Senats vom 25. März 1994 (StB 3 und 4/94, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 2) zugrunde lag.
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

  • OLG Frankfurt, 18.02.2014 - 3 StE 4/10

    Zur Strafbarkeit eines ehemaligen ruandischen Bürgermeisters wegen der

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung aber dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012, Az.: StB 16/12, NStZ 2013, 241-242, und Beschluss vom 30. Juni 2011, Az.: StB 8/11, StB 9/11, NStZ-RR 2011, 316-318 - jeweils zitiert nach juris und m w. N.), und sei es auch nur als Teilstück in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude (BGH, Beschluss vom 13.11.1998, Az.: StB 12/98, NJW 1999, 1413-1414 - zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 22.11.2012 - 19 ZE BASA WS 2012/13

    Vorläufige Zulassung zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit zum Wintersemester

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 17.7.2012:.

    StB 8.3.2012 ,.

    StB 8.3.2012 ,.

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 23.8.2012:.

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 10.12.2009:.

    StB 8.3.2012 , ArbeitsV v. 1.8.2012:.

  • VGH Hessen, 21.02.2013 - 8 C 2134/11

    Vereinsverbot für die Hells Angels MC Charter Westend; Vereinsverbot für die

    Inzwischen ist er zusammen mit einem weiteren früheren Mitglied der Hells Angels durch insoweit noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2011 -5/12 Kls - 9/11 - 6330 Js 208743/09 - (Anlagenordner zum Schriftsatz des Beklagten vom 30. Oktober 2012, Bd. II Bl. 306 GA, Bl. 1 ff.) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Kokain) in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
  • BGH, 10.01.2012 - StB 20/11

    Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben

    Daher hat der Senat seine Entscheidung auf die genannte Anordnung erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - StB 8 und 9/11, NStZ-RR 2011, 316, 318 mwN).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Daher hat der Senat seine Beschwerdeentscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde allein gegen diesen Teil des Beschlusses des Kammergerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die übrigen Anordnungen erstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - StB 8 und 9/11, NStZ-RR 2011, 316 mwN).
  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

    Die Verfolgungsgefahr kann schließlich auch bereits deutlich vor der Schwelle des § 152 Abs. 2 StPO liegen: Nämlich dann, wenn aus der Antwort bereits Rückschlüsse auf eine Tat möglich wären und die Antwort so - vergleichbar einem Mosaikstein - im Rahmen einer etwaigen Beweisführung für die Begründung oder Erhärtung eines Tatverdachtes bedeutsam werden könnte (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2010, 463; BGH NStZ-RR 2011, 316; BGH StV 2016, 774 f.).
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

    Nach ständiger und zuletzt durch den Beschluss vom 30. Juni 2011 (vgl. NStZ-RR 2011, 316 ff [BGH 30.06.2011 - StB 8/11] ) weiter entwickelter Rechtsprechung des BGH setzt die Gefahr einer Strafverfolgung im Sinne des § 55 StPO voraus, dass der Zeuge Tatsachen bekunden müsste, die - nach der Beurteilung durch das Gericht -geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Anfangsverdacht einer von ihm selbst oder von einem Angehörigen ( § 52 Abs. 1 StPO ) begangenen Straftat zu begründen oder einen bereits bestehenden Verdacht zu bestärken.
  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
    StB 8 und 9/11.
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