Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5694
BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10 (https://dejure.org/2011,5694)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - V ZB 261/10 (https://dejure.org/2011,5694)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10 (https://dejure.org/2011,5694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 3 AufenthG, § 62 Abs 3 S 1 AufenthG
    Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung aufgrund einer von dem Ausländer beantragten einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer weiteren Verlängerung einer bereits über drei Monate andauernden Abschiebungshaft im Falle des Scheiterns der Abschiebung; Folgen einer Unmöglichkeit der Durchfühung einer Abschiebung auf Grund einer von dem betroffenen Ausländer beantragten ...

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung aufgrund einer von dem Ausländer beantragten einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung aufgrund einer von dem Ausländer beantragten einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer weiteren Verlängerung einer bereits über drei Monate andauernden Abschiebungshaft im Falle des Scheiterns der Abschiebung; Folgen einer Unmöglichkeit der Durchfühung einer Abschiebung auf Grund einer von dem betroffenen Ausländer beantragten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlängerung der Abschiebungshaft bei gescheiterter Abschiebung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Dreimonatsfrist, zur Verhältnismäßigkeit und zum Beschleunigungsgebot bei Sicherungshaft

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Dreimonatsfrist, zur Verhältnismäßigkeit und zum Beschleunigungsgebot bei Sicherungshaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1535
  • FGPrax 2011, 257 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Daraus folgt, dass die Verlängerung einer zunächst in zulässiger Weise auf drei Monate befristeten Haftanordnung unzulässig ist, wenn die Abschiebung aus Gründen unterblieben ist, die von dem Ausländer nicht zu vertreten sind (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 237, vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 19 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 362 Rn. 24).

    Dies ist kein dem Betroffenen zurechenbarer Umstand, durch den ein Abschiebungshindernis geschaffen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010 361, 362).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Die Rechtsbeschwerde ist - nachdem sich die Hauptsache erledigt hat - mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10, juris) und gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegt.

    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass sich entweder ein vollständiger schriftlicher Haftantrag in der Akte befindet oder die Begründung des Haftantrags durch die Behörde sich aus dem Protokoll der Anhörung des Betroffenen ergibt (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 17 und vom 7. April 2011 - V ZB 141/10, Rn. 9, juris).

  • OLG Celle, 15.12.2005 - 22 W 97/05

    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Inhaftierung;

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    (1) Die durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei dem Verwaltungsgericht nach § 123 VwGO eingetretene Verzögerung ist von dem Ausländer nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass die Wahrnehmung der durch das Gesetz eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten dem Rechtssuchenden nicht zum Nachteil gereichen darf (vgl. OLG Celle, FGPrax 2007, 40, 41), nicht zu vertreten.
  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Daraus folgt, dass die Verlängerung einer zunächst in zulässiger Weise auf drei Monate befristeten Haftanordnung unzulässig ist, wenn die Abschiebung aus Gründen unterblieben ist, die von dem Ausländer nicht zu vertreten sind (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 237, vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 19 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 362 Rn. 24).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Daraus folgt, dass die Verlängerung einer zunächst in zulässiger Weise auf drei Monate befristeten Haftanordnung unzulässig ist, wenn die Abschiebung aus Gründen unterblieben ist, die von dem Ausländer nicht zu vertreten sind (Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 1996 - V ZB 14/96, BGHZ 133, 235, 237, vom 25. März 2010 - V ZA 9/10, NVwZ 2010, 1175, 1176 Rn. 19 und vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 362 Rn. 24).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10

    Vorliegen einer Freiheitsgrundrechtsverletzung im Falle einer Haftverlängerung

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    In diesem Fall lag allerdings (anders als bei der für den vorangegangenen Zeitraum beantragten Sicherungshaft - Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, Rn. 9 ff., juris) ein zulässiger, den Begründungsanforderungen nach § 417 Abs. 2 FamFG genügender Haftantrag vor, obwohl auch in dem Antrag der Beteiligten zu 2 vom 20. September 2010 der Grund der Verlassenspflicht des Betroffenen - die Ausreiseanordnung mit der Abschiebungsandrohung vom 4. Juni 2010 - nicht erwähnt worden ist.
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Das Rechtsmittel ist in der Sache begründet, weil sowohl die Beschwerdeentscheidung als auch die Haftanordnung, die im Falle der Erledigung ebenfalls Gegenstand der Überprüfung ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 14; Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 6), einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Die Rechtsbeschwerde ist - nachdem sich die Hauptsache erledigt hat - mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10, juris) und gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegt.
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Das Rechtsmittel ist in der Sache begründet, weil sowohl die Beschwerdeentscheidung als auch die Haftanordnung, die im Falle der Erledigung ebenfalls Gegenstand der Überprüfung ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 14; Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, juris Rn. 6), einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 141/10

    Ausländerrecht: Ab- und Zurückschiebung bei Fehlen eines ordnungsgemäßen

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10
    Dazu ist es grundsätzlich erforderlich, dass sich entweder ein vollständiger schriftlicher Haftantrag in der Akte befindet oder die Begründung des Haftantrags durch die Behörde sich aus dem Protokoll der Anhörung des Betroffenen ergibt (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 17 und vom 7. April 2011 - V ZB 141/10, Rn. 9, juris).
  • BGH, 07.05.2010 - V ZB 121/10

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Haftanordnung im Falle eines behördlich

  • BVerfG, 15.12.2000 - 2 BvR 347/00

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebungshaft

  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 25/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung über die Dreimonatsfrist

    a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufentG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten Haft nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 26/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach

    a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 45/19

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft nach

    Unter diesen Voraussetzungen sind nämlich den Verfahrensbeteiligten und dem Gericht die nach § 417 Abs. 2 FamFG zur Begründung des Haftantrags mitzuteilenden Tatsachen bekannt, und auch dem Rechtsmittelgericht ist eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung ohne Weiteres möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 13 f. mwN).
  • BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach

    a) § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG lässt allerdings erkennen, dass im Regelfall die Dauer von drei Monaten nicht überschritten werden soll und eine Haftdauer von sechs Monaten (§ 62 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) nicht ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen werden darf (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 25/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 06.10.2020 - XIII ZB 8/19

    Anordnung oder Verlängerung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen

    aa) Auch im Fall einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG hat der Betroffene eine durch einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beim Bundesverwaltungsgericht eintretende Verzögerung der Abschiebung nach dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass die Wahrnehmung der durch das Gesetz eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten dem Rechtssuchenden nicht zum Nachteil gereichen darf, nicht zu vertreten (vgl. zu einem Antrag nach § 123 VwGO: BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 396 Rn. 21 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht