Rechtsprechung
BGH, 30.06.2016 - 2 ARs 399/15, 2 AR 255/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 301 Abs. 1 StPO
Weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG im Beschwerdeverfahren - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Anordnung einer medikamentösen Behandlung (Zwangsmedikation) im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Anordnung einer medikamentösen Behandlung (Zwangsmedikation) im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen die Anordnung einer medikamentösen Behandlung (Zwangsmedikation) im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de
StPO § 304 Abs. 4 S. 2; StPO § 310 Abs. 2
Beschwerde gegen die Anordnung einer medikamentösen Behandlung (Zwangsmedikation) im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg - 217 Js 9407/01
- LG Freiburg, 15.10.2002 - 3 KLs 217 Js 9407/01
- OLG Karlsruhe, 07.11.2002 - 2 Ws 303/02
- BGH, 30.06.2016 - 2 ARs 399/15, 2 AR 255/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.02.2002 - AK 10/02
Fortdauer der Untersuchungshaft - Haftprüfung - Fortbestehender dringender …
Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 2 ARs 399/15
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 15. Oktober 2002 - 3 KLs 217 Js 9407/01-AK 10/02 - mit dem seine medikamentöse Behandlung im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wurde.Unter dem 30. Oktober 2014 hat der Verurteilte beim Landgericht Freiburg Beschwerde gegen dessen Beschluss "3Kls 21 Js 9407/01 AK 10/02 vom 15.10.2002' eingelegt und mitgeteilt, er werde eine Begründung nachreichen.
- BGH, 22.12.2010 - 2 ARs 289/10
Ausschließung als Verteidiger; sofortige Beschwerde (mangelnde …
Auszug aus BGH, 30.06.2016 - 2 ARs 399/15
Eine Umdeutung der Beschwerde (vgl. zu Grenzen der Umdeutung Senat, Beschluss vom 22. Dezember 2010 - 2 ARs 289/10, wistra 2011, 149 f.) in eine - gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 310 Abs. 2 StPO unzulässige - weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts kommt nicht in Betracht.
- BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 98/23
Anfechtbarkeit eines Einstellungsbeschlusses nach § 153 Abs. 2 StPO
b) Zwar verbietet § 300 StPO die Umdeutung in ein unzulässiges Rechtsmittel (BGH, Beschluss vom 06.06.2016 - 2 ARs 399/15 bei juris = BeckRS 2016, 14599).