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   BGH, 30.06.2016 - StB 15/16   

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https://dejure.org/2016,20450
BGH, 30.06.2016 - StB 15/16 (https://dejure.org/2016,20450)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2016 - StB 15/16 (https://dejure.org/2016,20450)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - StB 15/16 (https://dejure.org/2016,20450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 311 Abs. 1 StGB a.F.; § 30 Abs. 2 StGB; 311b Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.; § 78 StGB; § 78c StGB; § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 120 Abs. 2 GVG
    Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (Verhältnis zum Tatbestand der Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion); Verjährung; Zuständigkeit des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof bei staatsgefährdenden Straftaten von ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 129a Abs. 1 Nr. 3 StGB, § ... 311 Abs. 1 StGB, § 311 Abs. 1, § 30 Abs. 2 StGB, § 311b Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 30 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 308 Abs. 1 StGB, § 38 Abs. 2 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Abs. 1 Satz 2 StGB, § 78 Abs. 4 StGB, § 78a Satz 1 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB, § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 142a Abs. 1 Satz 1, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG, § 120 Abs. 2 Nr. 3 GVG, § 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG, § 142a Abs. 1 Satz 1 GVG

  • Wolters Kluwer

    Vorwurf der Verabredung zu dem Verbrechen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion; Verjährung der Strafverfolgung; Verwerfung der Beschwerden der Beschuldigten gegen die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorwurf der Verabredung zu dem Verbrechen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion; Verjährung der Strafverfolgung; Verwerfung der Beschwerden der Beschuldigten gegen die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH)

  • rechtsportal.de

    Vorwurf der Verabredung zu dem Verbrechen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion; Verjährung der Strafverfolgung; Verwerfung der Beschwerden der Beschuldigten gegen die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH)

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand;

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - StB 15/16
    Entgegen der Auffassung der Beschuldigten wird die Strafbarkeit nach diesen Vorschriften nicht durch den Tatbestand der Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion nach § 311b Abs. 1 Nr. 2 StGB aF verdrängt, vielmehr verbietet sich dies bereits aufgrund der höheren Strafdrohung für die Verabredung, die sich hier aus § 311 Abs. 1, § 30 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB aF ergibt und diejenige aus § 311b Abs. 1 Nr. 2 StGB aF (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren) deutlich übersteigt (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 438/15, NJW 2016, 1030, 1032 mwN).
  • BGH, 12.11.2008 - StB 25/08

    Haftbefehl (dringender Tatverdacht); Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - StB 15/16
    Die mithin maßgebliche Verjährungsfrist von 20 Jahren begann nach § 78a Satz 1 StGB aF am 11. April 1995 zu laufen und wurde gemäß § 78c Abs. 1 Nr. 5 StGB aF durch den Erlass sämtlicher in dieser Sache ergangenen Haftbefehle fristgerecht unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2008 - StB 25/08, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 5 Haftbefehl 2), so dass sie jeweils neu zu laufen begann (§ 78c Abs. 3 Satz 1 StGB aF), zuletzt durch Erlass der angefochtenen Haftbefehle.
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Auszug aus BGH, 30.06.2016 - StB 15/16
    Insoweit ist insbesondere in den Blick zu nehmen, dass die mittlerweile verjährten Tatvorwürfe gleichwohl - wenn auch mit minderem Gewicht - strafschärfend berücksichtigt werden können (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. März 1994 - 4 StR 117/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 24 mwN).
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