Rechtsprechung
BGH, 30.06.2020 - 6 StR 69/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,19697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 74 StGB
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Einziehung eines zum Anbau von Betäubungsmitteln genutzten Grundstücks - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Einziehung des für den Cannabisanbau genutzten Grundstücks hinsichtlich Prüfung der Verhältnismäßigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74f Abs. 1 S. 1
Einziehung des für den Cannabisanbau genutzten Grundstücks hinsichtlich Prüfung der Verhältnismäßigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 19.11.2019 - 6021 Js 32549/19
- BGH, 30.06.2020 - 6 StR 69/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.11.2019 - 5 StR 522/19
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Einziehung eines für den Cannabisanbau …
Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 69/20
Es ist Aufgabe des Tatgerichts, dies zu erwägen, (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2019 - 5 StR 522/19; vom 4. Februar 2020 - 5 StR 637/19), so dass dem Senat eine eigene Sachentscheidung verwehrt ist. - BGH, 04.02.2020 - 5 StR 637/19
Fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei der Einziehung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 69/20
Es ist Aufgabe des Tatgerichts, dies zu erwägen, (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2019 - 5 StR 522/19; vom 4. Februar 2020 - 5 StR 637/19), so dass dem Senat eine eigene Sachentscheidung verwehrt ist. - BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15
Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 69/20
Während die Revisionen der weiteren Angeklagten unbegründet sind, erzielt diejenige des Angeklagten K. mit der Sachrüge den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg Die grundsätzlich mögliche (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89) Einziehung des für den Cannabisanbau genutzten Grundstücks hat keinen Bestand.