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BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fristverlängerung trotz Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei erneuter Zustellung der Urteilsgründe - Milderung des Strafrahmens bei heimtückischem Mord - Anwendung des Mordmerkmals der Heimtücke bei vorheriger Provokation des Täters
Verfahrensgang
- BGH, 26.01.1981 - 4 StR 430/80
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
- BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80
Der Große Senat für Strafsachen hat mit Beschluß vom 19. Mai 1981 (GSSt 1/81) die vorgelegte Rechtsfrage verneint. - BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80
§ 37 Abs. 2 StPO gilt insoweit nicht (vgl. BGHSt 22, 221, 223;… Kleinknecht, 35. Aufl., Rd. Nr. 3 a zu § 37 StPO). - BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80
Die Sachrüge hat dem Senat Veranlassung gegeben, gemäß § 137 GVG dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs folgende Frage zur Entscheidung vorzulegen: Ist im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] das Mordmerkmal der Heimtücke entgegen den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 9, 385 und 11, 139 zu verneinen, wenn der Täter zur Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist? (Beschluß vom 26. Januar 1981; veröffentlicht u.a. in DRiZ 1981, 152; NStZR 1981, 181 und JR 1981, 212). - BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56
Begriff der Heimtücke
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80
Die Sachrüge hat dem Senat Veranlassung gegeben, gemäß § 137 GVG dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs folgende Frage zur Entscheidung vorzulegen: Ist im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] das Mordmerkmal der Heimtücke entgegen den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 9, 385 und 11, 139 zu verneinen, wenn der Täter zur Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist? (Beschluß vom 26. Januar 1981; veröffentlicht u.a. in DRiZ 1981, 152; NStZR 1981, 181 und JR 1981, 212). - BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 30.07.1981 - 4 StR 430/80
Die Sachrüge hat dem Senat Veranlassung gegeben, gemäß § 137 GVG dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs folgende Frage zur Entscheidung vorzulegen: Ist im Hinblick auf die Entscheidung BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76] das Mordmerkmal der Heimtücke entgegen den Entscheidungen des Großen Senats für Strafsachen in BGHSt 9, 385 und 11, 139 zu verneinen, wenn der Täter zur Tat dadurch veranlaßt worden ist, daß das Opfer ihn oder einen nahen Angehörigen schwer beleidigt, mißhandelt und mit dem Tode bedroht hat, und die Tatausführung über die bewußte Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers hinaus nicht besonders verwerflich (tückisch oder hinterhältig) ist? (Beschluß vom 26. Januar 1981; veröffentlicht u.a. in DRiZ 1981, 152; NStZR 1981, 181 und JR 1981, 212).