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   BGH, 30.07.1990 - NotZ 6/90   

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https://dejure.org/1990,3510
BGH, 30.07.1990 - NotZ 6/90 (https://dejure.org/1990,3510)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1990 - NotZ 6/90 (https://dejure.org/1990,3510)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1990 - NotZ 6/90 (https://dejure.org/1990,3510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Bestellung zum Notar vom Interesse der Rechtspflege an der Bestellung - Widerspruch von § 4 Abs. 2 S. 3 Bundesnotarordnung (BNotO) zu § 2 Abs. 2 S. 1, 2 Allgemeine Verfügung über Angelegenheiten der Notare (AVNot) - Vereinbarkeit von § 4 Abs. 2 BNotO mit ...

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Bestellung zum Notar vom Interesse der Rechtspflege an der Bestellung; Widerspruch von § 4 Abs. 2 S. 3 Bundesnotarordnung (BNotO) zu § 2 Abs. 2 S. 1, 2 Allgemeine Verfügung über Angelegenheiten der Notare (AVNot); Vereinbarkeit von § 4 Abs. 2 BNotO mit dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit der Bedürfnisprüfung für Notarstellen in Niedersachsen nach § 2 Abs. 2 AVNot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 11/86

    Zulässigkeit der Bestimmung eines Höchstalters für Notarbewerber

    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 6/90
    Sie gestattet es nicht, eine von diesem Zweck unabhängige weitere Voraussetzung für die Bestellung von Rechtsanwälten zu Notaren einzuführen (BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1986 - NotZ 11/86; BVerfG NJW 1989, 2614 ; Arndt BNotO 2. Aufl. § 4 II 5.4, S. 93).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BGH, 30.07.1990 - NotZ 6/90
    Sie gestattet es nicht, eine von diesem Zweck unabhängige weitere Voraussetzung für die Bestellung von Rechtsanwälten zu Notaren einzuführen (BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1986 - NotZ 11/86; BVerfG NJW 1989, 2614 ; Arndt BNotO 2. Aufl. § 4 II 5.4, S. 93).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 1/93

    Anwendbares Zulassungsrecht nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des

    Die Justizverwaltung genügt den rechtlichen Anforderungen an die Ausübung ihres Ermessens, wenn die festgesetzte Geschäftszahl geeignet ist, die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Notars zu sichern sowie dem Notar zu ermöglichen, die für eine sachkundige Ausübung seines Amtes erforderliche vielseitige Erfahrung zu sammeln und zu wahren (Beschluß vom 8. November 1976 - NotZ 5/76 = BGHZ 67, 348, 353; Beschluß vom 11. Dezember 1978 - NotZ 2/78 = BGHZ 73, 40, 57; Beschluß vom 30. Juli 1990 - NotZ 6/90 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Bedürfnisprüfung 6).
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