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   BGH, 30.07.1997 - 3 StR 144/97   

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https://dejure.org/1997,2981
BGH, 30.07.1997 - 3 StR 144/97 (https://dejure.org/1997,2981)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1997 - 3 StR 144/97 (https://dejure.org/1997,2981)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97 (https://dejure.org/1997,2981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Volle Schuldfähigkeit des Angeklagten trotz geltend gemachter Alkoholbeeinflussung und Medikamenteneinnahme - Bedeutung der Höhe der festgestellten Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der Schuldfähigkeit - Andere psychodiagnostische Beurteilungskriterien für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 592
  • StV 1998, 257
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.07.1997 - 3 StR 144/97
    Die Höhe der festgestellten Blutalkoholkonzentration hat jedoch auch bei Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage alkoholbedingter Beeinträchtigungen der Schuldfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt) nach wie vor insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist.

    Dieser wird sich an den Grundsätzen zu orientieren haben, die in dem bereits erwähnten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95 - näher dargelegt sind.

  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Als gegen die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit sprechende psychodiagnostische Beurteilungskriterien kommen dabei nur solche Umstände in Betracht, die verlässliche Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592).
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Denn selbst wenn davon ausgegangen wird, daß es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingten erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen ist, hat der festgestellte Wert aber nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Beschluß des Senats vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97).

    Als daneben zu beachtende psychodiagnostische Beurteilungskriterien sind in diesem Zusammenhang nur solche Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist (BGH NStZ 1997, 592).

  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

    Auch nach der Entscheidung BGHSt 43, 66 hat die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - festgestellte Tatzeit-Blutalkoholkonzentration allerdings insofern Bedeutung, als sie Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und in diesem Sinne ein zwar nicht allgemein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (st. Rspr.; BGH NStZ 1997, 592 = StV 1998, 257 f.; BGHR StGB § 21 BAK 35 m.w.N.).

    Doch mag dies dahinstehen; denn jedenfalls läßt die Heranziehung der weiteren Umstände (nämlich: daß der Angeklagte "in der Lage (war), sich unbemerkt mit dem Fuß den auf dem Boden liegenden 10, 00 DM-Schein zu "angeln", er "folgerichtig ... mit der Gerüstknarre auf einen vermeintlichen K.O.-Punkt im Schulterbereich des (Tatopfers) schlagen wollte" und er "in der Lage (war), (dem Tatopfer) die neue und daher enge Jeanshose auszuziehen"; UA 30), nicht erkennen, ob das Landgericht dabei bedacht hat, daß "eingeschliffenes" Verhalten und "schlichte Handlungsmuster" jedenfalls nicht ohne weiteres geeignet sind, die Indizwirkung einer hohen BAK zu entkräften (BGHSt 43, 66, 70; BGH BA 1999, 179, 180; BGH NStZ 1997, 592; BGH, Beschluß vom 13. November 1997 - 4 StR 539197 - insoweit in StV 1998, 481 nicht mitabgedruckt).

  • BGH, 18.03.1998 - 2 StR 5/98

    Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und einem Verstoß gegen das

    Denn selbst wenn man nicht von einem gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz ausgeht, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen ist, hat der festgestellte Wert nach wie vor insofern Bedeutung, als er Aufschluß über die Stärke der alkoholischen Beeinflussung gibt und ein zwar nicht allein gültiges, aber immerhin gewichtiges Beweisanzeichen neben anderen ist (BGHSt 43, 67 ff. [BGH 29.04.1997 - 1 StR 511/95]; BGH NStZ 1997, 592; Senatsbeschlüsse vom 26. November 1997 und 25. Februar 1998 - 2 StR 553/97 und 16/98).

    Als daneben zu beachtendes psychodiagnostisches Beurteilungskriterium sind in diesem Zusammenhang nur solche Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung erhalten geblieben ist (BGH NStZ 1997, 592).

  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 545/11

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an den Ausschluss eingeschränkter Schuldfähigkeit);

    c) Als in diesem Sinne kontraindikatorische psychodiagnostische Beurteilungskriterien kommen dabei nur solche Umstände in Betracht, die Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 352/13

    Rechtsfehlerhafter Ausschluss der erheblich beeinträchtigten Schuldunfähigkeit

    Auch wenn es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss, ist der festgestellte Wert ein gewichtiges Beweisanzeichen für die Stärke der alkoholischen Beeinflussung (BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592, vom 26. November 1997 - 2 StR 553/97, NStZ-RR 1998, 107, und vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109).
  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 438/99

    Verminderte Schuldfähigkeit; Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit

    Zu den psychodiagnostischen Beurteilungskriterien, die Hinweise darauf geben, daß das Steuerungsvermögen des Angeklagten trotz der erheblichen Alkoholisierung erhalten geblieben ist (vgl. BGHSt 43, 66 ff.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34 und 35; BGH NStZ 1997, 592) verhält sich das Urteil nicht.
  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 3 Ss 493/04

    Schuldunfähigkeit; hohe Blutalkoholkonzentration; Erfahrungssatz; Vollrausch;

    Ab einem Blutalkoholkonzentrationswert von 3 o/oo ist regelmäßig die Frage der Schuldunfähigkeit des Täters zu erörtern (BGH NStZ 1997, 592).
  • BGH, 11.11.2015 - 2 StR 226/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

    bb) Als gegen die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit sprechende psychodiagnostische Beurteilungskriterien kommen nur solche Umstände in Betracht, die verlässliche Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz einer erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist (BGH, Beschluss vom 30. Juli 1997 - 3 StR 144/97, NStZ 1997, 592).
  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 12/99

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf Grund hoher

    Als daneben zu beachtende psychodiagnostische Beurteilungskriterien sind nur solche Umstände in Betracht zu ziehen, die aussagekräftige Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz erheblicher Alkoholisierung erhalten geblieben ist (BGH NStZ 1997, 592).
  • OLG Hamm, 21.06.1999 - 2 Ss 553/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch,

  • OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss 569/98

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit, knapp 2 %o Blutalkoholkonzentration BAK,

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