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BGH, 30.07.2008 - 1 StR 25/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 364b StPO
Weiterleitung eines Antrages auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmegesuchs - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zuleitung des Antrags eines Verurteilten auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens an das zuständige Gericht
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 364b; ; StPO § 367 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 140a Abs. 1 Satz 2; ; GVG § 140a Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 367 Abs. 1
Weiterleitung vom Revisionsgericht an das zuständige Gericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 237
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1999 - 1 StR 349/90
Wiederaufnahmeverfahren; Zuleitung bei Unzuständigkeit
Auszug aus BGH, 30.07.2008 - 1 StR 25/08
Dieser Antrag, der beim Senat eingereicht werden durfte, ist dem zuständigen Gericht zuzuleiten (§ 367 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. auch BGH, Beschl. vom 6. Juli 1999 - 1 StR 349/90).