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   BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12   

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https://dejure.org/2013,18067
BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12 (https://dejure.org/2013,18067)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - X ZR 111/12 (https://dejure.org/2013,18067)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - X ZR 111/12 (https://dejure.org/2013,18067)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV zur Auslegung von Art. 7 und Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste i

    Art 7 EGV 261/2004, Art 8 Abs 1 EGV 261/2004, Art 12 EGV 261/2004, EWGV 295/91, Art 267 AEUV
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Anrechnung eines durch nationales Recht gewährten Schadensersatzanspruchs auf den Ausgleichsanspruch; Abdeckungsbereich der Ausgleichszahlung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Art. 7 und Art. 12 VO 261/2004/EG über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichsleistungen und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen; Anrechnung eines national gewährten ...

  • reise-recht-wiki.de

    Abdeckungsbereich der Ausgleichszahlung

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Anrechnung eines durch nationales Recht gewährten Schadensersatzanspruchs auf den Ausgleichsanspruch; Abdeckungsbereich der Ausgleichszahlung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Vorabentscheidungsverfahren / Annullierung / Ausgleichsanspruch / Anrechnung von Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Art. 7 und Art. 12 VO 261/2004/EG über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichsleistungen und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen; Anrechnung eines national gewährten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz und Ausgleichsanspruch wegen Flugannullierung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte-Verfahren - Ausgleich für selbst organisierte Reise nach Flugannullierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    EuGH soll entscheiden - Flug gecancelt, Schiff verpasst - wer zahlt?

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation und Leitsatz)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechte-VO? - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

  • spiegel.de (Pressebericht, 30.07.2013)

    EuGH-Richter müssen Entscheidung zu Flugannullierung treffen

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Fluggastrechte: BGH legt EuGH Frage zur Anrechnung von Schadenersatz auf Ausgleichszahlungen vor

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz und Verspätungspauschale bei Flugausfällen

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12
    Auch in diesem Fall ständen die Pflicht zum Ersatz des entstandenen Schadens und der Ausgleichsanspruch gemäß Art. 7 nebeneinander (Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 28. Juni 2011 in der Rs. C-83/10 Rn. 64).

    Es handelt sich bei dem Anspruch auf Ersatz des durch die Verletzung der Pflicht aus Art. 8 der Verordnung (und gegebenenfalls Art. 9 der Verordnung) entstandenen Schadens nicht um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, der nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung auf einen Ausgleichsanspruch anrechenbar wäre (EuGH, Urteile vom 13. Oktober 2011 - C-83/10, NJW 2011, 3776 Rn. 44 - Sousa Rodríguez u.a./Air France und vom 31. Januar 2013 - Rs. C-12/11, NJW 2013, 921 Rn. 20 bis 24 - McDonagh/Ryanair Ltd).

  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12
    Die Anrechnung erfolgt dabei hinsichtlich einzelner Schadenspositionen, wenn der Vorteil mit einem bestimmten Nachteil korrespondiert, der Schadensposten bei wertender Betrachtung dem Vorteil zuordenbar ist (BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96, NJW 1997, 2378 mwN).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12
    Es handelt sich bei den in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen, und damit auch bei der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung, um standardisierte Maßnahmen, durch die sofort - ohne die Mühen gerichtlicher Geltendmachung - der Schaden wieder gutgemacht werden soll, den die Annullierung oder die erhebliche Verspätung zur Folge hat (EuGH, Rodríguez, aaO Rn. 39; Urteil vom 10. Januar 2006 - C-34/04, The Queen, auf Antrag von International Air Transport Association, European Low Fares Airline Association / Department for Transport, NJW 2006, 351 - Rn. 45, 82; Nelson, aaO Rn. 46).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12
    Dies ergibt sich aus der Begründung der Vorschrift, die bei deren Auslegung zu berücksichtigen ist (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, C432/07, NJW 2010, 43 Rn. 42 - Sturgeon/Condor Flugdienst-GmbH und Böck/Air France SA).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-22/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12
    Zwar ist Art. 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung, der nach seinem Wortlaut lediglich vorsieht, dass die gemäß Art. 7 der Verordnung gewährte Ausgleichsleistung auf einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung angerechnet werden kann, eine Ausnahmebestimmung, die die Ansprüche der Fluggäste einschränkt, und deshalb generell eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - C22/11, NJW 2013, 361 Rn. 38 - Finnair Oyi/Lassooy).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12
    Es handelt sich bei dem Anspruch auf Ersatz des durch die Verletzung der Pflicht aus Art. 8 der Verordnung (und gegebenenfalls Art. 9 der Verordnung) entstandenen Schadens nicht um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, der nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung auf einen Ausgleichsanspruch anrechenbar wäre (EuGH, Urteile vom 13. Oktober 2011 - C-83/10, NJW 2011, 3776 Rn. 44 - Sousa Rodríguez u.a./Air France und vom 31. Januar 2013 - Rs. C-12/11, NJW 2013, 921 Rn. 20 bis 24 - McDonagh/Ryanair Ltd).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12
    (2) Demgegenüber spricht gegen eine Anrechnung, dass der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Verordnung im Fall der Annullierung des Fluges gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung dem Ausgleich der Unannehmlichkeiten dient, die die Fluggäste durch den eintretenden Zeitverlust erleiden (EuGH, Sturgeon, aaO Rn. 51 bis 54; Nelson, aaO Rn. 34; EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-11/11, NJW 2013, 1291 Rn. 32, 39 - Air France SA/Folkerts).
  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80

    Berücksichtigung einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12
    Ebenso wenig kann umgekehrt ein eingetretener Vermögensschaden mit immateriellen Vorteilen ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 1317/80, NJW 1982, 1589, 1590).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-34/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fanglizenzen

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12
    Es handelt sich bei den in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen, und damit auch bei der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung, um standardisierte Maßnahmen, durch die sofort - ohne die Mühen gerichtlicher Geltendmachung - der Schaden wieder gutgemacht werden soll, den die Annullierung oder die erhebliche Verspätung zur Folge hat (EuGH, Rodríguez, aaO Rn. 39; Urteil vom 10. Januar 2006 - C-34/04, The Queen, auf Antrag von International Air Transport Association, European Low Fares Airline Association / Department for Transport, NJW 2006, 351 - Rn. 45, 82; Nelson, aaO Rn. 46).
  • BGH, 06.08.2019 - X ZR 128/18

    Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung sind auf reise- und

    a) Der Bundesgerichtshof hat in einem früheren Verfahren für klärungsbedürftig gehalten, ob eine Anrechnung dem Zweck der Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung entspricht, und deshalb dem Gerichtshof der Europäischen Union eine entsprechende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ZR 111/12); das Verfahren hat sich jedoch anderweitig erledigt.
  • BGH, 06.08.2019 - X ZR 165/18

    Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung sind auf reise- und

    a) Der Bundesgerichtshof hat in einem früheren Verfahren für klärungsbedürftig gehalten, ob eine Anrechnung dem Zweck der Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung entspricht, und deshalb dem Gerichtshof der Europäischen Union eine entsprechende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ZR 111/12); das Verfahren hat sich jedoch anderweitig erledigt.
  • AG Düsseldorf, 16.03.2019 - 12c C 340/18
    a) Das deutsche Recht enthält zur Frage der Anrechnung einer Ausgleichszahlung auf weitergehende Schadensersatzansprüche oder umgekehrt keine ausdrückliche Regelung (vgl. BGH, Beschluss v. 30.07.2013, X ZR 111/12, BeckRS 2013, 14698, Rn. 33).

    Den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts zufolge sind Vorteile, welche der Geschädigte durch einen Schadensfall erlangt, unter bestimmten Voraussetzungen mit den Nachteilen, welche dem Geschädigten durch den Schadensfall entstehen, zu verrechnen (vgl. BGH, Beschluss v. 30.07.2013, X ZR 111/12, BeckRS 2013, 14698, Rn. 34).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht (vgl. BGH, Beschluss v. 30.07.2013, X ZR 111/12, BeckRS 2013, 14698, Rn. 34).

    Die Anrechnung darf zum einen den Geschädigten nicht unzumutbar belasten und zum anderen den Schädiger nicht unbillig begünstigen (vgl. BGH, Beschluss v. 30.07.2013, X ZR 111/12, BeckRS 2013, 14698, Rn. 34).

    Die Anrechnung erfolgt, wenn der einzelne Vorteil mit einem bestimmten Nachteil korrespondiert und der jeweilige Nachteil bei wertender Betrachtung einem bestimmten Vorteil zuordenbar ist (vgl. BGH, Beschluss v. 30.07.2013, X ZR 111/12, BeckRS 2013, 14698, Rn. 34).

    Mangels Zuordenbarkeit scheidet eine Anrechnung aus, wenn dies dem Sinn und Zweck des jeweiligen Schadensausgleichs nicht entspricht (vgl. BGH, Beschluss v. 30.07.2013, X ZR 111/12, BeckRS 2013, 14698, Rn. 34).

    Davon ausgehend können Ersatzleistungen für einen materiellen Schaden nicht auf immaterielle Nachteile angerechnet werden und umgekehrt (vgl. BGH, Beschluss v. 30.07.2013, X ZR 111/12, BeckRS 2013, 14698, Rn. 34).

    b) Maßgeblich ist somit, welche Beeinträchtigung die Ausgleichszahlung kompensieren soll (vgl. BGH, Beschluss v. 30.07.2013, X ZR 111/12, BeckRS 2013, 14698, Rn. 33).

    Für die Ausgleichswürdigkeit des Zeitverlustes sowie des Ärgernisses und der Unannehmlichkeiten, welche die Ausgleichsleistung im Fall der Annullierung oder Verspätung eines Fluges rechtfertigen, kommt es nicht darauf an, ob der Fluggast darüber hinaus einen Vermögensaufwand getätigt hat oder ihm ein Vermögenszuwachs entgangen ist, weil er sein Endziel verspätet erreicht hat (vgl. BGH, Beschluss v. 30.07.2013, X ZR 111/12, BeckRS 2013, 14698, Rn. 20).

  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 24 S 109/17
    Sowohl die vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 111/12, RRa 2013, 233 und Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699) als auch die von der hiesigen Kammer (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. Juni 2013, 2-24 S 208/12) hierzu zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtssachen sind vom Europäischen Gerichtshof aufgrund vorheriger Erledigung nicht zur Entscheidung gelangt.

    Es ist nicht anzunehmen, dass dieser Vorschrift eine im autonomen deutschen Recht verankerte Unterscheidung zwischen materiellen und immateriellen Schäden zugrunde liegt (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 111/12).

  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 24 S 111/18

    Entschädigung bei Flugverspätung - Anrechnung

    Sowohl die vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 111/12, RRa 2013, 233 und Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699) als auch die von der hiesigen Kammer (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. Juni 2013, 2-24 S 208/12) hierzu zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtssachen sind vom Europäischen Gerichtshof aufgrund vorheriger Erledigung nicht zur Entscheidung gelangt.

    Dabei kommt es nicht auf die im autonomen deutschen Recht verankerte Unterscheidung zwischen materiellen und immateriellen Schäden an (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 111/12).

  • BGH, 31.03.2020 - X ZR 169/18

    Anrechnung von Ausgleichsleistungen eines Reiseveranstalters als Entschädigung

    Dies wäre nicht sachgerecht (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ZR 111/12, RRa 2013, 233 Rn. 10 f.).

    cc) Der Bundesgerichtshof hat in einem früheren Verfahren für klärungsbedürftig gehalten, ob eine Anrechnung dem Zweck der Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung entspricht, und deshalb dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ZR 111/12, RRa 2013, 233), die der Gerichtshof wegen anderweitiger Erledigung des Verfahrens nicht beantworten konnte.

  • LG Berlin, 16.03.2017 - 57 S 58/16

    Fluggastrechte: Ausführendes Luftfahrtunternehmen bei CodeSharing; Treuwidrige

    Der BGH hat die Frage, ob die Anrechnung nur für immaterielle oder auch für materielle Schadensersatzansprüche in Betracht kommt, wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (EuGH-Vorlagebeschlüsse vom 30.07.2013 - X ZR 111/12 und X ZR 113/12).

    Der EuGH hat über die Vorlagefrage letztlich nicht entscheiden müssen, weil das Verfahren vorher durch ein Anerkenntnis der beklagten Fluggesellschaft beendet wurde (BGH, Anerkenntnisurteil vom 27.05.2014 - X ZR 111/12 - juris).

  • LG Köln, 02.04.2019 - 11 S 151/18
    In analoger Anwendung diese Vorschrift ist auch eine Anrechnungsmöglichkeit in umgekehrter Richtung zu bejahen (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 30. Juli 2013 - X ZR 111/12, juris, Rn. 9 ff.; AG Rüsselsheim, Urteil vom 10. August 2011 - 3 C 237/11 (36), juris, Rn. 6 ff.; AG Rüsselsheim, Urteil vom 17. August 2011 - 3 C 374/11 (36), juris, Rn. 21 ff.; LG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015 - 55 S 2/14, juris, Rn. 14 ff.; Staudinger/ Staudinger (2016), BGB, § 651d Rn. 8; HK-FluggastVO/ Bollweg , 1. Aufl. 2016, Art. 12 Rn. 74; a.A. AG Frankfurt, Urteil vom 17. Januar 2014 - 30 C 2462/13 (68), juris, Rn. 23; LG Darmstadt, Urteil vom 06. April 2011 - 7 S 122/10, juris, Rn. 19; LG Darmstadt, Urteil vom 01. Dezember 2010 - 7 S 66/10, juris, Rn. 36).

    Dieses Ziel erfordert, auch den gewährten Ersatz weitergehenden Schadens auf die Ausgleichsleistung anzurechnen, weil der Fluggast andernfalls (zumindest teilweise) doppelt entschädigt werden würde (BGH, EuGH-Vorlage vom 30. Juli 2013 - X ZR 111/12, juris, Rn. 10).

    Ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung ist nicht ersichtlich (BGH, EuGH-Vorlage vom 30. Juli 2013 - X ZR 111/12, juris, Rn. 11; LG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015 - 55 S 2/14, juris, Rn. 16).

  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 U 62/20

    Höhe des Schadensersatzes wegen Verspätung einer Luftbeförderung Eintrittspflicht

    Vielmehr ergibt sich ausdrücklich aus Erwägungsgrund 36 und Art. 14 Abs. 5 der Pauschalreise-RL (Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25.11.2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates), dass die Anrechnung nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 Fluggastrechte-VO auch in Bezug auf Ansprüche auf den Ersatz immaterieller Schäden stattfindet (siehe so BGH, Urteil vom 06.08.2019 - X ZR 128/18, juris Rn. 17, NJW 2020, 40; Urteil vom 06.08.2019 - X ZR 165/18, juris Rn. 15, VuR 2020, 182; siehe auch EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C-83/10, Sousa Rodríguez u.a., juris Rn. 46, NJW 2011, 3776; Staudinger/Keiler-Bollweg, a.a.O.; differenzierend dagegen BeckOGK-Steinrötter, a.a.O.; BeckOK-Maruhn, Ed. 01.01.2021, Art. 12 Fluggastrechte-VO Rn. 10; zweifelnd ebenso noch BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ZR 111/12, juris Rn. 34 f., RRa 2013, 233, dieses Vorabentscheidungsverfahren wurde ohne Entscheidung des EuGH erledigt).
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2014 - 24 S 66/14

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / große Ankunftsverspätung / Ersatz der zusätzlichen

    Auch im Lichte der Ausführungen des BGH in den Vorlagebeschlüssen vom 30.07.2013 (Az. X ZR 111/12 u. X ZR 113/12; die Verfahren sind mittlerweile durch Anerkenntnisurteile v. 27.05.2014 erledigt) geht die Kammer davon aus, dass für die vorliegende Fallkonstellation die Anrechenbarkeit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 VO nicht ausgeschlossen ist.
  • AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13

    Ausgleichsleistungsanspruch Flugverzögerung - Haftungsausschluss

  • AG Hannover, 21.12.2016 - 406 C 5693/16

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen großer Flugverspätung am

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