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   BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12   

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https://dejure.org/2013,20975
BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12 (https://dejure.org/2013,20975)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2013 - X ZR 113/12 (https://dejure.org/2013,20975)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12 (https://dejure.org/2013,20975)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV zur Auslegung von Art. 7 und Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste i

    Art 7 EGV 261/2004, Art 8 Abs 1 EGV 261/2004, Art 12 EGV 261/2004, EWGV 295/91, Art 267 AEUV
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Anrechnung eines durch nationales Recht gewährten Schadensersatzanspruchs auf den Ausgleichsanspruch; Abdeckungsbereich der Ausgleichszahlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von wegen Annullierung eines gebuchten Fluges angefallenen, zusätzlichen Reisekosten

  • unalex.eu
  • reise-recht-wiki.de

    Anrechnung von Ausgleichs- und Schadensersatzansprüchen

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung: Anrechnung eines durch nationales Recht gewährten Schadensersatzanspruchs auf den Ausgleichsanspruch; Abdeckungsbereich der Ausgleichszahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von wegen Annullierung eines gebuchten Fluges angefallenen, zusätzlichen Reisekosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Europarecht - Vorabentscheidung: Flug ausgefallen: Schadenersatz verrechenbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    EuGH soll entscheiden - Flug gecancelt, Schiff verpasst - wer zahlt?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation und Leitsatz)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechte-VO? - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 840
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Auch in diesem Fall ständen die Pflicht zum Ersatz des entstandenen Schadens und der Ausgleichsanspruch gemäß Art. 7 nebeneinander (Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 28. Juni 2011 in der Rs. C-83/10 Rn. 64).

    Es handelt sich bei dem Anspruch auf Ersatz des durch die Verletzung der Pflicht aus Art. 8 der Verordnung (und gegebenenfalls Art. 9 der Verordnung) entstandenen Schadens nicht um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, der nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung auf einen Ausgleichsanspruch anrechenbar wäre (EuGH, Urteile vom 13. Oktober 2011 - C-83/10, NJW 2011, 3776 Rn. 44 - Sousa Rodríguez u.a./Air France und vom 31. Januar 2013, Rs. C-12/11, NJW 2013, 921 Rn. 20-24 - McDonagh/Ryanair Ltd).

  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Die Anrechnung erfolgt dabei hinsichtlich einzelner Schadenspositionen, wenn der Vorteil mit einem bestimmten Nachteil korrespondiert, der Schadensposten bei wertender Betrachtung dem Vorteil zuordenbar ist (BGH, Urteil vom 6. Juni 1997 - V ZR 115/96, NJW 1997, 2378 mwN).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Es handelt sich bei den in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen, und damit auch bei der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung, um standardisierte Maßnahmen, durch die sofort - ohne die Mühen gerichtlicher Geltendmachung - der Schaden wieder gutgemacht werden soll, den die Annullierung oder die erhebliche Verspätung zur Folge hat (EuGH, Rodríguez, aaO Rn. 39; Urteil vom 10. Januar 2006 - C-34/04, The Queen, auf Antrag von International Air Transport Association, European Low Fares Airline Association/Department for Transport, NJW 2006, 351 Rn. 45, 82; Nelson, aaO Rn. 46).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Es handelt sich bei dem Anspruch auf Ersatz des durch die Verletzung der Pflicht aus Art. 8 der Verordnung (und gegebenenfalls Art. 9 der Verordnung) entstandenen Schadens nicht um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, der nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung auf einen Ausgleichsanspruch anrechenbar wäre (EuGH, Urteile vom 13. Oktober 2011 - C-83/10, NJW 2011, 3776 Rn. 44 - Sousa Rodríguez u.a./Air France und vom 31. Januar 2013, Rs. C-12/11, NJW 2013, 921 Rn. 20-24 - McDonagh/Ryanair Ltd).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    (2) Demgegenüber spricht gegen eine Anrechnung, dass der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Verordnung im Fall der Annullierung des Fluges gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung dem Ausgleich der Unannehmlichkeiten dient, die die Fluggäste durch den eintretenden Zeitverlust erleiden (EuGH, Sturgeon, aaO Rn. 51 bis 54; Nelson, aaO Rn. 34; EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - C-11/11, NJW 2013, 1291 Rn. 32, 39 - Air France SA/Folkerts).
  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80

    Berücksichtigung einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Ebenso wenig kann umgekehrt ein eingetretener Vermögensschaden mit immateriellen Vorteilen ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 1317/80, NJW 1982, 1589, 1590).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-34/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fanglizenzen

    Auszug aus BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12
    Es handelt sich bei den in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen, und damit auch bei der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung, um standardisierte Maßnahmen, durch die sofort - ohne die Mühen gerichtlicher Geltendmachung - der Schaden wieder gutgemacht werden soll, den die Annullierung oder die erhebliche Verspätung zur Folge hat (EuGH, Rodríguez, aaO Rn. 39; Urteil vom 10. Januar 2006 - C-34/04, The Queen, auf Antrag von International Air Transport Association, European Low Fares Airline Association/Department for Transport, NJW 2006, 351 Rn. 45, 82; Nelson, aaO Rn. 46).
  • BGH, 30.09.2014 - X ZR 126/13

    Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des

    Die dem Uniongerichtshof vom Senat vorgelegten Fragen, ob ein vom nationalen Recht gewährter Schadensersatz, der auf die Erstattung von zusätzlichen Reisekosten gerichtet ist, die wegen Annullierung eines gebuchten Fluges angefallen sind, auf den Ausgleichsanspruch aus Art. 7 FluggastrechteVO angerechnet werden kann, wenn das Luftfahrtunternehmen seine Verpflichtungen nach Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 FluggastrechteVO erfüllt hat, und ob dies auch für die Kosten der Ersatzbeförderung zum Endziel der Flugreise gilt (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12, EuZW 2013, 840 [Leitsätze]), stellen sich im vorliegenden Fall nicht, weil die von der Klägerin geltend gemachte Minderung allein auf eine starke Verspätung des Rückfluges gestützt ist und damit weder zusätzliche Reisekosten noch die Kosten einer Ersatzbeförderung betrifft.
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2014 - 24 S 66/14

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / große Ankunftsverspätung / Ersatz der zusätzlichen

    Das Amtsgericht hat die Berufung im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 30.07.2013 (X ZR 113/12) bzgl. des Umfangs von anrechenbaren Ansprüchen gemäß § 511 ZPO zugelassen.

    "Die Berufung wird im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 30.07.2013 (X ZR 113/12) bzgl. des Umfangs von anrechenbaren Ansprüchen gemäß § 511 ZPO zugelassen.".

    Auch im Lichte der Ausführungen des BGH in den Vorlagebeschlüssen vom 30.07.2013 (Az. X ZR 111/12 u. X ZR 113/12; die Verfahren sind mittlerweile durch Anerkenntnisurteile v. 27.05.2014 erledigt) geht die Kammer davon aus, dass für die vorliegende Fallkonstellation die Anrechenbarkeit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 VO nicht ausgeschlossen ist.

    Die Revision wird ausdrücklich nur im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 30.07.2013 (X ZR 113/12) bzgl. des Umfangs von anrechenbaren Ansprüchen zugelassen, da nur diesbezüglich die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO vorliegen.

  • LG Düsseldorf, 04.12.2015 - 22 S 237/15

    Anspruch auf eine Reisepreisminderung in Höhe von 5 Prozent wegen einer

    Der BGH hat diese nicht abschließend geklärte Frage zwar dem EuGH mit Vorlagebeschluss vom 30.07.2013 - X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699 vorgelegt.
  • LG Frankfurt/Main, 18.01.2018 - 24 S 235/17
    Die Rechtsverfolgungskosten, die die Kläger wegen der Verspätung des streitgegenständlichen Fluges geltend machen, sind unter diesem Blickwinkel lediglich Ausdruck weiterer Unannehmlichkeiten und Komplikationen, die durch die Flugverspätung ausgelöst worden sind (vgl. auch BGH Beschl. v. 30.7.2013 - X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699, beck-online).
  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 24 S 109/17
    Sowohl die vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 111/12, RRa 2013, 233 und Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699) als auch die von der hiesigen Kammer (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. Juni 2013, 2-24 S 208/12) hierzu zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtssachen sind vom Europäischen Gerichtshof aufgrund vorheriger Erledigung nicht zur Entscheidung gelangt.
  • LG Frankfurt/Main, 20.08.2018 - 24 S 111/18

    Entschädigung bei Flugverspätung - Anrechnung

    Sowohl die vom Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 111/12, RRa 2013, 233 und Beschluss vom 30. Juli 2013, X ZR 113/12, BeckRS 2013, 14699) als auch die von der hiesigen Kammer (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. Juni 2013, 2-24 S 208/12) hierzu zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtssachen sind vom Europäischen Gerichtshof aufgrund vorheriger Erledigung nicht zur Entscheidung gelangt.
  • AG Hamburg, 02.03.2017 - 31b C 187/16
    (siehe die Argumente des BGH, EuGH-Vorlage vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12 -, Rn. 24 ff., juris bei einer annullierungsbedingt geänderten Reiseplanung zu dieser Frage).

    (siehe die Argumente des BGH, EuGH-Vorlage vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12 -" Rn. 31 ff., juris bei einer annullierungsbedingt geänderten Reiseplanung auch zu dieser Frage).

  • LG Berlin, 16.03.2017 - 57 S 58/16

    Fluggastrechte: Ausführendes Luftfahrtunternehmen bei CodeSharing; Treuwidrige

    Der BGH hat die Frage, ob die Anrechnung nur für immaterielle oder auch für materielle Schadensersatzansprüche in Betracht kommt, wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (EuGH-Vorlagebeschlüsse vom 30.07.2013 - X ZR 111/12 und X ZR 113/12).
  • AG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 31 C 269/18
    Soweit diesem Ziel entsprechend die Ausgleichszahlung auf Schadenpositionen angerechnet werden können sollte, die Ausdruck weiterer Unannehmlichkeiten und Komplikationen sind, die durch die Unregelmäßigkeit ausgelöst wurden (vgl. BGH, Beschl. v. 30.07.2013 - X ZR 113/12, Rn. 22 f. (BeckRS 2013, 14699)), so ist bezüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zur Geltendmachung einer Ausgleichszahlung allerdings festzustellen, dass diese Kosten kein typischer Schaden aus der Unregelmäßigkeit sind.
  • LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 24 S 271/17
    Daher dient die Ausgleichszahlung auch dazu, es dem Fluggast zu ermöglichen, Ersatz seiner materiellen Schäden zu erlangen, ohne im Einzelnen aufwendig deren Höhe darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12 -, Rn. 37, juris).
  • LG Hannover, 06.08.2018 - 1 S 185/17

    Auslagenentschädigung bei Flugannullierung

  • AG Köln, 19.09.2013 - 117 C 147/13

    Ersatz von durch die Verspätung eines Fluges erforderlich gewordenen Taxikosten

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