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   BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14   

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BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14 (https://dejure.org/2014,20932)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2014 - 5 StR 275/14 (https://dejure.org/2014,20932)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 5 StR 275/14 (https://dejure.org/2014,20932)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 3 StGB; Art. 5 EMRK; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles beim schweren Raub; Kompensation wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 306
  • NStZ-RR 2015, 38
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 28/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14
    Auch bei der Anlegung des insoweit bestehenden begrenzten Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284 mwN, und vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13) begegnet die Wertung des Landgerichts, hier den Regelstrafrahmen des § 250 Abs. 1 StGB zugrunde zu legen, durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 13.03.2012 - 5 StR 411/11

    Subventionsbetrug (Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens von

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14
    Dass das Landgericht die in den Urteilsgründen getroffene Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung hier als ausreichende Entschädigung angesehen hat, erscheint jedenfalls bedenklich im Hinblick auf den erheblichen Umfang der staatlich zu verantwortenden Verfahrensverzögerung, die sich allein im Zwischenverfahren auf etwa zweieinhalb Jahre belief (vgl. zum Maßstab für eine Kompensationsentscheidung BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146; 3 4 Urteile vom 21. April 2011 - 3 StR 50/11, NStZ-RR 2011, 239, und vom 13. März 2012 - 5 StR 411/11, NStZ-RR 2012, 244).
  • BGH, 16.10.2013 - 2 StR 312/13

    Gewerbsmäßige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (minder

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14
    Auch bei der Anlegung des insoweit bestehenden begrenzten Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284 mwN, und vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13) begegnet die Wertung des Landgerichts, hier den Regelstrafrahmen des § 250 Abs. 1 StGB zugrunde zu legen, durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 21.04.2011 - 3 StR 50/11

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Strafzumessung; Kompensation;

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14
    Dass das Landgericht die in den Urteilsgründen getroffene Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung hier als ausreichende Entschädigung angesehen hat, erscheint jedenfalls bedenklich im Hinblick auf den erheblichen Umfang der staatlich zu verantwortenden Verfahrensverzögerung, die sich allein im Zwischenverfahren auf etwa zweieinhalb Jahre belief (vgl. zum Maßstab für eine Kompensationsentscheidung BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146; 3 4 Urteile vom 21. April 2011 - 3 StR 50/11, NStZ-RR 2011, 239, und vom 13. März 2012 - 5 StR 411/11, NStZ-RR 2012, 244).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14
    Dass das Landgericht die in den Urteilsgründen getroffene Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung hier als ausreichende Entschädigung angesehen hat, erscheint jedenfalls bedenklich im Hinblick auf den erheblichen Umfang der staatlich zu verantwortenden Verfahrensverzögerung, die sich allein im Zwischenverfahren auf etwa zweieinhalb Jahre belief (vgl. zum Maßstab für eine Kompensationsentscheidung BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146; 3 4 Urteile vom 21. April 2011 - 3 StR 50/11, NStZ-RR 2011, 239, und vom 13. März 2012 - 5 StR 411/11, NStZ-RR 2012, 244).
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