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   BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14   

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https://dejure.org/2014,23198
BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14 (https://dejure.org/2014,23198)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2014 - XII ZB 169/14 (https://dejure.org/2014,23198)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 (https://dejure.org/2014,23198)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB, § 1906 Abs 3 BGB, § 1906 Abs 3a BGB, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 329 Abs 1 S 2 FamFG
    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Durchführung der Heilbehandlung bei Verweigerungshaltung des psychisch kranken Betreuten; Anforderungen an die ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Durchführung der Heilbehandlung bei Verweigerungshaltung des psychisch kranken Betreuten; Anforderungen an die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Unterbringung eines behandlungsverweigernden Betreuten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verweigerung der Behandlung durch den Betroffenen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer zwangsweisen Behandlung erfordert Versuch der Überzeugung des Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer zwangsweisen Behandlung erfordert Versuch der Überzeugung des Betroffenen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Genehmigungsfähigkeit einer Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung

  • bista.de (Kurzinformation)

    Betreuung: Überzeugungsarbeit vor Zwangsbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3301
  • MDR 2014, 1205
  • FGPrax 2014, 275
  • FamRZ 2014, 1694
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14

    Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14
    Zu den Anforderungen an den Tatrichter betreffend Feststellung und Darlegung eines Versuchs, den Betroffenen von der Notwendigkeit einer ärztlichen Maßnahme zu überzeugen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014, XII ZB 121/14, juris).

    Dieser Versuch muss ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks durch eine überzeugungsfähige und -bereite Person unternommen worden sein, was das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen hat (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - juris Rn. 15).

    Zu Zeitpunkt, äußerem Rahmen, Beteiligten, Umfang und Inhalt des Überzeugungsversuchs (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - juris Rn. 18 ff.) lässt sich dem aber nichts entnehmen, so dass eine rechtliche Überprüfung, ob den Vorgaben des § 1906 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB genügt ist, nicht möglich ist.

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist, oder wenn eine Heilung des Verfahrensfehlers im Nachhinein nicht mehr möglich ist (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - juris Rn. 34 mwN).

    Es ist daher davon auszugehen, dass die angegriffenen Entscheidungen auch insoweit auf dem Verfahrensfehler beruhen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - juris Rn. 36).

    Sowohl eine freiheitsentziehende Maßnahme als auch die gerichtliche Genehmigung einer Zwangsbehandlung bedeuten stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinn des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - juris Rn. 37).

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14
    Sofern sich ein Betroffener nicht behandeln lassen will, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorliegen und diese rechtswirksam genehmigt wird (Fortführung von Senatsbeschluss vom 14. August 2013, XII ZB 614/11, FamRZ 2013, 1726).

    Nach dieser Vorschrift ist eine Unterbringung allerdings nur genehmigungsfähig, wenn eine erfolgversprechende Heilbehandlung durchgeführt werden kann (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 26 mwN).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14
    Dies ist nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8) festzustellen.
  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 671/11

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungsfähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14
    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11 und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12

    Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und

    Auszug aus BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14
    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11 und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der

    Dies kann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass sich der Betroffene im Anschluss an die Zwangsbehandlung fortan freiwillig behandeln lässt oder eine weitere Zwangsbehandlung angeordnet werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014, XII ZB 169/14, FamRZ 2014, 1694).

    Hinzu kommt, dass eine erstmalige Genehmigung nach § 1906 a Abs. 1 Satz 1 BGB ohne weiteres über die Sechs-Wochen-Frist des § 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG hinaus keine rechtlich tragfähige Grundlage für die Unterbringung zu einer gegen den natürlichen Willen des Betroffenen durchzuführenden Heilbehandlung darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 24).

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15

    Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des

    Denn sofern sich ein Betroffener nicht behandeln lassen will, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorliegen und diese rechtswirksam genehmigt wird (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 23), was vorliegend nicht der Fall war.

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 22).

  • BVerfG, 14.07.2015 - 2 BvR 1549/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigung einer vorläufigen

    Dieser Versuch muss ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks erfolgen (vgl. BVerfGE 128, 282 ; 129, 269 ; 133, 112 ; BTDrucks 17/12086, S. 1, 11) und durch eine überzeugungsfähige und -bereite Person unternommen werden, was das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - juris, Rn. 15 f. und vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - juris, Rn. 15 f.).

    Die unter diesen Voraussetzungen angeordnete Freiheitsentziehungist jedoch nur verhältnismäßig, wenn während der Unterbringung eine erfolgversprechende Heilbehandlung überhaupt durchgeführt werden kann, ohne ihrerseits Grundrechte der Betroffenen zu verletzen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - juris, Rn. 21 ff.).

  • BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1529/19

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts der Beschwerdeführerin durch rechtswidrige

    Die nach dieser Vorschrift angeordnete Freiheitsentziehung ist nur verhältnismäßig, wenn während der Unterbringung eine erfolgversprechende Heilbehandlung überhaupt durchgeführt werden kann, ohne ihrerseits Grundrechte der Betroffenen zu verletzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2015 - 2 BvR 1549/14 -, Rn. 43; BGH, Beschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 -, Rn. 21 ff.).
  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 342/16

    Unterbringungssache: Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15 - FamRZ 2016, 1065 Rn. 21 und vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 22 mwN).

    Denn nur dann besteht für die eine Freiheitsentziehung rechtfertigende Heilbehandlung auch gegen den Willen des Betroffenen eine rechtliche Grundlage (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 23).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Denn nach den Beschlussgründen hat die Betroffene offensichtlich eine medikamentöse Behandlung verweigert, so dass die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur dann zulässig gewesen wäre, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorgelegen hätten und diese rechtswirksam genehmigt worden wäre (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 23).

    Mithin ist davon auszugehen, dass die angefochtenen Entscheidungen auch inhaltlich auf den mangelhaften Feststellungen beruhen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 28).

    Eine freiheitsentziehende Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 29).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15

    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten:

    Zu den Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015, XII ZB 470/14, FamRZ 2015, 573; vom 30. Juli 2014, XII ZB 169/14, FamRZ 2014, 1694 und vom 4. Juni 2014, XII ZB 121/14, BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358).

    Dieser Versuch muss ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks durch eine überzeugungsfähige und -bereite Person unternommen worden sein, was das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen hat (Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 15 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 15; BVerfG Beschluss vom 14. Juli 2015 - 2 BvR 1549/14 - juris Rn. 31).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 114/15

    Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen für die gerichtliche Genehmigung einer

    Denn nach den Beschlussgründen hat die Betroffene offensichtlich eine medikamentöse Behandlung verweigert, so dass die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur dann zulässig gewesen wäre, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorgelegen hätten und diese rechtswirksam genehmigt worden wäre (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 23).

    Denn eine solche würde sich nach Erledigung der Unterbringung auf erstmalige nachprüfbare Feststellungen zu den materiell-rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen richten (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 28).

    Eine freiheitsentziehende Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 29).

  • BGH, 30.01.2024 - XII ZB 572/23

    Rechtsbeschwerde eines untergebrachten Betroffenen gegen die gerichtliche

    Zu Zeitpunkt, äußerem Rahmen, konkreten Beteiligten, Umfang und Inhalt des Überzeugungsversuchs lasse sich dem Beschluss indessen nichts entnehmen, so dass eine rechtliche Überprüfung, ob den Vorgaben des § 9 a Abs. 1 Nr. 7 MVollzG LSA entsprochen worden ist, nicht möglich sei (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 16 zu § 1906 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB aF).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Das Bbg PsychKG in der nunmehr zum 01. September 2014 in Kraft getretenen Fassung genügt jetzt wohl auch den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a.: BVerfG , Beschluss vom 26.07.2016, Az.: 1 BvL 8/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seiten 1738 ff.; BVerfG , BtPrax 2013, Seiten 61 ff. = FamRZ 2013, Seiten 767 ff. ), des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a.: BGH , Beschluss vom 30.07.2014, Az.: XII ZB 169/14; BGH , Beschluss vom 05.12.2012, Az.: XII ZB 665/11; BGH , Beschluss vom 20.06.2012, Az.: XII ZB 99/12; BGH , Beschluss vom 20.06.2012, Az.: XII ZB 130/12 ) und der Instanz-Gerichte (vgl. u.a.: OLG Brandenburg , Beschluss vom 26.08.2013, Az.: 1 Ws (Vollz) 76/13, u.a. in: RuP 2013, Seite 247; LG Potsdam , Beschluss vom 17.12.2015, Az.: 11 T 142/15; AG Sangerhausen , BtPrax 2014, Seiten 188 ff. ).

    der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung von Druck unternommene Versuch einer Ärztin oder eines Arztes, ein Einverständnis der untergebrachten Person mit der Maßnahme zu erwirken, erfolglos geblieben ist (was dem Gericht in jedem Einzelfall unter Angabe des Zeitpunkts , des äußeren Rahmens , der Beteiligten , dem Umfang und dem Inhalt des Überzeugungsversuchs darzulegen ist [ BVerfG , Beschluss vom 14.07.2015, Az.: 2 BvR 1549/14, u.a. in: Rpfleger 2015, Seiten 698 f.; BGH , Beschluss vom 02.09.2015, Az.: XII ZB 226/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 258 ff.; BGH , Beschluss vom 30.07.2014, Az.: XII ZB 169/14, u.a. in: NJW 2014, Seiten 3301 f.; BGH , Beschluss vom 04.06.2014, Az.: XII ZB 121/14, u.a. in: NJW 2014, Seiten 2497 ff. ]),.

  • OLG Hamm, 24.09.2019 - 1 Vollz (Ws) 415/19

    Maßregelvollzug; medizinische Zwangsbehandlung zur Erreichung der

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16

    Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 481/16

    Aufhebung der Betreuung auf Antrag des Betroffenen

  • BVerfG, 13.01.2022 - 2 BvR 93/21

    Nichtannahme einer mangels Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässigen

  • LG Bonn, 18.03.2015 - 4 T 79/15

    Zwangsmedikation im Heim

  • OLG Hamm, 03.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 311/18

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Vorschriften zur medizinischen

  • LG Saarbrücken, 07.12.2015 - 5 T 382/15

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Genehmigung einer medizinischen

  • KG, 30.06.2021 - 5 Ws 66/21

    Anforderungen an die Zwangsbehandlung nach § 57 PsychKG BE und deren gerichtliche

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