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   BGH, 30.07.2018 - 4 StR 68/18   

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https://dejure.org/2018,25307
BGH, 30.07.2018 - 4 StR 68/18 (https://dejure.org/2018,25307)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2018 - 4 StR 68/18 (https://dejure.org/2018,25307)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 4 StR 68/18 (https://dejure.org/2018,25307)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 338 Nr. 6 StPO, § 171b GVG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verkündung des zweiten Ausschließungsbeschlusses in nichtöffentlicher Sitzung i.R.d. Verlesung früherer Aussagen der Geschädigten zur Vergewaltigung

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit durch Verkündung eines zweiten Ausschließungsbeschlusses in nichtöffentlicher Sitzung; Verwirkung des Rügerechts; Anforderungen an den Rügevortrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 174 Abs. 1 S. 2
    Verkündung des zweiten Ausschließungsbeschlusses in nichtöffentlicher Sitzung i.R.d. Verlesung früherer Aussagen der Geschädigten zur Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehler beim zweiten "Öffentlichkeitsausschließungsbeschluss”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung - und die Verwirkung der Verfahrensrüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der in nichtöffentlicher Sitzung verkündete (zweite) Ausschließungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 324
  • StV 2018, 799 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1999 - 5 StR 300/99

    Öffentlichkeit; Öffentliche Beschlußverkündung

    Auszug aus BGH, 30.07.2018 - 4 StR 68/18
    Sie ist nicht verwirkt; in dem Umstand allein, dass sich der Verteidiger (wie im Übrigen auch die Staatsanwaltschaft) dem Antrag des Nebenklägervertreters angeschlossen hatte, vermag der Senat keinen Anhaltspunkt für eine Verwirkung zu erkennen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 1999 - 5 StR 300/99, bei Kusch, NStZ-RR 2000, 33, 40 f.).

    Dies verletzte § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG, der grundsätzlich zur Information der Öffentlichkeit über Anlass und Ausmaß der Ausschließung eine öffentliche Verkündung des Beschlusses gebietet (vgl. zur weiteren Ausschließung der Öffentlichkeit nach vorübergehendem Ausschluss BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80, NJW 1980, 2088; Beschluss vom 24. August 1984 - 5 StR 552/84, NStZ 1985, 37, 38; Beschluss vom 29. Juni 1999, aaO).

  • BGH, 02.06.1999 - 5 StR 112/99

    Obhutsverhältnis; Sexueller Mißbrauch Schutzbefohlener; Gewalt iSv § 177 StGB

    Auszug aus BGH, 30.07.2018 - 4 StR 68/18
    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter hat auch Gelegenheit, in den Fällen III. A. 1 bis 61 der Urteilsgründe nähere Feststellungen zu dem in § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB (in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3007) bezeichneten Obhutsverhältnis zu treffen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Februar 1997 - 3 StR 478/96, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 9 und vom 2. Juni 1999 - 5 StR 112/99, bei Pfister, NStZ-RR 1999, 321).
  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 30.07.2018 - 4 StR 68/18
    Dies verletzte § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG, der grundsätzlich zur Information der Öffentlichkeit über Anlass und Ausmaß der Ausschließung eine öffentliche Verkündung des Beschlusses gebietet (vgl. zur weiteren Ausschließung der Öffentlichkeit nach vorübergehendem Ausschluss BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80, NJW 1980, 2088; Beschluss vom 24. August 1984 - 5 StR 552/84, NStZ 1985, 37, 38; Beschluss vom 29. Juni 1999, aaO).
  • BGH, 24.08.1984 - 5 StR 552/84

    Verkündung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in öffentlicher Sitzung -

    Auszug aus BGH, 30.07.2018 - 4 StR 68/18
    Dies verletzte § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG, der grundsätzlich zur Information der Öffentlichkeit über Anlass und Ausmaß der Ausschließung eine öffentliche Verkündung des Beschlusses gebietet (vgl. zur weiteren Ausschließung der Öffentlichkeit nach vorübergehendem Ausschluss BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80, NJW 1980, 2088; Beschluss vom 24. August 1984 - 5 StR 552/84, NStZ 1985, 37, 38; Beschluss vom 29. Juni 1999, aaO).
  • BGH, 12.02.1997 - 3 StR 478/96

    Voraussetzungen eines Erziehungsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses -

    Auszug aus BGH, 30.07.2018 - 4 StR 68/18
    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter hat auch Gelegenheit, in den Fällen III. A. 1 bis 61 der Urteilsgründe nähere Feststellungen zu dem in § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB (in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3007) bezeichneten Obhutsverhältnis zu treffen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Februar 1997 - 3 StR 478/96, BGHR StGB § 174 Abs. 1 Obhutsverhältnis 9 und vom 2. Juni 1999 - 5 StR 112/99, bei Pfister, NStZ-RR 1999, 321).
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