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   BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19   

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https://dejure.org/2019,42116
BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19 (https://dejure.org/2019,42116)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2019 - 2 StR 93/19 (https://dejure.org/2019,42116)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 (https://dejure.org/2019,42116)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Vorliegen eines Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen eines Hangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Vorliegen eines Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 37
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204).

  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19
    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 Rn. 10; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).

    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 Rn. 10; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).

  • BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19
    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 Rn. 10; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 07.09.2017 - 3 StR 307/17

    Höchstdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei gleichzeitig

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 3 StR 307/17, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19
    Den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass der Strafausspruch und die Nichtanordnung der Maßregel sich gegenseitig beeinflusst hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19
    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 Rn. 10; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Den Urteilsgründen sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass zwischen Strafausspruch und Nichtanordnung der Maßregel eine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2020, 37 und vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, insoweit nicht abgedruckt in StV 2018, 358).
  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 155/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9 und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10).

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 Rn. 10 und vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11 Rn. 9; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04 Rn. 10).

    Die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, steht dem Vorliegen eines Hanges nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist vielmehr bereits dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint; soziale Gefährlichkeit liegt typischerweise im Falle von Beschaffungskriminalität vor (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 291/20, juris Rn. 7; vom 3. März 2020 - 3 StR 576/19, juris; vom 19. Februar 2020 - 3 StR 415/19, NStZ-RR 2020, 168, 169; vom 17. September 2019 - 3 StR 355/19, juris Rn. 4; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/17, NStZ-RR 2020, 37, 38; vgl. auch Fischer, StGB, 69. Aufl., § 64 Rn. 10a).
  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 416/22

    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage ist, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, steht dem Vorliegen eines Hanges ebenso wenig entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9, NStZ-RR 2020, 37 f.; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10 mwN) wie zwischenzeitliche Abstinenzphasen (BGH, Urteil vom 14. April 2021 - 5 StR 102/20 Rn. 12 mwN) oder das Ausbleiben ausgeprägter Entzugssymptome (BGH, Beschluss vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18 Rn. 6).

    Zudem bleibt unerörtert, dass der Angeklagte mit dem durch den Betäubungsmittelhandel eingenommenen Geld seinen Eigenkonsum zur Tatzeit finanzierte, was für seine soziale Gefährdung und Gefährlichkeit jedenfalls in dieser Zeit, nur etwa ein halbes Jahr vor seiner Inhaftierung in anderer Sache, sprechen könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9, NStZ-RR 2020, 37 f.; vom 21. März 2019 - 1 StR 582/18).

  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 101/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines Hangs);

    Der übermäßige Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist ebenfalls dann gegeben, wenn die Betroffene aufgrund ihrer psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19, NStZ-RR 2020, 37, 38; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - 1 StR 155/20, juris Rn. 9; vom 22. Mai 2017 - 4 StR 78/17, juris Rn. 6; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10).

    Die Tatsache, dass eine Angeklagte kurzzeitig in der Lage war, ihren Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, steht dem Vorliegen eines Hanges nicht entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2019, aaO; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 1 StR 155/20, aaO; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, aaO).

  • LG Hagen, 28.06.2021 - 46 KLs 3/21
    Eine hinreichende soziale Gefährdung bzw. eine hinreichende soziale Gefährlichkeit kann auch schon dadurch zum Ausdruck kommen, dass der Betroffene in die Beschaffungskriminalität abgleitet (BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 -, Rn. 9, juris).

    Dass sich die Konsummengen über die Jahre nicht immer weiter gesteigert haben und sich mit 1-2g Marihuana und 0, 5-1 g Kokain täglich im Vergleich zu Tätern, bei denen der Betäubungsmittelkonsum - anders als im Vorliegenden Fall - auch im Rahmen der §§ 20, 21 StGB Relevanz zeitigt, noch eher als mäßig und "geregelt" darstellen, steht der Annahme eines Hanges ebenso wenig entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 -, Rn. 10, juris) wie der Umstand, dass der Angeklagte offenbar - anderweitige Berichte liegen nicht vor - nach seiner vorläufigen Festnahme in der Untersuchungshaft keine ausgeprägten Entzugssymptome gezeigt hat und seinen Konsum offenbar auch dergestalt kontrollieren konnte, dass seine Familie hiervon keine Kenntnis erlangte (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 271).

  • BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9 und vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10).

    Eine soziale Gefährdung oder eine Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betreffende Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch in Fällen der Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19 Rn. 9; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 und vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11 Rn. 9).

  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Senat, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 93/19, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 448/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche Herabsetzung des Hemmungsvermögens:

    Für einen Hang im Sinne von § 64 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (st. Rspr.; vgl. nur Senat NStZ-RR 2020, 37, 38).
  • BGH, 18.08.2021 - 2 StR 153/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht; Verbindung

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 30. Juni 2019 - 2 StR 93/19 -, m.w.N.).
  • BGH, 02.03.2021 - 2 StR 388/20

    Revision gegen die Enscheidung zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in

  • BGH, 26.07.2023 - 6 StR 186/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer

  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 318/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Mitursächlichkeit des

  • LG Landshut, 17.03.2021 - 4 KLs 404 Js 23832/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Asylantrag, Angeklagte,

  • BGH, 24.08.2021 - 6 StR 362/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Hang

  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

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