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   BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19   

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https://dejure.org/2020,23981
BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19 (https://dejure.org/2020,23981)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2020 - 4 StR 419/19 (https://dejure.org/2020,23981)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 4 StR 419/19 (https://dejure.org/2020,23981)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 15 StGB; § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB; § 4 KrWG; § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KrWG
    Vorsatz (Abgrenzung und Feststellung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit); Anrechnung erlittener Untersuchungshaft (nur ausnahmsweise Berücksichtigung bei der Strafzumessung); Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation für eine rechtsstaatswidrige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB, § ... 326 Abs. 1 Nr. 4a, Abs. 5 Nr. 1 StGB, § 4 KrWG, § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KrWG, § 3 Abs. 5 KrWG, § 48 KrWG, § 326 Abs. 1 StGB, § 326 StGB, § 327 Abs. 2 Nr. 1 und 3 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Wissenselements und des Willenselements des bedingten Vorsatzes eines Entsorgungsfachmanns hinsichtlich Umweltgefährlichkeit der Ölpellets; Vermischung und Aufbereitung der Ölpellets zur Deponierung ohne Genehmigung zur Annahme oder Behandlung von ...

  • rewis.io

    Fahrlässiger unerlaubter Umgang mit Abfällen: Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes; Einordnung als gefährlicher Abfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung des Wissenselements und des Willenselements des bedingten Vorsatzes eines Entsorgungsfachmanns hinsichtlich Umweltgefährlichkeit der Ölpellets; Vermischung und Aufbereitung der Ölpellets zur Deponierung ohne Genehmigung zur Annahme oder Behandlung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 315
  • NStZ-RR 2021, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19
    Die Zubilligung einer Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nach der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 ? GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) setzt Feststellungen des Tatrichters zu Art, Ausmaß und Ursache der Verfahrensverzögerung voraus, die es dem Revisionsgericht ermöglichen, im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachzuvollziehen, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 MRK tragen und sich die gewährte Kompensation innerhalb des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums hält (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2013 ? 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19
    Zur konkurrenzrechtlichen Bewertung des strafbaren Verhaltens des Angeklagten wird es erforderlich sein, nähere Feststellungen zu den konkreten Tatbeiträgen des Angeklagten zu treffen, um auf dieser Grundlage entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang die Voraussetzungen für die Annahme eines uneigentlichen Organisationsdelikts (vgl. Fischer, aaO, vor § 52 Rn. 25 mwN; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, aaO, § 52 Rn. 32 mwN) oder gegebenenfalls einer tatbestandlichen Handlungseinheit (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2001 ? 2 StR 356/00) vorliegen.
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 248/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Rückgabe der Asservate als bestimmender

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19
    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine strafmildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Oktober 2018 ? 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81; vom 2. Februar 2017 ? 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 20. August 2013 ? 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31), die konkret festzustellen sind.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19
    Die Beweiserwägungen der Strafkammer, mit denen sie einen auf die Umweltgefährlichkeit der Ölpellets im Sinne des § 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB bezogenen bedingten Vorsatz des Angeklagten verneint hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 ? 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f. mwN; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 117 ff. mwN) einer rechtlichen Prüfung nicht stand.
  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19
    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine strafmildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Oktober 2018 ? 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81; vom 2. Februar 2017 ? 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 20. August 2013 ? 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31), die konkret festzustellen sind.
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 312/18

    Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig keine Berücksichtigung erlittener

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19
    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine strafmildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Oktober 2018 ? 4 StR 312/18, NStZ 2019, 81; vom 2. Februar 2017 ? 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 20. August 2013 ? 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31), die konkret festzustellen sind.
  • BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13

    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19
    Die Zubilligung einer Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nach der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 ? GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) setzt Feststellungen des Tatrichters zu Art, Ausmaß und Ursache der Verfahrensverzögerung voraus, die es dem Revisionsgericht ermöglichen, im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung nachzuvollziehen, ob die festgestellten Umstände die Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 MRK tragen und sich die gewährte Kompensation innerhalb des tatrichterlichen Beurteilungsspielraums hält (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2013 ? 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19
    Ihre Bejahung oder Verneinung setzt eine Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls voraus, bei welcher die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Gegebenheiten zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement darstellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 26; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88 Rn. 17 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 30.07.2020 - 4 StR 419/19
    Ihre Bejahung oder Verneinung setzt eine Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls voraus, bei welcher die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Gegebenheiten zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung einen wesentlichen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement darstellt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. März 2012 ? 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183 Rn. 26; vom 1. März 2018 ? 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88 Rn. 17 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    Trotz umfangreicher Feststellungen zum Gang des Ermittlungs- und Strafverfahrens (UA S. 68-72) seit Bekanntgabe der Tatvorwürfe gegenüber dem Angeklagten hat das Landgericht Ausmaß, Art und Ursache der rechtsstaatswidrigen Verzögerung (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt (GS) 52, 124 Rn. 55; Urteil vom 30. Juli 2020 - 4 StR 419/19 Rn. 26) nicht bestimmt.
  • LG München I, 01.07.2021 - 9 KLs 467 Js 207863/20

    Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage - Kompetenzanalyse

    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine strafmildernde Berücksichtigung nur in Betracht, wenn besondere Umstände vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, 4 StR 419/19 Rn. 25).
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