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   BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87   

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BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87 (https://dejure.org/1990,726)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1990 - 3 StR 459/87 (https://dejure.org/1990,726)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1990 - 3 StR 459/87 (https://dejure.org/1990,726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitiges Anbringen einer Revisionsrechtfertigung - Berechnung der Revisionsbegründungsfrist bei der Zustellung an mehrere Empfangsberechtigte - Unterlassene Verlesung von Urkunden aus den beschlagnahmten Geschäftsunterlagen - Voraussetzungen für das Auslösen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 245 Abs. 1
    Herbeischaffung eines Beweismittels

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 168
  • NJW 1991, 1622
  • MDR 1991, 73
  • NStZ 1991, 48
  • StV 1992, 3
  • JR 1992, 34
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 77/68
    Auszug aus BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
    Dies gilt auch dann, wenn keine einheitliche Zustellungsverfügung zugrundeliegt, sondern es sich um mehrere nacheinander getroffene Anordnungen handelt, sofern die zuerst eröffnete Frist zum Zeitpunkt der weiteren Zustellungen noch nicht abgelaufen war (BGHSt 22, 221).

    Einem möglichen Mißbrauch müssen die mit der Zustellung der Urteile befaßten Instanzgerichte entgegenwirken (BGHSt 22, 221, 223; 34, 371, 372) [BGH 13.05.1987 - 2 StR 170/87].

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
    Erfolgt die Umsetzung der Richtlinie nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auch ein einzelner davon betroffener Marktbürger auf die Bestimmungen einer Richtlinie berufen, wenn diese so klar umrissen sind, daß sie auch ohne Durchführungsmaßnahmen des nationalen Gesetzgebers angewendet werden können (EuGH Urteil vom 19. Januar 1982 Rs 8/81, Slg 1982, 53; Urteil vom 26. Februar 1986 Rs 152/84, RIW 1986, 739; Urteil vom 8. Oktober 1987 Rs 80/86, HFR 1988, 594 jeweils m.w.N.; vgl. Bentler/Bieber/Piepkorn/Streil, Die Europäische Gemeinschaft - Rechtsordnung und Politik - 3. Aufl., S. 178, 182 ff. m.w.N.).

    Bereits mit Urteil vom 19. Januar 1982, Rs 8/81, Slg. 1982, S. 53, entschied der Europäische Gerichtshof, daß auf Grund der verbindlichen Wirkung der Richtlinien ein Kreditvermittler sich ab 1. Januar 1979 auf die Bestimmung über die Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus der Kreditvermittlung gemäß Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie bei nicht erfolgter Durchführung der Richtlinie berufen konnte, wenn er diese Steuer nicht auf seine Leistungsempfänger abgewälzt hatte; der Staat durfte ihm nicht entgegenhalten, die Richtlinie sei nicht durchgeführt.

  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
    Dem Betrug wohnt demnach hier über die Untreue hinaus ein eigener besonderer Unrechtsgehalt inne, so daß er sich nicht nur als bloße mitbestrafte Nachtat darstellt (vgl. BGHSt 6, 67, 68 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]; BGH GA 1971, 8384; BGH Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76; Hübner LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 107).
  • BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61

    Kommanditist ohne Handlungsvollmacht - § 267 StGB, Firma als Aussteller,

    Auszug aus BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
    Wird durch den Zusatz der Firma der Eindruck hervorgerufen, es handele sich um eine Erklärung des Vertretenen, so wird über die Identität des Ausstellers getäuscht; der (richtige) Name des Unterzeichners tritt dahinter zurück, so daß es sich nicht nur um eine straflose schriftliche Lüge im Hinblick auf die Vertretungsmacht handelt (vgl. BGHSt 17, 11 m.w.N.; Tröndle LK 10. Aufl. § 267 Rdn. 131; Fränkel LM § 267 StGB Nr. 32; Schönke/Schröder - Cramer StGB 23. Aufl. § 267 Rdn. 52 m.w.Nachw.; a.A. Samson SK StGB § 267 Rdn. 47; kritisch zu der Rechtsprechung auch: Rheineck, Fälschungsbegriff und Geistigkeitstheorie 1979, S. 87 ff., 97 bis 104).
  • BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76

    Übergehen eines Beweisantrages durch ein Gericht - Tateinheitliches

    Auszug aus BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
    Dem Betrug wohnt demnach hier über die Untreue hinaus ein eigener besonderer Unrechtsgehalt inne, so daß er sich nicht nur als bloße mitbestrafte Nachtat darstellt (vgl. BGHSt 6, 67, 68 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]; BGH GA 1971, 8384; BGH Urteil vom 8. Februar 1977 - 1 StR 811/76; Hübner LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 107).
  • BGH, 13.05.1987 - 2 StR 170/87

    Zustellung im Ausland

    Auszug aus BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
    Einem möglichen Mißbrauch müssen die mit der Zustellung der Urteile befaßten Instanzgerichte entgegenwirken (BGHSt 22, 221, 223; 34, 371, 372) [BGH 13.05.1987 - 2 StR 170/87].
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
    Ihre Durchsetzung obliegt auch dem nationalen Richter, der im Zweifelsfall bei der Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Rahmen des Vorlageverfahrens gemäß Artikel 177 EWGV eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes einholen kann, bzw. einholen muß (vgl. BVerfGE 75, 223, 233 ff.; Kirchhof DStR 1989, 551 ff.).
  • EuGH, 10.06.1982 - 255/81

    Grendel

    Auszug aus BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
    Diese Entscheidung, die durch Urteil vom 10. Juni 1982 Rs 255/81, Slg. 1982, S. 2301, bestätigt wurde, fand eine weitere Bestätigung und Ergänzung durch das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Februar 1984 Rs 70/83, Slg. 1984, S. 1075, wonach die Berufung auf die Umsatzsteuerbefreiung bei Kreditvermittlungsgeschäften unter den genannten Voraussetzungen auch in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1978 möglich war; dies gilt nicht für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1978, weil der Bundesrepublik Deutschland durch Artikel 1 der 9. Richtlinie 78/583 des Rates vom 26. Juni 1978 (ABl. L 194, S. 16) eine Fristverlängerung zur Umsetzung der 6. EG-Richtlinie bis spätestens 1. Januar 1979 eingeräumt worden war.
  • EuGH, 22.02.1984 - 70/83

    Kloppenburg

    Auszug aus BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
    Diese Entscheidung, die durch Urteil vom 10. Juni 1982 Rs 255/81, Slg. 1982, S. 2301, bestätigt wurde, fand eine weitere Bestätigung und Ergänzung durch das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Februar 1984 Rs 70/83, Slg. 1984, S. 1075, wonach die Berufung auf die Umsatzsteuerbefreiung bei Kreditvermittlungsgeschäften unter den genannten Voraussetzungen auch in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1978 möglich war; dies gilt nicht für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1978, weil der Bundesrepublik Deutschland durch Artikel 1 der 9. Richtlinie 78/583 des Rates vom 26. Juni 1978 (ABl. L 194, S. 16) eine Fristverlängerung zur Umsetzung der 6. EG-Richtlinie bis spätestens 1. Januar 1979 eingeräumt worden war.
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87
    Diese Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften zur Rechtsnatur und zur unmittelbaren Wirkung der Richtlinien haben die nationalen Verwaltungen und Gerichte bei ihrer Rechtsanwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH Urteil vom 22. Juni 1989 Rs 103/88, Tätigkeitsbericht des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften Nr. 14/89 S. 5, 7).
  • EuGH, 14.07.1988 - 207/87

    Weissgerber / Finanzamt Neustadt/Weinstraße

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

  • BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1724/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrechtliche Hauptverhandlung ohne

  • BGH, 14.05.1963 - 1 StR 120/63

    Schüsse eines SS-Unterführers auf Häftlinge des Konzentrationslagers

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

  • RG, 20.12.1907 - II 792/07

    1. Kann trotz § 2 Abs. 2 St.G.B.'s bestraft werden, wer als Beamter der

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Das Schreiben war nicht im Sinne von § 245 Abs. 1 StPO als Beweisgegenstand vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft "herbeigeschafft" worden (vgl. BGHSt 37, 168).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 570/92

    Unterzeichnung einer Urkunde in offener Stellvertretung

    Dieser rechtlichen Bewertung steht die ständige Rechtsprechung nicht entgegen, nach der eine unechte Urkunde auch dadurch hergestellt werden kann, daß der Täter mit seinem Namen unter Vortäuschung einer nicht bestehenden Vertretungsbefugnis eine Erklärung für eine Firma oder eine Behörde unterzeichnet, in der er tätig ist (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Identität 1; zuletzt BGH StV 1993, 307; ebenso RG HRR 1939 Nr. 399; OLG Bremen NJW 1950, 880 [OLG Bremen 27.04.1950 - Ss 10/50]; a.A.: Samson in SK § 267 Rdn. 47; Steinmetz aaO, S. 81 f).

    Nur unter dieser Voraussetzung, deren Vorliegen unter Berücksichtigung des Inhalts der Urkunde und der begleitenden Umstände, insbesondere auch der sich aus der Urkunde ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen, festzustellen ist (BGHSt 9, 44, 46), nimmt die Rechtsprechung in den Fällen des Handelns für eine Behörde oder eine Firma bei fehlender Vertretungsbefugnis des Erklärenden denn auch im Ergebnis eine unechte Urkunde an (BGHSt 7, 149, 152 f; 9, 43, 46; 17, 11, 13; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Identität 1).

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Den Feststellungen kann entnommen werden, daß der Angeklagte Erlöse aus Kredit- und Versicherungsvermittlungen erzielte (vgl. UA S. 53, 56) und daß diese bei der Umsatzsteuerfestsetzung berücksichtigt worden sind, obwohl sie gemäß § 4 Nr. 8 a UStG - und möglicherweise nach § 4 Nr. 11 UStG - von der Umsatzsteuer befreit sind (vgl. BGHSt 37, 168).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Hierfür bedarf es vielmehr einer Erklärung des Gerichts, ein tatsächlich vorhandenes Beweismittel nutzen zu wollen, also der sogenannten Konstatierung der Beweismittelqualität (vgl. BGH, Urteile vom 30. August 1990 - 3 StR 459/87, BGHSt 37, 168, 171 f.; vom 14. Mai 1963 - 1 StR 120/63, BGHSt 18, 347; KKStPO/Krehl, 8. Aufl., § 245 Rn. 3, 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 245 Rn. 5).
  • BGH, 27.07.2012 - 1 StR 238/12

    Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (Zustellung des Urteils auch an

    Die zuvor erfolgte formlose Übersendung von Kopien des Urteils und des Protokolls (Bd. XIII, Bl. 3006 Rücks.) ist keine Zustellung, die gemäß § 37 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. August 1990 - 3 StR 459/87, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 4) die Revisionsbegründungsfrist hätte verlängern können.
  • BGH, 12.01.2024 - 1 StR 411/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Antrag auf Auswertung der Standortdaten

    Ungeachtet der Frage, ob das Beweisbegehren als Beweisantrag zu qualifizieren oder - wofür viel spricht - mit Blick darauf, dass sich der Antrag unspezifiziert auf Beiziehung der gesamten Personalakte bezogen hat, lediglich als Beweisermittlungsantrag anzusehen ist (vgl. zu Krankenunterlagen: BGH, Urteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 71/97 Rn. 6 ff.; allgemein zu Akten als Urkundensammlungen: BGH, Urteile vom 7. Mai 1954 - 2 StR 27/54, BGHSt 6, 128 und vom 30. August 1990 - 3 StR 459/87, BGHSt 37, 168, 172; vgl. auch Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 106), erweist sich die Ablehnungsentscheidung als rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07

    Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum;

    Die Schreiben waren nicht im Sinne von § 245 Abs. 1 StPO als Beweisgegenstand vom Gericht herbeigeschafft worden (BGHSt 37, 168; BGH NJW 1994, 2904, 2906).
  • BGH, 26.02.1991 - 5 StR 444/90

    Begriff des gewillkürten Abfalls; Lagern von Abfall

    Diese Rechtsprechung haben die nationalen Verwaltungen und Gerichte bei ihrer Rechtsanwendung zu berücksichtigen (vgl. BGH Urteil vom 30.8.1990 - 3 StR 459/87 - S. 24, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 28.03.2000 - 1 StR 637/99

    Aufklärungspflicht; Präsente Beweismittel; Erklärung des Angeklagten; Verlesung

    dd) Schließlich ist auch § 245 Abs. 1 StPO nicht verletzt, Das Schreiben war nicht im Sinne von § 245 Abs. 1 StPO als Beweisgegenstand vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft "herbeigeschafft" worden (vgl. BGHR aaO und BGHSt 37, 168),.
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Denn bei der Revision des Angeklagten handelt es sich unabhängig von der Anzahl der Verteidiger um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (§ 37 Abs. 2 StPO; vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 4).
  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11

    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung

  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 71/97

    Vergewaltigung - Verstoß gegen das Beweisantragsrecht

  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für

  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05

    Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei

  • BGH, 02.03.2021 - 2 StR 267/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung

  • BGH, 11.01.2023 - 6 StR 367/22

    Unzulässige Verfahrensrüge (Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts: kein

  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 Ws 49/13

    Beschwerdefrist bei Zustellungen an Verteidiger und Verurteilten; Zustellung an

  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 346/12

    Verwerfung der Revision als unbegründet; keine Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 Ws 30/13

    Beschwerdefrist bei Zustellungen an Verteidiger und Verurteilten; Zustellung an

  • BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92

    Zulässigkeit der Beurteilung von Hilfstatsachen als bedeutungslos durch den

  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 73/98

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge - Ablehnung eines Hilfsantrags als

  • BGH, 26.10.1993 - 1 StR 401/93

    Einführung von Lichtbildern über die Tatwerkzeuge statt in Augenscheinnahme -

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 228/96

    Zulässigkeit einer Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit -

  • BGH, 21.07.1992 - 5 StR 358/92

    Möglichkeit der Fernhaltung des Angeklagten von der Hauptverhandlung bei einer

  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 2b Ss 336/99

    Revisionsbegründung bei Nichtvernehmung von Zeugen

  • BGH, 21.12.1992 - 5 StR 523/92

    Zur inhaltlichen Begründung der Revision durch den Revisionsführer bei vermisster

  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 51/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Ablehnung von

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