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BGH, 30.08.2010 - X ZR 157/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 PatG, § 99 Abs 3 PatG
Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Einsicht in Sachverständigengutachten - rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 PatG, § 99 Abs 3 PatG
Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Einsicht in Sachverständigengutachten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung einer auf die Übermittlung einer anonymisierten Kopie eines Sachverständigengutachtens beschränkten Akteneinsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens
- rewis.io
Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Einsicht in Sachverständigengutachten
- ra.de
- rewis.io
Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Einsicht in Sachverständigengutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 99 Abs. 3
Gewährung einer auf die Übermittlung einer anonymisierten Kopie eines Sachverständigengutachtens beschränkten Akteneinsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anspruch auf Akteneinsicht gewährt, Patentnichtigkeitssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 06.07.2004 - 1 Ni 16/03
- BGH, 30.08.2010 - X ZR 157/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 31
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00
Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren
Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 157/04
Nach § 99 Abs. 3 PatG gilt für die Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens die Regelung des § 31 PatG entsprechend, der das Recht auf Einsicht in die Akten des Patentamts betrifft (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00;… weitere Nachweise bei Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 in Fn. 71).
- BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 51/12 Erst wenn ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist von dem jeweiligen Antragsteller ein schutzwürdiges Gegeninteresse darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR-RR 2011, GRUR-RR 2011, 31 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII).
- BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 52/12 Erst wenn ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist von dem jeweiligen Antragsteller ein schutzwürdiges Gegeninteresse darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR-RR 2011, GRUR-RR 2011, 31 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII).
- BPatG, 19.10.2012 - 3 ZA (pat) 48/12 Erst wenn ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist von dem jeweiligen Antragsteller ein schutzwürdiges Gegeninteresse darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR-RR 2011, GRUR-RR 2011, 31 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII).
- BPatG, 23.04.2012 - 3 ZA (pat) 18/12 Aber erst wenn ein solches konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist von dem jeweiligen Antragsteller ein schutzwürdiges Gegeninteresse darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR-RR 2011, GRUR-RR 2011, 31 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).