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   BGH, 30.08.2011 - 5 StR 235/11   

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https://dejure.org/2011,6719
BGH, 30.08.2011 - 5 StR 235/11 (https://dejure.org/2011,6719)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2011 - 5 StR 235/11 (https://dejure.org/2011,6719)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2011 - 5 StR 235/11 (https://dejure.org/2011,6719)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 EMRK; § 7 Abs. 2 JGG; § 275a StPO; § 66 StGB; § 66b StGB
    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; Antrag der Staatsanwaltschaft (Zulässigkeit; Darlegung der formellen Voraussetzungen; begründete Erwartung der Verhängung der Maßregel); hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualverbrechen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 JGG, § 275a Abs 1 StPO, § 66b StGB
    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung; Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts bei der Sicherungsverwahrung nach dem Jugendgerichtsgesetz

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung; Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts bei der Sicherungsverwahrung nach dem Jugendgerichtsgesetz

  • ra.de
  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung; Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts bei der Sicherungsverwahrung nach dem Jugendgerichtsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 7 Abs. 2
    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 169
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.2005 - 3 StR 345/05

    Antrag auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 5 StR 235/11
    Die Staatsanwaltschaft kann einen solchen Antrag erst stellen, nachdem sie in einem Vorprüfungsverfahren (§ 275a Abs. 1 StPO) zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die formellen Voraussetzungen der Maßregel vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 3 StR 345/05, BGHR StPO § 275a Abs. 1 Antrag 1 und 2).

    Vielmehr muss sie die Entschließung der Staatsanwaltschaft nachvollziehbar machen und die formellen Voraussetzungen der für gegeben erachteten Anordnungsnorm im Einzelnen darlegen; ferner muss sie die Behauptung enthalten, dass nach vorläufiger Einschätzung der Staatsanwaltschaft die materiellen Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung im weiteren Verfahren festgestellt werden können (BGH, Beschluss vom 3. November 2005, aaO).

    Der Darstellung ihrer Erkennbarkeit und Aussagekraft für die Gefährlichkeit des Verurteilten kommt zwar für Anträge nach § 66b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB aF ausschlaggebende Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 3. November 2005, aaO).

  • BVerfG, 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung; Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 5 StR 235/11
    Das neu berufene Tatgericht hat seiner Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung die im zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931; vgl. auch BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 2 BvR 2846/09) entwickelten Maßstäbe zugrunde zu legen.
  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05

    Nachträgliche Unterbringung des Betroffenen in Sicherungsverwahrung (Entscheidung

    Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 5 StR 235/11
    Diese hat das Gericht - angesichts des Verzichts des Gesetzes auf ein Zwischenverfahren entsprechend §§ 199 ff. StPO (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 441/05, NStZ 2006, 178) - zu Beginn der Hauptverhandlung zu prüfen.
  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 5 StR 235/11
    Danach muss der Antrag jedenfalls eine Begründung enthalten (BGH, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05, BGHSt 50, 284, 289 ff.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 30.08.2011 - 5 StR 235/11
    Das neu berufene Tatgericht hat seiner Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung die im zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931; vgl. auch BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 2 BvR 2846/09) entwickelten Maßstäbe zugrunde zu legen.
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 48/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Abstandsgebot;

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. September 2012 (1 StR 160/12) ausdrücklich und in einem Verwerfungsbeschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO vom 5. März 2013 (1 StR 37/13) inzidenter entschieden, wobei die nachträgliche Anordnung von Sicherungsverwahrung nach § 7 Abs. 2 JGG (aF) auch in diesen Fällen nicht das Vorliegen neuer Tatsachen voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 30. August 2011 - 5 StR 235/11 Rn. 11).
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