Rechtsprechung
BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b und c EMRK; § ... 140 StPO; § 145 Abs. 3 StPO; § 265 Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 142 Abs. 1 StPO; Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 201 StGB; Art. 8 EMRK
Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und Unterbrechung; faires Verfahren; Fürsorgepflicht; Vorbereitung der Verteidigung; Darlegungsvoraussetzungen in der Revision: Verfahrensrüge); Auswahl des Pflichtverteidigers; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 145 Abs 1 S 1 StPO, § 145 Abs 3 StPO, § 265 StPO
Strafverfahren: Hauptverhandlungsunterbrechung nach Verteidigerwechsel wegen Verhinderung des Wahlverteidigers - Wolters Kluwer
Unterbrechung einer Verhandlung von Amts wegen bei Wechsel des Verteidigers eines Angeklagten
- Anwaltsblatt
§ 143 StPO
Neu bestellter Verteidiger: Wieviel Vorbereitungszeit er braucht, ist seine Sache - rewis.io
Strafverfahren: Hauptverhandlungsunterbrechung nach Verteidigerwechsel wegen Verhinderung des Wahlverteidigers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 142 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 4
Unterbrechung einer Verhandlung von Amts wegen bei Wechsel des Verteidigers eines Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aussetzung der Hauptverhandlung bei Verteidigerwechsel
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 143 StPO
Neu bestellter Verteidiger: Wieviel Vorbereitungszeit er braucht, ist seine Sache
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Genügen 25 Minuten Vorbereitungszeit bei Verbrechensvorwurf?
Verfahrensgang
- LG Detmold, 15.11.2011 - 4 KLs 22 Js 991/10
- BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 122
- AnwBl 2013, 232
- AnwBl Online 2013, 70
- JR 2013, 373
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen …
Damit lässt der Vortrag offen, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79, BGHSt 29, 203; vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12). - AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
Zu den Pflichten eines Pflichtverteidigers
Auch der Angeklagte ### hat seinerseits keinen solchen Unterbrechungsantrag angeregt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 -, Rn. 17, juris).Dies kann nicht in der Weise geschehen, dass eine Aussetzung der Verhandlung durch eigenmächtiges Verhalten im Sinne von § 145 Abs. 1 StPO, sondern nur durch der Strafprozessordnung entsprechende Anträge, hier nach § 145 Abs. 3 StPO auf Unterbrechung, "erzwungen" wird (BGH, Urteil vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 -, Rn. 17, juris).