Rechtsprechung
BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 263a Abs. 1 StGB; § 338 Nr. 5 StPO; § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG
Computerbetrug (betrugsspezifische Auslegung; Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs; unrichtige Gestaltung eines Programms durch Programmmanipulationen: Verwendung selbstständig wirkender Programme; Vermögensschaden: Unmittelbarkeit der Vermögensminderung bei ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263a StGB, § 17 Abs 2 Nr 2 UWG
Computerbetrug und Verrat von Betriebsgeheimnissen: Softwaremanipulation an Geldspielautomaten - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 5 StPO, § 263a StGB, § 263a Abs. 1 StGB, § 263a Abs. 1 Alt. 1 StGB, § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 354 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Schuldsprüche wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges; Manipulation der Software von Geldspielautomaten; Beeinflussung des Ergebnisses eines vermögenserheblichen Datenverarbeitungsvorgangs
- rewis.io
Computerbetrug und Verrat von Betriebsgeheimnissen: Softwaremanipulation an Geldspielautomaten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Schuldsprüche wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges; Manipulation der Software von Geldspielautomaten; Beeinflussung des Ergebnisses eines vermögenserheblichen Datenverarbeitungsvorgangs
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 263a Abs. 1
Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Schuldsprüche wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges; Manipulation der Software von Geldspielautomaten; Beeinflussung des Ergebnisses eines vermögenserheblichen Datenverarbeitungsvorgangs - datenbank.nwb.de
Computerbetrug und Verrat von Betriebsgeheimnissen: Softwaremanipulation an Geldspielautomaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Computerbetrug und Verrat von Betriebsgeheimnissen
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Computerbetrug zum Nachteil einer GmbH bei Einverständnis des Geschäftsführers
Verfahrensgang
- LG Essen, 24.08.2015 - 21 KLs 11/15
- LG Essen, 17.11.2015 - 21 KLs 11/15
- BGH, 30.08.2016 - 4 StR 194/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 167
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder …
Soweit der Senat in seinen in den Parallelverfahren ergangenen Beschlüssen vom 30. August 2016 (4 StR 203/16, 4 StR 153/16 und 4 StR 194/16) zu einer anderen rechtlichen Würdigung gelangt ist, beruht dies auf den dort getroffenen abweichenden Feststellungen zu den Beteiligungsverhältnissen an der Ca. GmbH.b) Ausgehend von den vorgenannten Erwägungen können auch die Verurteilungen der Angeklagten nach § 263a StGB in den Tatkomplexen "Aufbuchfunktion' und "Hintertür' keinen Bestand haben, da ein (wirksames) Einverständnis des Vermögensinhabers auch einer Strafbarkeit wegen Computerbetruges entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1994 - 1 StR 157/94, BGHSt 41, 331, 334 f.; Senat, Beschluss vom 30. August 2016 - 4 StR 194/16 Rn. 30).