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BGH, 30.08.2017 - 4 StR 216/17 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum unerlaubten Führen einer Schusswaffe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Beihilfe zum unerlaubten Führen einer Schusswaffe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Urteil wegen Tötung eines 21jährigen Libanesen aus Blutrache rechtskräftig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urteil wegen Tötung eines 21jährigen Libanesen aus Blutrache rechtskräftig
Verfahrensgang
- LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16
- BGH, 30.08.2017 - 4 StR 216/17