Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2017 - 4 StR 345/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35722
BGH, 30.08.2017 - 4 StR 345/17 (https://dejure.org/2017,35722)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2017 - 4 StR 345/17 (https://dejure.org/2017,35722)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17 (https://dejure.org/2017,35722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,35722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ ... 22, 23 Abs. 1, § 179 Abs. 5 Nr. 1 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 177 StGB, § 179 Abs. 6 StGB, § 177 Abs. 6 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 1, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 22 StGB, § 177 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person; Vornahme sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person; Vornahme sexueller Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 366/16

    Sexueller Übergriff (Anwendbarkeit auf Taten, die nach altem Recht einen

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - 4 StR 345/17
    Das Landgericht hat anhand der konkreten Betrachtungsweise nach § 2 Abs. 3 StGB geprüft, ob der zur Zeit der Verurteilung geltende § 177 StGB in der Fassung des 50. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2460) - eine mildere Bestrafung eröffnet (zum identischen Unrechtskern der Nachfolgeregelung vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241).

    Für diese Variante der Widerstandsunfähigkeit enthält § 177 Abs. 2 Nr. 1 (und 2) StGB nF indes keine Entsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241).

  • BGH, 12.07.2017 - 5 StR 134/17

    Urteil gegen vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen wegen sexuellen

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - 4 StR 345/17
    Insoweit hat sie nach altem Recht rechtsfehlerfrei einen minder schweren Fall gemäß § 179 Abs. 6 StGB aF verneint, ebenso auch eine Abweichung von der Regelwirkung des § 177 Abs. 6 StGB nF (vgl. zu dieser Konstellation auch BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17).
  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 31/17

    Aufhebung des Urteils (Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht);

    Auszug aus BGH, 30.08.2017 - 4 StR 345/17
    Insoweit hat sie nach altem Recht rechtsfehlerfrei einen minder schweren Fall gemäß § 179 Abs. 6 StGB aF verneint, ebenso auch eine Abweichung von der Regelwirkung des § 177 Abs. 6 StGB nF (vgl. zu dieser Konstellation auch BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17; Urteil vom 12. Juli 2017 - 5 StR 134/17).
  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 111/17

    Sexueller Übergriff (Verhältnis zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger

    Das Hinwegsetzen über den artikulierten entgegenstehenden Willen des Tatopfers unterfällt vielmehr unabhängig von einer zustandsbedingten habituellen Unfähigkeit zur Durchsetzung des Willens lediglich dem Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 1 StGB nF (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 2017, 240, 241; Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17, juris; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 177 Rn. 20; MünchKomm-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 177 nF Rn. 60, 69).
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat);

    Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Überzeugung gelangen, dass sich die Angeklagten nach § 179 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 StGB in der bis zum 9. November 2016 geltenden Fassung gegebenenfalls in Verbindung mit § 27 StGB strafbar gemacht haben, wird bei der Prüfung der Frage, ob der mit Wirkung zum 10. November 2016 neu gefasste § 177 StGB, der insbesondere in den Abs. 1, 2 Nrn. 1 und 2 sowie Abs. 4 Nachfolgeregelungen zu § 179 StGB enthält, das nach § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz darstellt, von ihm zu beachten sein, dass es insoweit auf eine konkrete Betrachtungsweise ankommt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17; Beschluss vom 9. Mai 2017 - 4 StR 366/16, NStZ-RR 240, 241 f.; Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 43/17, NStZ 2018, 33; Beschluss vom 4. April 2017 - 3 StR 524/16, NStZ-RR 2017, 242).
  • BGH, 13.09.2017 - 4 StR 168/17

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur konkreten

    Bei der nach § 2 Abs. 3 StGB gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 19. März 1998 - 4 StR 90/98; zuletzt Beschluss vom 30. August 2017 - 4 StR 345/17) hat das Landgericht das Tatgeschehen im Fall II. 1. a der Urteilsgründe rechtsfehlerfrei als sexuellen Missbrauch von Kindern im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen gewürdigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht