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   BGH, 04.07.2017 - X ZB 11/15   

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https://dejure.org/2017,27870
BGH, 04.07.2017 - X ZB 11/15 (https://dejure.org/2017,27870)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2017 - X ZB 11/15 (https://dejure.org/2017,27870)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - X ZB 11/15 (https://dejure.org/2017,27870)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 2 S 1 ZPO
    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des deutschen, auswärtigen Rechtsanwalts einer ausländischen Partei

  • IWW

    § 97 Abs. 1 ZPO

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO
    Erstattungsfähige Anwaltskosten bei ausländischer Prozesspartei

  • rewis.io

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des deutschen, auswärtigen Rechtsanwalts einer ausländischen Partei

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Reisekosten des deutschen Anwalts einer ausländischen Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Zumutbarkeit der Ausrichtung der Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts gegenüber einer ausländischen Partei

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Zumutbarkeit der Ausrichtung der Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts gegenüber einer ausländischen Partei

  • datenbank.nwb.de

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des deutschen, auswärtigen Rechtsanwalts einer ausländischen Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausländische Partei muss keinen deutschen Anwalt beauftragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zumutbarkeit der Ausrichtung der Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts gegenüber einer ausländischen Partei

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Pflicht der ausländischen Partei zur Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 91 ZPO
    Erstattungsfähige Anwaltskosten bei ausländischer Prozesspartei

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Anwalts

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 91 ZPO
    Erstattungsfähige Anwaltskosten bei ausländischer Prozesspartei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 215, 170
  • NJW 2017, 2626
  • MDR 2017, 1087
  • MDR 2017, 1288
  • AnwBl 2018, 45
  • AnwBl Online 2018, 95
  • Rpfleger 2017, 731
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13

    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter

    Auszug aus BGH, 04.07.2017 - X ZB 11/15
    Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12. September 2013, I ZB 39/13, NJW-RR 2014, 886).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer ausländischen Partei grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13, NJW-RR 2014, 886 Rn. 7).

  • BGH, 28.01.2010 - III ZB 64/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des

    Auszug aus BGH, 04.07.2017 - X ZB 11/15
    c) Die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Kläger wird als nicht erforderlich angesehen, wenn bei einem in tatsächlicher Hinsicht überschaubaren Streit um eine Geldforderung die Gegenseite versichert hat, nicht leistungsfähig zu sein und keine Einwendungen gegen die Klageforderung zu erheben (BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, JurBüro 2010, 369 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus BGH, 04.07.2017 - X ZB 11/15
    Wird die Beauftragung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts als aus der Sicht einer verständigen Partei notwendig anerkannt, ist ihr regelmäßig das Recht zuzubilligen, sich durch diesen mit der Sache vertrauten Rechtsanwalt auch in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (BGH, Beschluss vom 13. September 2005 - X ZB 30/04, GRUR 2005, 1072 Rn. 9; Beschluss vom 11. Dezember 2007 - X ZB 21/07, NJW-RR 2008, 1378 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen

    Auszug aus BGH, 04.07.2017 - X ZB 11/15
    Wird die Beauftragung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts als aus der Sicht einer verständigen Partei notwendig anerkannt, ist ihr regelmäßig das Recht zuzubilligen, sich durch diesen mit der Sache vertrauten Rechtsanwalt auch in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (BGH, Beschluss vom 13. September 2005 - X ZB 30/04, GRUR 2005, 1072 Rn. 9; Beschluss vom 11. Dezember 2007 - X ZB 21/07, NJW-RR 2008, 1378 Rn. 8 ff.).
  • OLG Bamberg, 01.03.2024 - 2 W 39/23

    Zur Festsetzung der von einem im Termin ausgebliebenen Zeugen zu ersetzenden

    Dem Umstand, dass die Reisekosten im Einzelfall - bei geringen Streitwerten und großer Entfernung zwischen Kanzleisitz und Prozessgericht - die Kosten eines Unterbevollmächtigten deutlich übersteigen können, kommt insoweit keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss v. 04.07.2017, Az. X ZB 11/15; Beschluss v. 28.01.2010, Az. III ZB 64/09; Beschluss vom 11.12.2007 - X ZB 21/07).
  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

    d) Soweit sich der Kläger auf eine Entscheidung des BGH (04.07.2017, X ZB 11/15, juris) bezieht, ist diese nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar.
  • OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 W 103/19

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Rechtsanwalts in Markensachen

    Ein zu respektierendes Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Rechtsanwalt wird dabei vermutet (BGH BeckRS 2011, 26904); für eine Überprüfung im Kostenfestsetzungsverfahren ist grundsätzlich kein Raum (BGH BeckRS 2017, 119430).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2021 - 8 W 324/21

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Zur Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten einer ausländischen Partei hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass es einer ausländischen Partei unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten ist, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten (so z.B. BGH Beschluss vom 04.07.2017 - X ZB 11/15; Beschluss vom 12.09.2013 - I ZB 39/13).
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