Rechtsprechung
BGH, 30.08.2018 - 5 StR 411/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 168 StGB
Niedrige Beweggründe (besonderer Tötungsbeweggrund; bloße Eigenmächtigkeit der vorsätzlichen Tötung; keine niedrigen Beweggründe bei lediglich unbewusster Beeinflussung); Störung der Totenruhe (beschimpfender Charakter der Tathandlung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 211 StGB, § 168 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Tötung des Opfers aus niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal
- rewis.io
Tötung des Opfers und Zerteilen der Leiche: Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe; Störung der Totenruhe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 168 Abs. 1 Alt. 2; StGB § 211
Tötung des Opfers aus niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Leipziger Verurteilung wegen Mordes und Störung der Totenruhe teilweise aufgehoben
- lawblog.de (Kurzinformation)
Auf das Motiv kommt es an
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 05.03.2018 - 1 Ks 306 Js 6965/17
- BGH, 30.08.2018 - 5 StR 411/18
- LG Leipzig, 11.03.2019 - 306 Js 6965/17
- BGH, 14.08.2019 - 5 StR 403/19
Papierfundstellen
- StV 2020, 98 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.06.2013 - 5 StR 129/13
Tötung aufgrund der Abwendung der Partnerin vom Täter als niedrige Beweggründe …
Auszug aus BGH, 30.08.2018 - 5 StR 411/18
Hinzu tritt, dass bei lediglich unbewusster Beeinflussung die Annahme niedriger Beweggründe ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524). - BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80
Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer …
Auszug aus BGH, 30.08.2018 - 5 StR 411/18
Wesentlich ist aber, dass der Täter dem Toten seine Verachtung zeigen will und ihm der beschimpfende Charakter seiner Handlung bewusst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80, NStZ 1981, 300). - BGH, 03.04.2008 - 5 StR 525/07
Lebenslange Freiheitsstrafe für Berliner Krankenschwester bestätigt
Auszug aus BGH, 30.08.2018 - 5 StR 411/18
Hierdurch allein wird aber - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend hingewiesen hat - lediglich die Eigenmächtigkeit der vorsätzlichen Tötung umschrieben, nicht aber, wie es für das in Rede stehende Mordmerkmal erforderlich wäre, ein besonderer Tötungsbeweggrund (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 5 StR 525/07, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 48).
- BGH, 24.10.2018 - 1 StR 422/18
Mord aus niedrigen Beweggründen; Tatmehrheit (nacheinander folgender Angriff auf …
Hierdurch wird lediglich die Eigenmächtigkeit der vorsätzlichen Tötung umschrieben, nicht aber, wie es für das Mordmerkmal "aus niedrigen Beweggründen' erforderlich wäre, ein besonderer Tötungsbeweggrund (BGH, Beschlüsse vom 30. August 2018 - 5 StR 411/18, juris Rn. 4 mwN …und vom 3. April 2008 - 5 StR 525/07, StV 2009, 524 Rn. 27). - BGH, 19.01.2021 - 5 StR 535/20
Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags, Störung der Totenruhe und …
Voraussetzung einer Strafbarkeit nach § 168 Abs. 1 Alt. 2 StGB ist, dass der Täter entweder dem Toten seine Verachtung zeigen will und ihm der beschimpfende Charakter seiner Handlung bewusst ist (Rechtsgut postmortaler Persönlichkeitsschutz, vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 89; BGH, Beschlüsse vom 30. August 2018 - 5 StR 411/18; vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80, NStZ 1981, 300) oder dass der Täter mit dem Leichnam in einer Art und Weise umgeht, die seine Verachtung gegenüber dem Menschsein an sich aufzeigt, indem er die dem Menschen über den Tod hinaus zukommende Würde als Gattungswesen missachtet (Rechtsgut Pietätsgefühl der Allgemeinheit, vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 89 f.). - BGH, 14.08.2019 - 5 StR 403/19
Keine strafschärfende Berücksichtigung der fehlenden Erschütterung nach der Tat …
Auf die im Übrigen verworfene Revision des Angeklagten hatte der Senat dieses Urteil hinsichtlich der Tötung B. ´ - insoweit waren die Feststellungen zum äußeren Geschehen aufrechterhalten worden -, der beiden Fälle der Störung der Totenruhe sowie in den Aussprüchen zur Gesamt 1 strafe und besonderen Schuldschwere aufgehoben (Beschluss vom 30. August 2018 - 5 StR 411/18).