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   BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80   

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https://dejure.org/1980,1040
BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80 (https://dejure.org/1980,1040)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1980 - 1 StR 407/80 (https://dejure.org/1980,1040)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 (https://dejure.org/1980,1040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht - Beihilfe zum Bankrott - Pflichten eines Geschäftsführers zur Hinwirkung auf eine ordnungsgemäße Buchführung nach seinem Ausscheiden - Vorsätzliches Unterlassen der Stellung des Konkursantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 353 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79

    Pflichtwidriges Unterlassen des Konkursantrages bei Überschuldung - Täuschung

    Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
    Unterlassene Buchführung setzt indessen voraus, daß gar keine Bücher geführt wurden (BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79 - bei Holtz MDR 1980, 455).

    Insoweit genügt zwar eine bloße Vermögensübersicht, aus der sich bei einer Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auch für ein ungeübtes Auge die Überschuldung ergibt (BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79; RGSt 44, 48, 50 f).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
    Zudem übersieht er, daß die Überlegungen und Schlußfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend zu sein brauchen, sondern nur denkgesetzlich und nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sein müssen (BGHSt 26, 56, 62 f [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
    Aus Handlungspflichten, die wie bei § 283 b Abs. 1 Nr. 1 StGB den Tatbeständen echter Unterlassungsdelikte zugrunde liegen, entsteht keine Garantenstellung (BGHSt 3, 65, 67 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]; Dreher-Tröndle StGB 39. Aufl. § 13 Rdn. 13).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
    Zudem übersieht er, daß die Überlegungen und Schlußfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend zu sein brauchen, sondern nur denkgesetzlich und nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sein müssen (BGHSt 26, 56, 62 f [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer

    Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
    Eine andere Beurteilung wäre daher nur möglich, wenn der Angeklagte trotz seines formellen Ausscheidens tatsächlich Geschäftsführer geblieben wäre (vgl. BGHSt 21, 101, 103); dafür lassen sich jedoch aus dem festgestellten Sachverhalt keine hinreichenden Anhaltspunkte entnehmen.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
    Der Beschwerdeführer gibt nicht an, auf welchem Wege, insbesondere unter Verwendung welcher zusätzlichen Beweismittel die vermißte weitere Aufklärung hätte erreicht werden können (vgl. BGHSt 2, 168); es fehlt auch jede Angabe, welche konkreten Tatsachen die weitere Beweisaufnahme ergeben hätte.
  • RG, 12.07.1910 - V 463/10

    1. Welche Anforderungen sind an Form, Ursprung und Inhalt einer Bilanz zu

    Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
    Insoweit genügt zwar eine bloße Vermögensübersicht, aus der sich bei einer Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auch für ein ungeübtes Auge die Überschuldung ergibt (BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79; RGSt 44, 48, 50 f).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84

    Konkursantragspflicht wegen Überschuldung

    Daraus wird die Forderung abgeleitet, unter Übergehung des im Tatbestand des § 64 GmbHG geforderten Bilanzierungserfordernisses auf eine schriftliche Bilanz als Voraussetzung der Strafbarkeit zu verzichten (Schmidt, aaO; Meyer, NStZ 1981, 353 ) und nur auf die Überschuldung sowie darauf abzustellen, daß der Geschäftsführer sie kannte (§ 84 I GmbHG ) oder sie kennen mußte (§ 84 II GmbHG ).

    Deshalb ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH, GA 1959, 87; BGHSt 15, 306 (309); BGH, NStZ 1981, 353 ; BGH, Urt. v. 18.1.1984 - 2 StR 437/83) daran festzuhalten, daß die Verletzung der Pflicht zur Stellung eines Konkurs- oder Vergleichsantrages nur für den Fall unter Strafe gestellt ist, daß sich die Überschuldung bei der Aufstellung einer Bilanz ergibt.

  • BGH, 09.07.1991 - VI ZR 14/91

    Erkennbarkeit der Überschuldung aus einer Bilanz

    Zwar ist anerkannt, daß es für das Bilanzerfordernis im Sinne von § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. nicht so sehr auf die Form der die Überschuldung enthüllenden Vermögensübersicht ankommt (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1962 - VI ZR 226/61 - aaO); selbst ein Zettel mit Zahlen kann dem Bilanzerfordernis genügen (vgl. RGSt 44, 48, 50; vgl. ferner Meyer, NStZ 1981, 353 m.w.N.; Scholz/K. Schmidt, aaO Rdn. 13).
  • BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94

    Mangelhafte Buchführung - Verstöße gegen die Buchführungspflicht - Entlastung

    Führt er lediglich einzelne Bücher nicht, kommt er also seiner Buchführungspflicht teilweise nach, so ist die 2. Alternative einschlägig (BGH Urt. v. 30. September 1980 - 1 StR 407/80; MDR 1980, 455; LK 10. Aufl. Rdn. 102; Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Rdn. 33; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 23 jeweils zu § 283 StGB).
  • BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81

    Verletzung der Buchführungspflicht - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen

    Das angefochtene Urteil muß abgehoben werden, weil das Landgericht auf die Feststellungen des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 1979 zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Bezug genommen hat (UA S. 3), diese Feststellungen aber als zum Strafausspruch gehörend durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 - aufgehoben waren.
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83

    Verurteilung wegen Betruges - Verletzung einer Konkursantragspflicht -

    Aus der Überschuldung einer GmbH erwächst gemäß § 64 GmbHG dem Geschäftsführer die Pflicht, den Antrag auf Konkurseröffnung zu stellen, nur dann, wenn sich die Überschuldung "bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz" zeigt (vgl. auch BGH, Urteile vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 [= NStZ 1981, 353 mit Anmerkung Meyer] und vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79 - sowie RGSt 44, 48).
  • BGH, 14.11.1980 - 2 StR 505/80

    Unterlassen der Konkursantragspflicht in Kenntnis der Überschuldung der

    Dabei übersieht sie, daß sich insoweit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GmbHG für den Angeklagten die Überschuldung aus einer Jahresbilanz oder Zwischenbilanz hätte ergeben müssen (vgl. auch BGH Urt. v. 30. September 1980 - 1 StR 407/80 -).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 443/81

    Rechsmittel gegen Verurteilung wegen Scheckbetrug und Urkundenfälschung -

    Soweit es daraus schließt, M. habe sich auf die Verschwiegenheit des Angeklagten verlassen können, ist diese Schlußfolgerung jedenfalls möglich; zwingend braucht sie nicht zu sein (BGHSt 26, 56, 62 f. [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20; BGH, Urteil vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 -).
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