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   BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84, StB 27/88   

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https://dejure.org/1988,2131
BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84, StB 27/88 (https://dejure.org/1988,2131)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1988 - 1 BJs 193/84, StB 27/88 (https://dejure.org/1988,2131)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1988 - 1 BJs 193/84, StB 27/88 (https://dejure.org/1988,2131)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 363
  • NJW 1989, 114
  • MDR 1989, 176
  • NStZ 1989, 81
  • StV 1989, 1
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1978 - StB 202/78

    Beschwerde gegen eine die Durchsuchungsanordnung des Generalbundesanwalts

    Auszug aus BGH, 30.09.1988 - 1 BJs 193/84
    Diese Regelung ist, wie der Senat in BGHSt 28, 160, 161 entschieden hat, auf Durchsuchungen entsprechend anwendbar.
  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Er verweist aber auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter Anordnungen der vorrangige Rechtsweg zum zuständigen Amtsgericht entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. BGHSt 28, 57, 58 und 160, 161; 35, 363, 364; 36, 30, 32 und 242, 244; BGHR StPO § 111 Rechtsmittel 2) und deshalb ein weiterer Rechtsschutz durch das Oberlandesgericht nicht vorgesehen ist (§ 23 Abs. 3 EGGVG).

    Daß ein Grundrechtseingriff allein zur Bejahung des berechtigten Interesses nicht ausreicht, hat der Bundesgerichtshof auch seinen bisherigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof zugrunde gelegt (BGHSt 28, 57; 28, 160; 28, 206; 35, 363, 365) [BGH 30.09.1988 - StB 27/88].

  • BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    »Zur Zulässigkeit der Anrufung des Ermittlungsrichters nach abgeschlossener Durchsuchung auf Grund einer richterlichen Kontrollstellenanordnung (im Anschluß an BGH, 3. Strafsenat, Beschl. v. 30.9.1988 - 1 BJs 193/84 - StB 27/88).«.

    Bundesgerichtshofes durch Beschluß vom 30. September 1988 ( 1 BJs 193/84 - StB 27/88) in einen Antrag auf Entscheidung durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes umgedeutet.

  • OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00

    Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des

    So hatte der Bundesgerichtshof bis dahin die Auffassung vertreten, dass der von einer bereits abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahme Betroffene die Rechtmäßigkeit der nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung selbst (das "Ob" der Durchsuchung) im Wege eines Antrags auf richterliche Entscheidung analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO gerichtlich überprüfen lassen könne, sofern ein entsprechendes Rechtschutzbedürfnis im konkreten Fall gegeben sei (vgl. BGHSt 28, 160; 35, 363), wohingegen für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs der (richterlich oder nichtrichterlich) angeordneten, abgeschlossenen Durchsuchung der Rechtsweg gemäß §§ 23 ff. EGGVG zum Oberlandesgericht eröffnet sein sollte (vgl. BGHSt 28, 206; 37, 79).
  • BGH, 30.11.1988 - 1 BJs 89/86
    Zwar hat der Senat durch den zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehenen Beschluß vom 30. September 1988 - StB 27/88 - ausgesprochen, daß über eine "Beschwerde" desjenigen, der an einer vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordneten Kontrollstelle durchsucht worden ist, zunächst der Ermittlungsrichter zu befinden hat.

    Diese ist unzulässig (Senatsbeschluß vom 30. September 1988 - StB 27/88), und zwar unabhängig davon, ob die angefochtenen Anordnungen durch Zeitablauf unwirksam geworden sind.

  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89

    Kontrollstelle - Identitätsfeststellung - Freiheitsentziehung -

    Er hält die der Kontrollstelle zugrundeliegende richterliche Anordnung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. September 1988 (BGHSt 35, 363 ) sowie die Einrichtung einer Kontrollstelle vor seinem Hause und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Exekutivmaßnahmen für rechtswidrig.
  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des

    4 St 245/89|OLG Hamm; 23.11.1989; 2 Ws 626/89|OLG Karlsruhe; 13.10.1989; 1 Ss 81/89">StV 1990, 103 ; LG Aachen StV 1989, 1-8; LG Köln StV 1990, 59; Laufhütte a.a.O. § 140 Rdn. 25; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Auflage, § 140 Rdn. 80 ff).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.03.1989 - 1 BGs 100/89

    Vollstreckung von Erzwingungshaft gegen einen Zeugen

    Dem Richter kommt danach keine originäre Vollstreckungszuständigkeit, sondern eine Kontrollfunktion zu, wie sie in der neueren Rechtsprechung auch bei der Vollstreckung anderer Zwangsmaßnahmen anerkannt ist (so bei der Fortsetzung einer Durchsuchung gemäß § 110 StPO , BGH NJW 1973, 2035; BGH StV 1988, 90 ; KG NJW 1975, 354; OLG Karlsruhe MDR 1980, 76; bei abgeschlossenen Durchsuchungsmaßnahmen oder Freilassung nach vorläufiger Festnahme, sofern ein fortwirkendes Feststellungsinteresse besteht, BGHSt 28, 57, 160, 206; BGH NJW 1978, 1013; BGH GA 1981, 223; bei der Vollstreckung von Kontrollstellenanordnungen, BGHSt 35, 363 und BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1988 - I BGs 1113/88 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch OLG Hamburg NStZ 1984, 567 : staatsanwaltliche Zurückweisung eines Zeugenbeistandes).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.08.1990 - 1 BGs 239/90

    Anordnung zur Beschlagnahme - Gefahr im Verzug - Staatsanwaltschaft - Hilfsbeamte

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