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   BGH, 30.09.1996 - II ZR 51/95   

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https://dejure.org/1996,1305
BGH, 30.09.1996 - II ZR 51/95 (https://dejure.org/1996,1305)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1996 - II ZR 51/95 (https://dejure.org/1996,1305)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1996 - II ZR 51/95 (https://dejure.org/1996,1305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Aktivierung entgeltlich erworbener Softwarelizenzen; Erhaltung des Eigenkapitals bei Erwerb eigener Geschäftsanteile einer GmbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 33 Abs. 2; EGHGB Art. 23, 24; HGB § 248 Abs. 2
    Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die GmbH aus dem vorhandenen Vermögen: Buchwerte maßgeblich bei Vermögensfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG § 33
    Erwerb eigener Anteile

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Allgemeines zu § 256 AktG analog, Nichtigkeit der Feststellung des Jahresabschlusses nach § 256 AktG analog, Nichtigkeit des Jahresabschlusses führt nur dann zur Nichtigkeit nachfolgender Jahresabschlüsse wenn sie ihrerseits mit Nichtigkeitsgründen behaftet sind

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 196
  • NJW-RR 1997, 284 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1984
  • MDR 1997, 152
  • WM 1996, 2237
  • BB 1996, 2561
  • DB 1996, 2484
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten;

    Auszug aus BGH, 30.09.1996 - II ZR 51/95
    Zutreffend ist dabei die Annahme des Berufungsgerichts, daß bei der Feststellung des vorhandenen Vermögens - nicht anders als bei der Prüfung, ob eine Auszahlung dem Verbot des § 30 GmbHG widerspricht (vgl. dazu BGHZ 109, 334, 337 f. m.w.N.) - von den fortgeschriebenen Buchwerten auszugehen ist und die nicht aufgelösten stillen Reserven unberücksichtigt bleiben müssen.
  • BGH, 11.05.1987 - II ZR 226/86

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Erhaltung des Stammkapitals - Versagung des

    Auszug aus BGH, 30.09.1996 - II ZR 51/95
    Nichts anderes gilt gegenüber dem aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Beklagten hinsichtlich eines etwa konkurrierenden Anspruchs aus § 31 GmbHG (vgl. Sen.Urt. v. 11. Mai 1987 - II ZR 226/86, ZIP 1987, 1113, 1115).
  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 73/99

    Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils bei Pfändung

    Da der Stichtag des Einziehungsbeschlusses sehr nahe an dem Stichtag der Jahresbilanz liegt, spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß eine zum 29. Oktober 1997 erstellte Bilanz zu fortgeführten Buchwerten, auf die für die Feststellung einer Unterbilanz abzustellen ist (vgl. zuletzt, BGH, Urt. v. 30. September 1996 - II ZR 51/95, ZIP 1996, 1984), zu keinem wesentlich anderem Ergebnis führt.
  • OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 82/07

    Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters: Vollstreckungsgegenantrag des

    b) Die Einziehung eines Geschäftsanteils führt nach h. M. nicht zwingend zum unmittelbaren Verlust des Informationsanspruchs aus § 51a GmbHG (vgl. KG GmbHR 1999, 1202/1204; OLG Zweibrücken GmbHR 1997, 939/942; OLG Frankfurt GmbHR 1997, 171/172; Michalski/Sosnitza GmbHG § 34 Rn. 113; Scholz/Westermann GmbHG 10. Aufl. § 34 Rn. 56; offen gelassen in BGH NJW-RR 2003, 1265 und BGHZ 139, 299/301).
  • OLG München, 11.12.2007 - 31 Wx 48/07

    Verbindung des Gesellschafters mit einem Wettbewerber schließt Anspruch auf

    Nach herrschender Meinung führt der Einziehungsbeschluss nicht unmittelbar zum Ausscheiden aus der Gesellschaft, sondern steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Entschädigung für das Ausscheiden aus dem nicht gebundenen Gesellschaftsvermögen geleistet werden kann; die Mitgliedschaftsrechte bleiben danach bis zur vollständigen Zahlung der Abfindung unberührt (vgl. KG GmbHR 1999, 1202/1204; OLG Zweibrücken GmbHR 1997, 939/942; OLG Frankfurt a.M. GmbHR 1997, 171/172; Michalski/Sosnitza GmbHG § 34 Rn. 113; Scholz/ Westermann GmbHG 10. Aufl. § 34 Rn. 56; offen gelassen in BGH NJW-RR 2003, 1265 und BGHZ 139, 299/301).
  • OLG Köln, 22.04.2004 - 8 U 68/03

    Darlegungspflicht bei Schadensersatzansprüchen gegen Abschlussprüfer

    Nach wohl h. M. tritt die Nichtigkeit der nachfolgenden Jahrsabschlüsse jedenfalls nicht ohne weiteres ein (vgl. BGH NJW 1997, 196, 197; MünchKommAktG/Hüffer § 256 Rdn. 81; Hüffer AktG 5. Aufl. § 256 Rdn. 34); das Gegenteil ergibt sich auch nicht aus der von der Berufung herangezogenen Kommentierung von Zöllner (vgl. insbesondere Zöllner in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 1985, § 256 Rdn. 109).
  • OLG Dresden, 21.08.2001 - 2 U 673/01

    Nebenintervention; Amortisationsbeschluss; Ladungsmangel

    aa) Keiner Entscheidung bedarf dabei, ob im Zeitpunkt der Beschlussfassung eine - auf der Basis fortgeschriebener Buchwerte zu ermittelnde - Unterbilanz der Beklagten gegeben war (vgl. BGH ZIP 1996, 1984 [1986]; BGHZ 144, 365 [369]).
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