Rechtsprechung
BGH, 30.09.1997 - VI ZR 335/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Teilweiser Übergang eines Schadensersatzanspruches eines Beamten auf den Versorgungsträger bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung - Annahme eines Quotenvorrechts des verletzten Beamten - Quotenvorrecht des Dienstherrn allgemein oder für den Fall einer ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Quotenvorrecht beim Regreß des Dienstherrn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRRG § 52; SchlHLandesbeamtenG § 103a
Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs eines Beamten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 237
- MDR 1998, 45
- NZV 1997, 512
- VersR 1997, 1537
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.02.1998 - VI ZR 139/97
Quotenvorrecht des Beamten
Das sog. Quotenvorrecht des Beamten besteht auch dann, wenn der Beamte eine private Krankenversicherung abgeschlossen und der Versicherer für den vom Versorgungsträger nicht zu deckenden Teil des Schadens einzutreten hat (Bestätigung des Senatsurteils vom 30. September 1997 - VI ZR 335/96 VersR 1997, 1537).Der Senat hat diese Rechtsprechung zum sog. Quotenvorrecht des Beamten, nach der nur der Teil des Schadensersatzanspruchs, der nach Deckung des Schadens des Beamten (oder der Hinterbliebenen) verbleibt, auf den Dienstherrn übergeht, wiederholt, zuletzt durch Urteil vom 30. September 1997 (VI ZR 335/96 - VersR 1997, 1537 ff.) bestätigt.
Das hat der Senat im Urteil vom 30. September 1997 (aaO) näher ausgeführt.
- OLG Celle, 12.02.2020 - 14 U 179/19
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall
Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung zum sog. Quotenvorrecht des Beamten, nach der nur der Teil des Schadensersatzanspruchs, der nach Deckung des Schadens des Beamten (oder der Hinterbliebenen) verbleibt, auf den Dienstherrn übergeht, stets wiederholt und bestätigt (vgl. BGH, vom 30. September 1997 - VI ZR 335/96 - BGH…, Urteil vom 10. Februar 1998 - VI ZR 139/97 -, Rn. 9, juris m.w.N.).