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   BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04   

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https://dejure.org/2004,4336
BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04 (https://dejure.org/2004,4336)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2004 - 4 StR 381/04 (https://dejure.org/2004,4336)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2004 - 4 StR 381/04 (https://dejure.org/2004,4336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StGB; § 266 Abs. 2 StGB; § 77 StGB
    Strafantragserfordernis bei der Untreue durch Gewinnentnahmen zuungunsten einer GmbH bzw. ihrer Gesellschafter (Verfahrenshindernis; Gesellschafter als Verletzte; Verletzung der Gesellschaft selbst nach den Grundsätzen des BGH)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Buchführungspflicht durch unterlassene Bilanzerstellung; Entnahmehandlungen mit konkreter Existenzgefährdung der Gesellschaft

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 266 Abs. 2; ; StGB § 247; ; StGB § 266; ; GmbHG § 81 a; ; GmbHG § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 77 § 247a § 266 Abs. 2
    Erforderlichkeit eines Strafantrags bei Schädigung einer GmbH und deren - angehörigen - Gesellschaftern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 86
  • NStZ-RR 2005, 87
  • StV 2005, 211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04
    Auch die Gesellschafter einer GmbH sind als Verletzte im Sinne des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB anzusehen (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1999 - 4 StR 57/99; a.A. Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 122 unter Hinweis auf ein den früheren Untreuetatbestand des § 81 a GmbHG betreffendes Urteil des Senats vom 24. März 1955 - 4 StR 529/54).

    Das Fehlen des danach grundsätzlich erforderlichen Strafantrages der Mitgesellschafterinnen des Angeklagten würde nur dann kein Strafverfolgungshindernis begründen, wenn die Gewinnentnahmen zu einem im Rahmen des § 266 StGB bedeutsamen Vermögensnachteil der GmbH selbst geführt hätten, denn zu der geschädigten GmbH besteht keine privilegierende Beziehung im Sinne des § 247 StGB (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926).

    Ein solcher Vermögensnachteil der GmbH selbst liegt vor, wenn durch die Entnahmen eine konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft entsteht (vgl. BGHSt 35, 333, 336 f.; BGH NJW 2003, 2924, 2926, jew. m.w.N.), was insbesondere bei einem Angriff auf das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital der Fall ist (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 37; BGH NJW 2000, 154, 155).

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04
    Ein solcher Vermögensnachteil der GmbH selbst liegt vor, wenn durch die Entnahmen eine konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft entsteht (vgl. BGHSt 35, 333, 336 f.; BGH NJW 2003, 2924, 2926, jew. m.w.N.), was insbesondere bei einem Angriff auf das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital der Fall ist (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 37; BGH NJW 2000, 154, 155).

    Den bisherigen Feststellungen läßt sich jedoch nicht entnehmen, durch welche dieser Entnahmehandlungen die Existenz der Gesellschaft erstmals konkret gefährdet wurde (zu den insoweit an die Feststellungen zu stellenden Anforderungen vgl. BGHSt 35, 333, 338).

  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 50/96

    Treuhand - Erwerb einer GmbH - Untreue

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04
    Ein solcher Vermögensnachteil der GmbH selbst liegt vor, wenn durch die Entnahmen eine konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft entsteht (vgl. BGHSt 35, 333, 336 f.; BGH NJW 2003, 2924, 2926, jew. m.w.N.), was insbesondere bei einem Angriff auf das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital der Fall ist (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 37; BGH NJW 2000, 154, 155).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04
    Ein solcher Vermögensnachteil der GmbH selbst liegt vor, wenn durch die Entnahmen eine konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft entsteht (vgl. BGHSt 35, 333, 336 f.; BGH NJW 2003, 2924, 2926, jew. m.w.N.), was insbesondere bei einem Angriff auf das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital der Fall ist (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 37; BGH NJW 2000, 154, 155).
  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 529/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04
    Auch die Gesellschafter einer GmbH sind als Verletzte im Sinne des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB anzusehen (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1999 - 4 StR 57/99; a.A. Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 122 unter Hinweis auf ein den früheren Untreuetatbestand des § 81 a GmbHG betreffendes Urteil des Senats vom 24. März 1955 - 4 StR 529/54).
  • BGH, 06.07.1999 - 4 StR 57/99

    Untreue; Haus- und Familiendiebstahl; Verletzung; Personengesellschaften;

    Auszug aus BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04
    Auch die Gesellschafter einer GmbH sind als Verletzte im Sinne des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB anzusehen (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1999 - 4 StR 57/99; a.A. Schünemann in LK 11. Aufl. § 266 Rdn. 122 unter Hinweis auf ein den früheren Untreuetatbestand des § 81 a GmbHG betreffendes Urteil des Senats vom 24. März 1955 - 4 StR 529/54).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11

    Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB;

    Vielmehr ist ein Einverständnis nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an welcher der Senat festhält, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung ausgeschlossen, wenn unter Verstoß gegen Gesellschaftsrecht die wirtschaftliche Existenz der Gesellschaft gefährdet wird, namentlich durch Beeinträchtigung des Stammkapitals entgegen § 30 GmbHG, durch Herbeiführung oder Vertiefung einer Überschuldung oder durch Gefährdung der Liquidität (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 228/11, NStZ-RR 2012, 80; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 57 f.; Beschluss vom 30. September 2004 - 4 StR 381/04, NStZ-RR 2005, 86; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 157 ff. (zur AG); Urteil vom 20. Juni 1999 - 1 StR 668/98, NJW 2000, 154, 155; s. auch Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 266 Rn. 20a; MünchKommStGB/Dierlamm, 2006, § 266 Rn. 133 ff.; LK/Rönnau, StGB, 12. Aufl., Vor § 32 Rn. 178; LK/Schünemann, StGB, 11. Aufl., § 266 Rn. 125; ablehnend SK-StGB/Hoyer, § 266 Rn. 70 (Stand: Juli 2010); S/S-Perron, StGB, 28. Aufl., § 266 Rn. 21b; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 266 Rn. 99; SSW-StGB/Saliger, 2009, § 266 Rn. 86).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09

    Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des

    Dass durch die Vereinbarung die Existenz der A. GmbH konkret gefährdet oder ihr Stammkapital angegriffen wurde, versteht sich vorliegend auch nicht von selbst (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2007, 79, 80; 2005, 86).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    Als Verletzte der Untreuetaten zum Nachteil der J. GmbH ist daher allein die Ehefrau des Angeklagten anzusehen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 86).
  • BGH, 10.01.2006 - 4 StR 561/05

    Nicht auszuschließendes Strafverfolgungshindernis des fehlenden Strafantrages bei

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten wurde durch Beschluss des Senats vom 30. September 2004 - 4 StR 381/04 (NStZ-RR 2005, 86) verworfen, soweit sie sich gegen die Verurteilung wegen Verletzung der Buchführungspflicht durch unterlassene Bilanzerstellung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten richtete.
  • OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08

    Antragsberechtigung nach § 172 StPO

    Etwas anderes ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der in der Antragsschrift angeführten "neuesten, die ältere Judikatur aufgebenden" Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach "auch die Gesellschafter einer GmbH ... als Verletzte im Sinne des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB anzusehen" sind (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926 und wistra 2005, 105, 106).
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