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BGH, 30.09.2004 - 5 StR 312/04 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Darlegungsvoraussetzungen bei der Verfahrensrüge (Beweisantrag ins Blaue hinein; unerlässliche Kenntnis der vorherigen polizeilichen Ermittlungen; Aufklärungsrüge; Konnexität) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beteiligung an bewaffneten Raubüberfällen durch Führen des Tatfahrzeuges; Fehlende Konnexität zwischen der allgemein gehaltenen Beweisbehauptung und dem als Beweismittel benannten Zeugen
- judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2 § 344 Abs. 2
Erforderlichkeit einer bestimmten Beweisbehauptung bei der Aufklärungsrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.11.2017 - 1 StR 261/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit vorherigen, widerlegten Einlassungen …
Wegen der Kostenentscheidung verweist der Senat auf BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 33/57, BGHSt 11, 189 und BGH, Urteil vom 30. September 2004 - 5 StR 312/04 mwN.