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   BGH, 30.09.2009 - IV ZR 1/07   

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https://dejure.org/2009,10030
BGH, 30.09.2009 - IV ZR 1/07 (https://dejure.org/2009,10030)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2009 - IV ZR 1/07 (https://dejure.org/2009,10030)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2009 - IV ZR 1/07 (https://dejure.org/2009,10030)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsrecht eines Versicherers wegen arglistig verschwiegener Vorerkrankungen

  • Judicialis

    VVG § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 21 a.F.; ZPO § 543 Abs. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anfechtung bei arglistiger Täuschung einer Berufungsunfähigkeitszusatzversicherung mangels unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 55/91

    Aufklärungspflicht des Versicherers im Rahmen der Risikoprüfung

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - IV ZR 1/07
    Die Beschwerde meint, das Berufungsgericht habe die Rechtsprechung des Senats (BGHZ 117, 385, 387 f.) verkannt, wonach der Versicherer sich auf das Anfechtungsrecht wegen arglistig verschwiegener Vorerkrankungen nicht berufen dürfe, wenn er im Rahmen einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung die Anzeigeobliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers schon vor Antragsannahme hätte aufdecken können.
  • OLG Nürnberg, 02.05.2006 - 8 U 597/06

    Zur Eintrittspflicht des Versicherers für Versicherungsfälle vor Anfechtung des

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - IV ZR 1/07
    Die ausdrücklich auf den Rücktritt des Versicherers bezogene Vorschrift des § 21 VVG a.F. findet im Fall der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung keine Anwendung (so jetzt auch OLG Nürnberg VersR 2006, 1627).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - IV ZR 1/07
    Diese Rechtsprechung hat der Senat aufgegeben (Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZA 26/05 - VersR 2007, 96 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 46/04

    Rechtsstellung des Versicherers nach wirksame Anfechtung des

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - IV ZR 1/07
    Die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung wegen der Frage, ob die Arglistanfechtung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung uneingeschränkt auch dann möglich sei, wenn die Vorerkrankung, über die arglistig getäuscht wurde, keinerlei Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles gehabt habe, ist durch das Senatsurteil vom 1. Juni 2005 geklärt (BGHZ 163, 148, 150 f.).
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