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   BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10   

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https://dejure.org/2010,6697
BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10 (https://dejure.org/2010,6697)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - 3 StR 294/10 (https://dejure.org/2010,6697)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10 (https://dejure.org/2010,6697)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StVG; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 17 JGG
    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung (Abpressen von Bankkarte und PIN; Zugriffsmöglichkeit; nicht gedecktes Konto; Vermögensschaden; Versuch); Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StVG
    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dauerstraftat bei Fahrtunterbrechung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StVG
    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dauerstraftat bei Fahrtunterbrechung

  • verkehrslexikon.de

    Bestimmung des Endes der Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei einer Fahrtunterbrechung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wertung der Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Falle kurzer Unterbrechungen als eine Straftat oder mehrere Einzelstraftaten; Vorliegen eines Vermögensschadens im Falle des Abpressens einer PIN-Nummer

  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dauerstraftat bei Fahrtunterbrechung

  • ra.de
  • rewis.io

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dauerstraftat bei Fahrtunterbrechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertung der Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Falle kurzer Unterbrechungen als eine Straftat oder mehrere Einzelstraftaten; Vorliegen eines Vermögensschadens im Falle des Abpressens einer PIN-Nummer

  • datenbank.nwb.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Dauerstraftat bei Fahrtunterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    PIN zu EC-Karte abgenötigt: Dennoch nur versuchte schwere räuberische Erpressung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    PIN zu EC-Karte abgenötigt: Versuchte schwere räuberische Erpressung

  • beck-blog (Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis = Dauerstraftat!

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Ein oder zwei Taten - das ist beim Fahren ohne Fahrerlaubnis häufig die Frage

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erlangung von EC-Karte und PIN für ein ungedecktes Konto; Tateinheit zwischen Raub und räuberischer Erpressung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 212
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.2010 - 3 StR 496/09

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines Messers als Drohmittel); nachträgliche

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10
    Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend ab und stellt dabei zugleich klar, dass der Angeklagte sowohl hinsichtlich des schweren Raubes als auch hinsichtlich der versuchten schweren räuberischen Erpressung die Qualifikation des § 250 Abs. 2 StPO verwirklicht hat (vgl. zur Tenorierung: BGH, Beschluss vom 2. März 2010 - 3 StR 496/09).
  • BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03

    Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10
    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 599/99

    Vollendung; Räuberische Erpressung; Nachteilszufügung; Vermögensnachteil;

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10
    Voraussetzung für die Zufügung eines Vermögensnachteils ist jedoch, dass durch die zusätzlich erlangte Kenntnis von der Geheimzahl mit wirtschaftlichen Nachteilen für das Vermögen des Genötigten bzw. des betroffenen Bankinstituts ernstlich zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 4 StR 599/99, NStZ-RR 2000, 234, 235).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10
    Zwar kann die Kenntnis von den geheimen Zugangsdaten zu einem Bankkonto jedenfalls dann das Vermögen des Opfers beeinträchtigen, wenn sich der Täter zudem im Besitz der zugehörigen Bankkarte befindet und ihm deshalb die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des Berechtigten gegenüber der die Karte akzeptierenden Bank eröffnet ist (BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334).
  • BGH, 04.11.1987 - 3 StR 482/87

    Beibehaltung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht -

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10
    Allerdings ist es bei der insoweit gebotenen Gesamtabwägung nicht darauf eingegangen, ob bei der Angeklagten bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf die Tat II. 4. ein minder schwerer Fall im Sinne des § 250 Abs. 3 StGB hätte angenommen werden müssen (BGH, Beschluss vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3, Minder schwerer Fall 3).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Denn der Besitz von Karte und zugehöriger Geheimzahl ermöglicht es dem Täter, jederzeit Abhebungen vorzunehmen, so dass ein Gefährdungsschaden bereits mit der Erlangung von Karte und Geheimzahl eintritt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2016 - 3 StR 109/16, juris Rn. 8 f.; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 16/15, NStZ 2016, 149 Rn. 13; vom 16. Juli 2015 - 2 StR 15/15, StV 2016, 359 Rn. 12; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12, juris Rn. 2; Urteile vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212, 213; vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334; Beschluss vom 9. April 1992 - 1 StR 158/92, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 263 Rn. 78, 91, 116, 163a, 173, § 263a Rn. 13).
  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19

    Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)

    Denn sowohl bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG als auch bei dem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB handelt es sich um Dauerstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15, juris Rn. 4 (zu § 21 StVG); Urteil vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 149 (zu § 316 StGB); Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 316 Rn. 40; Weidig in MüKo-SVR, § 21 StVG Rn. 40), die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch kurze Fahrtunterbrechungen - wie vorliegend das kurzzeitige Parken des Fahrzeugs durch den Angeklagten, der hierbei auf dem Fahrersitz sitzen blieb und den Motor des Fahrzeugs laufen ließ - nicht in selbständige Taten aufgespalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschlüsse vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2; vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229).
  • BGH, 19.05.2020 - 6 StR 85/20

    Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: Vermögensgefährdung bei Kenntnis der

    Voraussetzung für die Zufügung eines Vermögensnachteils ist jedoch, dass durch die zusätzlich erlangte Kenntnis von der Geheimzahl mit wirtschaftlichen Nachteilen für das Vermögen des Genötigten bzw. des betroffenen Bankinstituts ernstlich zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212, 213; vom 17. August 2004, aaO; Beschluss vom 18. Januar 2000 - 4 StR 599/99, NStZ-RR 2000, 234, 235).
  • BGH, 12.08.2015 - 4 StR 14/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (eine Tat bei von vorneherein geplanter längerer

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet regelmäßig erst mit Abschluss einer von vorneherein für eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, juris Rn. 7).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 S. 1 StVG umfasst die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7.11.2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22.7.2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30.9.2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9.3.2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12

    Tateinheit (Anforderungen bei Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter;

    § 358 Abs. 2 StPO steht der Ergänzung des Schuldspruchs nicht entgegen, da er das Risiko einer Verschlechterung des Schuldspruchs nicht ausschließt (vgl. BGH NStZ 2011, 212, 213).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 109/21

    Teileinstellung

    Angesichts des engen zeitlichen Zusammenhangs der diesen Taten zugrundeliegenden Fahrten mit einer vorhergehenden Nutzung des Kraftfahrzeuges (Fälle II.3. Nrn. 1, 3, 6, 10, 17, 21, 24, 30, 32, 34, 41, 45, 47, 50, 52, 54, 56, 59, 62, 66, 68, 70, 76, 78) ist aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht auszuschließen, dass es sich jeweils um dieselbe Straftat handelt (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229 f.; vom 9. Januar 2019 - 2 StR 33/18, juris Rn. 5; vom 17. November 2020 - 4 StR 390/20 Rn. 20 f.).
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