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   BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09   

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https://dejure.org/2010,2273
BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09 (https://dejure.org/2010,2273)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - V ZB 160/09 (https://dejure.org/2010,2273)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - V ZB 160/09 (https://dejure.org/2010,2273)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 ZVG, § 43 Abs 1 S 1 ZVG
    Zwangsversteigerungsverfahren: Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt in der Terminsbestimmung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 38
    Zuschlagsversagung, wenn fehlerhafte Terminsbestimmung zu Irreführung der Bieterkreise bzgl. des Versteigerungsobjekts führt

  • Wolters Kluwer

    Versagung eines bereits erteilten Zuschlags wegen Irreführung der Bieterkreise durch fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt in der Terminsbestimmung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuschlagsversagung bei irreführenden Soll-Angaben zur Wohnfläche

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung; Angaben in der Terminsbestimmung; Versagung des Zuschlages; fehlerhafte Angaben über Versteigerungsobjekt; Irreführung des Bieterkreises

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt in der Terminsbestimmung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt in der Terminsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung eines bereits erteilten Zuschlags wegen Irreführung der Bieterkreise durch fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt in der Terminsbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Angaben und Zuschlag in Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt in der Terminsbestimmung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Fehlerhafte Angaben bei Versteigerung

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • MDR 2011, 69
  • NZM 2011, 174
  • WM 2010, 2365
  • Rpfleger 2011, 173
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09
    Dasselbe gilt, wenn zu den Sollangaben nach § 38 ZVG Angaben gemacht werden, die derart fehlerhaft sind, dass von einer Irreführung der Bieterkreise auszugehen ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741, 1742; Hintzen, aaO, § 43 Rn. 12).

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass es sich bei der Sollvorschrift des § 38 ZVG nicht um eine bloße Ordnungsvorschrift handelt, deren Verletzung die Terminsbestimmung nur dann in Frage stellt, wenn durch die unrichtige Mitteilung zugleich zwingende Angaben des § 37 ZVG missverständlich oder unklar werden (Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, aaO).

    Dass hierunter neben erheblichen quantitativen Abweichungen (vgl. dazu auch Senat, Beschuss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, aaO; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 256, 257; Hintzen, aaO, § 37 Rn. 8 und § 38 Rn. 4) auch Abweichungen fallen, die dem Versteigerungsobjekt qualitativ ein anderes Gepräge geben, liegt auf der Hand.

    Bedenkt man, dass das Vollstreckungsgericht die Wohnfläche mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen hinter dem Komma angegeben hat, ist der Zusatz aus der Sicht verständiger Bietinteressenten lediglich dahin zu verstehen, dass zwar mit Abweichungen insbesondere von der - Exaktheit suggerierenden - Wohnflächenangabe gerechnet werden muss (zur Frage der Wesentlichkeit von Verkehrswertabweichungen vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741, 1742), nicht aber, dass auch solche Diskrepanzen in Betracht zu ziehen sind, die dem Versteigerungsobjekt die Eigenschaft als 4-Zimmer-Wohnung nehmen und damit ein völlig anders Gepräge geben.

  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 44/07

    Anfechtung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren wegen Irrtums über eine

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09
    Bedenkt man, dass der Erwerber in der Regel keine Möglichkeit hat, sich über den tatsächlichen Zustand des Objekts vor der Versteigerung Gewissheit zu verschaffen, der Versteigerungsgegenstand gewährleistungsfrei zugeschlagen wird (§ 56 Satz 3 ZVG) und das Gebot nicht der Anfechtung wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (§ 119 Abs. 2 BGB) unterliegt (Senat, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZB 44/07, NJW-RR 2008, 222, 223), kommt den Angaben in der Terminsbestimmung eine hervorgehobene Bedeutung auch dann zu, wenn diese "nur" den von § 38 ZVG vorgegebenen Sollinhalt betreffen.

    Aus der Senatsentscheidung vom 18. Oktober 2007 (V ZB 44/07, NJW-RR 2008, 222, 223) folgt nichts anderes.

  • OLG Karlsruhe, 31.12.1992 - 18a W 30/92
    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09
    Dass hierunter neben erheblichen quantitativen Abweichungen (vgl. dazu auch Senat, Beschuss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, aaO; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 256, 257; Hintzen, aaO, § 37 Rn. 8 und § 38 Rn. 4) auch Abweichungen fallen, die dem Versteigerungsobjekt qualitativ ein anderes Gepräge geben, liegt auf der Hand.

    Bei dem Erwerb von Wohnungseigentum stehen bei der Willensentschließung die Angaben zur Größe der Wohn- oder Nutzfläche im Vordergrund und nicht der nur als Bruchteil ausgewiesene Miteigentumsanteil an dem Grundstück (OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 256, 257; vgl. auch Stöber, aaO, § 37 Rn. 2.8).

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09
    Das steht einer Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO entgegen (vgl. dazu insbesondere Senat, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 170, 378, 381 mwN).
  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09
    Die Wohn- bzw. Nutzfläche bildet ein maßgebliches Kriterium für den Verkehrswert der Wohnung und damit für die Möglichkeit der Finanzierung sowie für die Prognose über die zukünftige Wertentwicklung und die Höhe des zukünftig erzielbaren Mietertrages (BGH, Urteil vom 7. September 2000 - VII ZR 443/99, BGHZ 145, 121, 129).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09
    Das steht einer Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO entgegen (vgl. dazu insbesondere Senat, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 170, 378, 381 mwN).
  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 155/12

    Zwangsversteigerung: Auslegung von Zuschlagsbeschlüssen; Unwirksamkeit eines

    Hier tritt jedoch die Besonderheit hinzu, dass der Inhalt der Terminsbestimmung, wonach das Versteigerungsobjekt "laut Gutachten mit einem Einfamilienhaus (Bauj. um 1958, Modernisierung in der Zeit 1994-1999, unterkellert, mit Einliegerwohnung) und weiteren Nebengebäuden (Bauj. um 1900 bzw. 1920) bebaut" ist, infolge der fehlenden Nennung des im Besitz der Klägerin befindlichen Wohnhauses nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Weise (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZR 260/09, WM 2010, 2365, 2366) gravierend von der Grundbuchlage abweicht.
  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 207/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlagsversagung wegen außerhalb des Verfahrens

    Vor diesem Hintergrund muss das Zwangsversteigerungsverfahren zum einen so ausgestaltet sein, dass das Grundstück bestmöglich verwertet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06, BGHZ 172, 218, 226 Rn. 21; Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 160/09, WM 2010, 2365, 2366 Rn. 7).
  • BGH, 19.07.2012 - V ZB 265/11

    Teilungsversteigerung: Zuschlagsversagungsgrund bei doppeltem Ausgebot eines

    Denn die strikte Bindung des Bieters an sein Gebot ist unter dem Gesichtspunkt eines fairen Verfahrens nicht zu rechtfertigen, wenn dessen Abgabe durch Fehler des Vollstreckungsgerichts beeinflusst worden ist, die geeignet sind, unrichtige Vorstellungen über wesentliche Merkmale des Versteigerungsobjekts (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 160/09, WM 2010, 2365 Rn. 7 ff. zu irreführenden Angaben bei den Sollangaben nach § 38 ZVG sowie Hintzen in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 13. Aufl., § 83 Rn. 29 Stichwort "irreführende Auskünfte") oder über den Inhalt der Versteigerungsbedingungen zu erwecken.
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 65/11

    Zwangsversteigerung: Bezeichnung der Nutzungsart in der Terminsbestimmung

    Das Beschwerdegericht geht zutreffend davon aus, dass die Vorschrift des § 43 Abs. 1 Satz 1 ZVG, wonach die Terminsbestimmung sechs Wochen vor dem Versteigerungstermin bekannt gemacht sein muss, verletzt ist, wenn die Bekanntmachung inhaltlich nicht den zwingenden Vorgaben des § 37 ZVG genügt (Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 160/09, WM 2010, 2365).

    Sie soll zum einen denjenigen, deren Rechte durch die Zwangsversteigerung betroffen werden können, die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren ermöglichen und zum anderen Erwerbsinteressenten auf den Termin aufmerksam machen, um durch eine Konkurrenz von Bietern eine Versteigerung des Grundstücks zu einem seinem Wert möglichst entsprechenden Gebot zu erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 160/09, aaO; Beschluss vom 22. März 2007 - V ZB 138/06, NJW 2007, 2995, 2997 Rn. 33 f. sowie BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1978 - VI ZR 67/77, NJW 1979, 162, 163; insoweit in BGHZ 72, 234 nicht abgedruckt).

  • BGH, 17.01.2013 - V ZB 53/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Hinreichend bestimmte Bezeichnung des Grundstücks

    a) § 43 Abs. 1 Satz 1 ZVG, wonach die Terminsbestimmung sechs Wochen vor dem Versteigerungstermin bekannt gemacht sein muss, ist verletzt, wenn die Bekanntmachung inhaltlich nicht den zwingenden Vorgaben des § 37 ZVG genügt (Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 65/11, NJW-RR 2012, 145 Rn. 6; Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 160/09, WM 2010, 2365).
  • LG Düsseldorf, 12.12.2011 - 25 T 368/11

    Rechtmäßigkeit eines Zuschlags bei einer Versteigerung im Falle der

    Das steht einer Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO entgegen (Bundesgerichtshof NZM 2011, 174 m.w.N).
  • LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21

    Versagung des Zuschlags als Wirkung einer einstweiligen Verfügung

    Das steht einer Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 160/09).
  • LG Rostock, 23.01.2014 - 3 T 232/13

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zuschlagsversagung wegen unrichtiger Angaben zur

    Dasselbe gilt, wenn zu den Sollangaben nach § 38 ZVG Angaben gemacht werden, die derart fehlerhaft sind, dass von einer Irreführung der Bieterkreise auszugehen ist (BGH, Beschluss vom 30.09.2010, V ZB 160/09, Textziffer 6, Fundstelle: juris).

    Die durch diese Angaben gegebene Orientierungshilfe darf nicht dadurch in ihr Gegenteil verkehrt werden, dass irreführende, unzutreffende oder nach Aktenlage zumindest erheblichen Zweifeln unterliegende Angaben über das Versteigerungsobjekt gemacht werden, die für die Entschließung eines verständigen Bietinteressenten von wesentlicher Bedeutung sind (BGH, Beschluss vom 30.09.2010, V ZB 160/09, Textziffer 7, Fundstelle Juris).

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