Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 123/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5471
BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 123/09 (https://dejure.org/2010,5471)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - Xa ZR 123/09 (https://dejure.org/2010,5471)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - Xa ZR 123/09 (https://dejure.org/2010,5471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 EGV 2100/94, Art 14 Abs 3 Ss 4 EGV 2100/94, Art 94 Abs 1 EGV 2100/94, Art 94 Abs 2 EGV 2100/94, Art 5 EGV 1768/95
    Vorlage an den EuGH: Anspruch auf angemessene Vergütung und Schadensersatz wegen Nachbaus von sortengeschützten Pflanzen - Solara

  • Wolters Kluwer

    Angemessene Vergütung für die Nutzung von durch Nachbau gewonnenem Vermehrungsgut einer geschützten Sorte; Bemessung eines durch den Sortenschutzinhaber für die Nutzung von durch Nachbau gewonnenem Vermehrungsgut einer geschützten Sorte entstandenen Schadens; ...

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH: Anspruch auf angemessene Vergütung und Schadensersatz wegen Nachbaus von sortengeschützten Pflanzen - Solara

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH: Anspruch auf angemessene Vergütung und Schadensersatz wegen Nachbaus von sortengeschützten Pflanzen - Solara

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessene Vergütung für die Nutzung von durch Nachbau gewonnenem Vermehrungsgut einer geschützten Sorte; Bemessung eines durch den Sortenschutzinhaber für die Nutzung von durch Nachbau gewonnenem Vermehrungsgut einer geschützten Sorte entstandenen Schadens; ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Solara

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorlage an EuGH: Geschützte landwirtschaftliche Sorte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 1087
  • GRUR Int. 2011, 162
  • GRUR-RR 2013, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 123/09
    Es geht vielmehr nur um Variationen bei der Ermittlung des gleichen einheitlichen Schadens (BGH, Urteil vom 25. September 2007 - X ZR 60/06, BGHZ 173, 374 Rn. 7 - Zerkleinerungsvorrichtung), oder genauer formuliert, um unterschiedliche Methoden zur Ermittlung eines zur Kompensation des Schadens des Schutzrechtsinhabers angemessenen und erforderlichen Betrags (Melullis, GRUR Int. 2008, 679, 682).

    Der zu ersetzende Schaden liegt bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten (BGHZ 173, 374 Rn. 16 - Zerkleinerungsvorrichtung; BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 Rn. 69 - Tripp-Trapp-Stuhl; Melullis, GRUR Int. 2008, 679, 682; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2009, 460, 462).

  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 123/09
    Charakteristisch dafür ist zum einen, dass einschlägige Rechtsverletzungen in unübersehbarem Umfang an verschiedenen Orten gleichzeitig stattfinden können (BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - I ZR 194/83, BGHZ 97, 37, 50 f. - Filmmusik), zum anderen, dass die Verletzungshandlung (die Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werks) nicht in einem bestimmten Gegenstand verkörpert ist (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - I ZR 96/85, GRUR 1988, 296, 299 - Gema-Vermutung IV).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-305/00

    DER INHABER EINES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES KANN VON EINEM LANDWIRT

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 123/09
    b) In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist geklärt, dass sich ein Landwirt, der dem Sortenschutzinhaber keine angemessene Entschädigung zahlt, wenn er das durch Nachbau gewonnene Vermehrungsgut einer geschützten Sorte nutzt, nicht auf Art. 14 Abs. 1 GemSortV berufen kann, sondern eine Sortenschutzverletzung begeht und deshalb nach Art. 94 GemSortV auf Unterlassung, Zahlung einer angemessenen Entschädigung und bei schuldhaftem Handeln auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - C-305/00, Slg. 2003 I 3525 = GRUR 2003, 868 Rn. 71 - Christian Schulin gegen Saatgut-Treuhandverwaltungsgesellschaft mbH).
  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 123/09
    Charakteristisch dafür ist zum einen, dass einschlägige Rechtsverletzungen in unübersehbarem Umfang an verschiedenen Orten gleichzeitig stattfinden können (BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - I ZR 194/83, BGHZ 97, 37, 50 f. - Filmmusik), zum anderen, dass die Verletzungshandlung (die Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werks) nicht in einem bestimmten Gegenstand verkörpert ist (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - I ZR 96/85, GRUR 1988, 296, 299 - Gema-Vermutung IV).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 123/09
    Der zu ersetzende Schaden liegt bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten (BGHZ 173, 374 Rn. 16 - Zerkleinerungsvorrichtung; BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 98/06, BGHZ 181, 98 Rn. 69 - Tripp-Trapp-Stuhl; Melullis, GRUR Int. 2008, 679, 682; v. Ungern-Sternberg, GRUR 2009, 460, 462).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2004 - 2 U 18/04

    Umfang der Nachprüfungsrechte von Sortenschutzinhabern

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 123/09
    Soweit ersichtlich haben sich alle bislang mit der Frage befassten Instanzgerichte in Deutschland dieser Auffassung angeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 2004 - 2 U 18/04, InstGE 5, 31).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 21/14

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Höhe der

    Nach Ansicht des Senats verbietet sich dies - entsprechend der höchstrichterlichen deutschen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt - allerdings schon deshalb, weil Art. 94 Abs. 1 GemSortV eine Vergütung im Fall einer rechtswidrigen Verwendung einer Pflanzensorte vorsieht, die auch bei nicht schuldhaften Verletzungshandlungen geschuldet ist (BGH, GRUR 2010, 1087, 1089 - Solara).

    Nach Ansicht des Senats lässt Art. 94 Abs. 2 Satz 1 GemSortV verschiedene Arten der Schadensberechnung zu, nämlich eine solche anhand der dem Sortenschutzinhaber konkret entstandenen Vermögenseinbußen, eine solche anhand des vom Verletzer erzielten Gewinns und eine solche anhand einer angemessenen Lizenzgebühr (vgl. dazu BGH, GRUR 2010, 1087 - Solara).

    Auch die Durchsetzungsrichtlinie gebietet es nach Ansicht des Senats nicht, einen solchen pauschalen Verletzerzuschlag vorzusehen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1087, 1089 - Solara; BGH, GRUR 2010, 1090 - Werbung des Nachrichtensenders).

  • LG Düsseldorf, 02.07.2013 - 4a O 3/12

    Kapmargariten (3) (Sortenschutz)

    Bei der Berechnung der angemessenen Vergütung im Sinne von Art. 94 Abs. 1 GemSortVO kann auf die Berechnungsmethode der Lizenzanalogie zurückgegriffen werden (vgl. BGH, GRUR 2010, 1087, 1089 - Solara).

    Soweit entgegen der Vorschrift des Art. 97 Abs. 3 GemSortVO im Rahmen der konkreten Berechnung des Schadensersatzes auf die nationalen Rechtsvorschriften zurückgegriffenen wird (vgl. BGH, GRUR 2010, 1087, 1090 - Solara), weil das gemeinschaftliche Sortenschutzrecht eine konkrete Methode der Berechnung der angemessenen Vergütung (Art. 94 Abs. 1 GemSortVO) und des Ersatzes der weiteren Schäden (Art. 94 Abs. 2 GemSortVO) nicht vorgibt, ergibt sich nichts anderes.

    Das nationale Recht, hier § 37 Abs. 2 SortSchG, sieht einen pauschalierten Zuschlag zur angemessenen Lizenzgebühr nicht vor (vgl. BGH, GRUR 2010, 1087, 1090 - Solara; Keukenschrijver, SortSchG, 2001, § 37 Rz. 24 ff).

    Dass der Kläger über eine Organisation zur Verfolgung von Sortenschutzverletzungen verfügt, die in Anlehnung an die Rechtsprechung zum GEMA-Verletzerzuschlag einen Aufschlag von 100 % rechtfertigen könnte, hat dieser nicht vorgetragen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1087, 1090 - Solara).

  • BGH, 27.11.2012 - X ZR 123/09

    Gemeinschaftlicher Sortenschutz: Anspruch auf angemessene Vergütung und

    Mit Beschluss vom 30. September 2010 (Xa ZR 123/09, GRUR 2010, 1087 - Solara; nachfolgend: Vorlagebeschluss) hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (Sortenschutzverordnung, GemSortV) und der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission vom 24. Juli 1995 über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (Nachbauverordnung, GemNachbauV) vorgelegt.
  • LG Düsseldorf, 22.03.2011 - 4b O 173/10

    Drillinge (Sortenschutz)

    Soweit der Beklagte auf den Vorlagebeschluss des BGH vom 30.09.2010 (GRUR 2010, 1087) verweist, verkennt er, dass es insoweit allein um die Höhe der Entschädigung im Falle eines unrechtmäßigen Nachbaus geht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht