Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2013 - 1 StR 305/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28375
BGH, 30.09.2013 - 1 StR 305/13 (https://dejure.org/2013,28375)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2013 - 1 StR 305/13 (https://dejure.org/2013,28375)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2013 - 1 StR 305/13 (https://dejure.org/2013,28375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.2013 - 1 StR 595/12

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 30.09.2013 - 1 StR 305/13
    Zur Befangenheit trägt der Antragsteller vor, "aus 1 StR 595/12 ist hinreichend bekannt, dass die Abgelehnten politische Interessen wahrnehmen und keine Rechtsprechungsaufgaben i.S.v. Art. 97 GG".

    Entscheidet das Gericht über die Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).

    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314 mwN; vgl. auch Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12).

  • BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Verspätung; Verknüpfung mit

    Auszug aus BGH, 30.09.2013 - 1 StR 305/13
    Entscheidet das Gericht über die Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).

    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314 mwN; vgl. auch Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12).

  • BGH, 15.11.2012 - 3 StR 239/12

    Mitwirkung eines Richters im Präsidium bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BGH, 30.09.2013 - 1 StR 305/13
    Denn die Regelung des § 356a StPO soll dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf dient indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314 mwN; vgl. auch Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12).

    Da das Gesuch bereits aufgrund der Verspätung unzulässig ist, braucht nicht entschieden zu werden, ob in diesem überhaupt ein Grund zur Ablehnung angegeben ist, da eine völlig ungeeignete Begründung rechtlich einer fehlenden Begründung gleichzustellen ist (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 26a Rn. 4a mwN).

  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus BGH, 30.09.2013 - 1 StR 305/13
    Entscheidet das Gericht über die Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 30.09.2013 - 1 StR 305/13
    Entscheidet das Gericht über die Revision außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 1 StR 595/12; vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 7. August 2007 - 4 StR 142/07, NStZ 2008, 55; vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).
  • BGH, 06.11.2018 - 1 StR 399/15

    Anhörungsrüge (Zulässigkeit: erforderliche Begründung der Rüge)

    Dem Begründungserfordernis in § 356a Satz 2 StPO ist nicht nur bei Fehlen jeglicher Begründung, sondern auch dann nicht Genüge getan, wenn die Begründung völlig ungeeignet ist, um einen Gehörsverstoß schlüssig darzutun; dem Fehlen einer Begründung ist eine völlig ungeeignete Begründung rechtlich gleichzustellen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 2 St OLG Ss 170/06, NStZ 2007, 237 mwN; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 356a Rn. 10; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05, NStZ-RR 2006, 85 mwN; vom 15. November 2012 - 3 StR 239/12, NStZ-RR 2013, 153 mwN und vom 30. September 2013 - 1 StR 305/13, juris Rn. 4 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht