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   BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20   

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https://dejure.org/2020,35309
BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20 (https://dejure.org/2020,35309)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2020 - XII ZB 327/20 (https://dejure.org/2020,35309)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 (https://dejure.org/2020,35309)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers als verfahrensfehlerhaft

  • rewis.io

    Unterbringungsverfahren: Anhörung des Betroffenen ohne Anwesenheit des Verfahrenspflegers

  • rabüro.de

    Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Anwesenheit des Verfahrenspflegers ist rechtsfehlerhaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 317 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 317 Abs. 1 S. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfahrensfehlerhafte Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 116
  • FamRZ 2021, 144
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20
    Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16, FamRZ 2017, 911).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20
    Dabei kann dahinstehen, ob die im Abhilfeverfahren - im Hinblick auf das zuvor im Anhörungstermin vom 9. Juni 2020 übergebene Sachverständigengutachten - durchgeführte, erneute Anhörung der Betroffenen die Fehlerhaftigkeit der ersten Anhörung heilen konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - FamRZ 2017, 755 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen bei unterlassener

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZB 327/20
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 6. Mai 2020 - XII ZB 504/19 - FamRZ 2020, 1219 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 13.04.2022 - XII ZB 267/21

    Teilnahme des Verfahrenspflegers an einer Anhörung eines Betroffenen im

    Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20, FamRZ 2021, 144).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 8 mwN).

    Die durch § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG angeordnete persönliche Anhörung in Anwesenheit des Verfahrenspflegers gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Verletzung die Feststellung nach § 62 FamFG rechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 22.09.2021 - XII ZB 93/21

    Wird in einem Betreuungsverfahren die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend

    Denn eine fehlerhafte oder unterbliebene erstinstanzliche Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren kann im Abhilfeverfahren regelmäßig weder geheilt noch nachgeholt werden, was vom Senat bislang offengelassen wurde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Februar 2021 - XII ZB 415/20 - FamRZ 2021, 889 Rn. 7, vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 183/20 - NJW-RR 2021, 3 Rn. 9 und vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 7).
  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 415/20

    Bestehen der Pflicht zur persönlichen Anhörung eines Betroffenen durch das

    b) Es kann dahinstehen, ob dieser Verfahrensmangel durch die von dem Amtsgericht im Abhilfeverfahren am 17. August 2020 durchgeführte Anhörung geheilt werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 08.02.2023 - XII ZB 345/22

    Gerichtliche nachprüfbare Darlegung des Absehens von einer erneuten Anhörung des

    In einem solchen Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 30. September 2020 - XII ZB 327/20 - FamRZ 2021, 144 Rn. 5 mwN).
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