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   BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21   

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https://dejure.org/2021,47719
BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21 (https://dejure.org/2021,47719)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2021 - 5 StR 325/21 (https://dejure.org/2021,47719)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21 (https://dejure.org/2021,47719)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 211 StGB
    Strafverurteilung wegen Mordes u.a.: Verminderte Schuldfähigkeit bei fehlender Steuerungsfähigkeit; Gesamtbetrachtung bei mehreren Eingangsmerkmalen zur Schuldunfähigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen Nichterkennens der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund Dorgenkonsums bei der Verurteilung wegen Mordes zur Verdeckung einer Vergewaltigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 ; StGB § 20 ; StGB § 21
    Revision wegen Nichterkennens der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund Dorgenkonsums bei der Verurteilung wegen Mordes zur Verdeckung einer Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Tötung einer 15jährigen Berliner Schülerin an der Rummelsburger Bucht muss teilweise neu verhandelt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 7
  • StV 2022, 83
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade bei schweren Persönlichkeitsstörungen ein zielgerichtetes und überlegtes Nachtatverhalten - anders als etwa bei der Prüfung eines Affektes oder einer Rauschtat - wenig aussagekräftig für die Beurteilung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 2 StR 159/20, StV 2021, 217; vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222, 223).

    Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, aaO; vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83; vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17; vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249).

  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 159/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; eigenständige

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
    Die dieser Annahme zugrunde liegende Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft, weil sie Widersprüche und Lücken aufweist (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 StR 159/20, StV 2021, 217; zu den Mindestanforderungen an Schuldfähigkeitsgutachten Boetticher u.a., NStZ 2005, 57; jeweils mwN).

    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gerade bei schweren Persönlichkeitsstörungen ein zielgerichtetes und überlegtes Nachtatverhalten - anders als etwa bei der Prüfung eines Affektes oder einer Rauschtat - wenig aussagekräftig für die Beurteilung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. September 2020 - 2 StR 159/20, StV 2021, 217; vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222, 223).

  • BGH, 29.11.2006 - 5 StR 329/06

    Keine Revisionsbegründung über neue Erkenntnisse; Verletzung der

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
    Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, aaO; vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83; vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17; vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249).
  • BGH, 12.10.2021 - 4 StR 261/21

    Rücktritt (Feststellungen zum Vorstellungsbild)

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
    Wegen des tateinheitlichen Zusammentreffens erfasst die Aufhebung des Schuldspruchs wegen Mordes auch den auf der Basis der bisherigen Feststellungen an sich rechtsfehlerfreien Schuldspruch wegen Vergewaltigung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 4 StR 261/21).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 316/01

    Schwere andere seelische Abartigkeit (Verneinung einer Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
    Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, aaO; vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83; vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17; vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249).
  • BGH, 20.02.2001 - 5 StR 3/01

    Narzißtische Persönlichkeitsstörung; Erhebliche Verminderung der

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
    Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, aaO; vom 29. November 2006 - 5 StR 329/06, NStZ-RR 2007, 83; vom 22. August 2001 - 1 StR 316/01, StV 2002, 17; vom 20. Februar 2001 - 5 StR 3/01, StraFo 2001, 249).
  • BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04

    Totschlag; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (erforderliche

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
    Haben - wie hier - bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18, NStZ-RR 2019, 170; Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360; vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14).
  • BGH, 29.09.1994 - 4 StR 494/94

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Neugeborene - Triebverhalten - Psychische

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
    Die Schwurgerichtskammer hätte, um ihrer Leitungsverantwortung aus § 78 StPO gerecht zu werden, der Sachverständigen insoweit vielmehr vorgeben müssen, von welchem Sachverhalt sie für die Erstattung ihres Gutachtens (gegebenenfalls alternativ) auszugehen hat und wie mit der Einlassung des Angeklagten umzugehen ist (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2000 - 5 StR 640/99, NStZ-RR 2000, 361; vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94, NStZ 1995, 282).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
    Haben - wie hier - bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18, NStZ-RR 2019, 170; Beschlüsse vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360; vom 23. August 2000 - 2 StR 281/00, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 14).
  • BGH, 10.01.2000 - 5 StR 640/99

    Pädophilie (bei Bestreiten der Tat durch den Angeklagten); Schwere seelische

    Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 5 StR 325/21
    Die Schwurgerichtskammer hätte, um ihrer Leitungsverantwortung aus § 78 StPO gerecht zu werden, der Sachverständigen insoweit vielmehr vorgeben müssen, von welchem Sachverhalt sie für die Erstattung ihres Gutachtens (gegebenenfalls alternativ) auszugehen hat und wie mit der Einlassung des Angeklagten umzugehen ist (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2000 - 5 StR 640/99, NStZ-RR 2000, 361; vom 29. September 1994 - 4 StR 494/94, NStZ 1995, 282).
  • BGH, 23.08.2000 - 2 StR 281/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Minder schwerer Fall des Totschlags

  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK;

  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 322/23
    Die Feststellung einer gleichwohl nicht erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bedarf dann einer besonderen Begründung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.; vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37 f.).

    Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f. mwN).

    Dem Tatverhalten wie auch dem Verhalten vor und nach der Tat kommt beim Vorliegen einer schweren Persönlichkeitsstörung kein maßgebliches Gewicht zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2023 - 4 StR 340/22, NStZ-RR 2023, 317, 319; vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22; vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 f.).

    Haben bei der Tat mehrere Faktoren zusammengewirkt und kommen daher mehrere Eingangsmerkmale des § 20 StGB gleichzeitig in Betracht, so dürfen diese nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 ff. mwN).

  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 372/23

    Schuldspruch wegen schwerer Brandstiftung; Auswirkungen der festgestellten

    Kommen mehrere Eingangsmerkmale gleichzeitig in Betracht, so dürfen sie nicht isoliert betrachtet, sondern müssen im Rahmen einer umfassenden Gesamtbetrachtung gewürdigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7 ff. mwN).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23

    Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

    Haben mehrere Faktoren zusammengewirkt, so dürfen diese im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung nicht isoliert abgehandelt werden; erforderlich ist in solchen Fällen vielmehr eine umfassende Gesamtbetrachtung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 11; Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21 Rn. 18; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 12), an der es hier fehlt.
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines

    Denn beim Zusammenwirken mehrerer schuldrelevanter Faktoren ist diesbezüglich eine umfassende Gesamtbetrachtung erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21 Rn. 18 mwN), die das Tatgericht vorzunehmen hat.

    bb) Um dem neuen Tatgericht eine insgesamt widerspruchsfreie Schuldfähigkeitsprüfung zu ermöglichen, hebt der Senat die eng hiermit verknüpften Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei den weiteren abgeurteilten Taten ebenfalls auf (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21 Rn. 21).

  • BGH, 12.05.2022 - 5 StR 99/22

    Erschießung eines nächtlichen Einbrechers in Lübeck muss neu verhandelt werden

    Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7, 8 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2023 - 31 A 3005/19
    vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2021 - 5 StR 325/21 -, juris Rn. 14 ff.
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    Auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvermögen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7, 8; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 2 StR 562/19, NStZ-RR 2020, 222, 224 mwN; BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 5 StR 25/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 366/22

    Schuldunfähigkeit (mehrstufige Prüfung; Beurteilungsgrundlage: konkretes

    Entscheidend kommt es auf die motivationale Steuerungsfähigkeit an, also auf die Fähigkeit, das eigene Handeln auch bei starken Wünschen und Bedürfnissen normgerecht zu kontrollieren und die Ausführung normwidriger Motivationen zu hemmen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2021 ? 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7, 8 mwN).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    Denn auch bei geplantem und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvermögen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22, juris Rn. 8; Beschluss vom 30. September 2021 - 5 StR 325/21, NStZ-RR 2022, 7, 8).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 88/22

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholisierung des Täters; Änderung des

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass der neue Tatrichter im Rahmen einer umfassenden Gesamtbewertung zu erwägen und zu prüfen hat, ob gegebenenfalls die festgestellte histrionische Persönlichkeit mit dissozialen und narzisstischen Anteilen des Angeklagten im Zusammenhang mit einer bestehenden Alkoholisierung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit geführt hat (vgl. zur umfassenden Gesamtbetrachtung BGH, Beschluss vom 30. September 2012 - 5 StR 325/21, StV 2022, 83 m. Nachw. z. st. Rspr.).
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