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BGH, 30.10.1951 - V BLw 31/50 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 22.04.1920 - IV B 2/20
Kann in der Erbeinsetzung eines Geschwisterkindes unter Umständen eine …
Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 31/50
Es ist im Sinne des Erblassers auch eine ergänzende Auslegung möglich, durch die, wenn eine unmittelbare Willenskundgebung fehlt, der Willensinhalt aus der Erklärung im ganzen und aus allen - auch ausserhalb der Erklärung liegenden, aber - für den Willen des Erklärenden schlüssigen Tat Sachen vervollständigt und der so vervollständigte Willensinhalt zur Geltung gebracht werden darf (vgl. RGZ 99, 82 [85]).