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   BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52   

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BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52 (https://dejure.org/1953,140)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1953 - 3 StR 776/52 (https://dejure.org/1953,140)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1953 - 3 StR 776/52 (https://dejure.org/1953,140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 155
  • NJW 1954, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 06.11.1952 - 4 StR 855/51
    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Die Strafkammer ist zutreffend von dem in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß sich auch derjenige Beamte des Verstrickungsbruchs schuldig machen kann, der selbst die Pfändung oder Beschlagnahme vorgenommen hat (vgl RGSt 44, 43; BGHSt 3, 306).

    Der 4. Strafsenat hat zwar in BGHSt 3, 306 entschieden, daß sich der Gerichtsvollzieher, wenn er den nach § 883 ZPO erlangten Gewahrsam an der Sache eigenmächtig preisgibt, des Verstrickungsbruchs schuldig macht, weil er dadurch den öffentlichen Besitzwillen mißachtet.

  • RG, 28.10.1924 - I 760/24

    1. Ist Tateinheit eines Vergehens gegen § 133 Abs. 2 StGB. möglich a) mit einem

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auch beim Verwahrungsbruch nach § 133 StGB kann Täter derjenige Beamte sein, der den amtlichen Gewahrsam ausübt (vgl RGSt 58, 334).

    Es war deshalb stets anerkannt, daß der Beamte sich des Verwahrungsbruchs schuldig macht, wenn er den zur amtlichen Aufbewahrung in seinem Besitz befindlichen Gegenstand beiseiteschafft, indem er sich den Gegenstand zueignet (vgl zB RGSt 58, 334).

  • RG, 19.06.1936 - 4 D 402/36

    1. Beschränkt sich nach § 346 StGB. die Amtspflicht zur Anzeige auf "dienstlich"

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Die Begünstigung im Amt kann nicht dadurch, straflos werden, daß der Beamte im Zusammenhang mit der anzuzeigenden Tat seinerseits straffällig wird und nunmehr durch die Anzeige sich selbst der Strafverfolgung aussetzt (vgl RGSt 70, 251 [254) .
  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, daß eine Wegnahme unter Vortäuschung einer behördlichen Beschlagnahme als Diebstahl zu bestrafen ist (vgl insbesondere BGH NJW 1952, 796 und Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1952 - 3 StR 118/52).
  • BGH, 29.03.1951 - 3 StR 82/51
    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Beide Straftaten überschneiden sich nur zeitlich; rechtlich treffen sie nicht zusammen (vgl BGH NJW 1951, 451).
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 353/52

    Erschießen einer polnischen Arbeiterin durch einen deutschen Polizisten ohne

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auch der Bundesgerichtshof hat an der Auffassung festgehalten, daß es sich bei § 357 StGB nur um eine Sondervorschrift über die Teilnahme des Amtsvorgesetzten an einer in Ausübung des Amtes begangenen strafbaren Handlung des Untergebenen handelt (vgl BGHSt 3, 349).
  • RG, 06.06.1898 - 1333/98

    Besteht für einen Beamten, welcher vermöge seines Amtes bei Ausübung der

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Der Beamte braucht also eine Straftat, an der er selbst beteiligt ist, nicht anzuzeigen (RGSt 31, 196).
  • RG, 17.07.1941 - 2 D 205/41

    Wegen Beihilfe zur einfachen oder schweren Amtsunterschlagung kann nur bestraft

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Zum anderen wird erreicht, daß der Amtsvorgesetzte nach der Strafdrohung desjenigen Gesetzes, das der Untergebene verletzt hat, auch dann bestraft werden kann und muß, wenn die straferhöhenden Umstände dieses Gesetzes bei ihm nicht vorliegen; ohne § 357 StGB könnte zB die Beihilfe des Amtsvorgesetzten zur Unterschlagung an Sachen, an denen er selbst keinen Gewahrsam hat, nur nach der Strafdrohung des § 246 i. V. mit § 49 Abs. 2 StGB bestraft werden (vgl RGSt 75, 289).
  • RG, 06.01.1931 - I 1216/30

    Ist auch nach Streichung des § 378 RAbgO. der Wertersatz im Bereich der RAbgO. in

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    anwendbar (vgl RGSt 65, 81 und § 470 Abs. 1 RAbgO).
  • RG, 13.07.1891 - 1358/91

    Ist bei der Berechnung der Gerichtskosten der Revisionsinstanz in Strafsachen

    Auszug aus BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    § 335 StGB läßt nach anerkannter Rechtsprechung die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht zu, weil es sich um keine Geldstrafe im Sinne der §§ 27 ff StGB handelt (vgl RGSt 22, 103).
  • BGH, 06.02.1953 - 2 StR 714/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.05.1952 - 2 StR 185/52
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 58/51
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
  • BGH, 19.03.1953 - 4 StR 695/52

    Rechtsmittel

  • RG, 19.02.1920 - III 792/19

    1. Über den Begriff der amtlichen Übergabe im Sinn von § 133 StGB. 2. Ist

  • RG, 30.03.1931 - III 193/31

    Erfüllt die im § 20 des Zwangsversteigerungsgesetzes vorgesehene Beschlagnahme

  • RG, 22.03.1939 - 2/1938

    1. Verletzt eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze (§ 73 StGB.), so

  • RG, 05.05.1938 - 3 D 238/38

    Ein Verteidiger, der Briefe des in Haft befindlichen Beschuldigten aus dem

  • RG, 19.05.1896 - 1710/96

    1. Findet auf das vorsätzliche Beiseiteschaffen von Gegenständen, welche nach

  • RG, 14.07.1927 - III 458/27

    Kann in demselben Strafverfahren gegen denselben Täter mehrfach auf die Strafe

  • RG, 01.03.1934 - 2 D 126/34

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Beamter, der nicht selbst Besitz und

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Entsprechendes gilt auch für das Urteil des 3. Strafsenats vom 30. Oktober 1953 (3 StR 776/52), der ebenfalls für die damalige Regelung des § 153 Abs. 3 StPO einen Strafklageverbrauch abgelehnt hat, wenn sich die Tat nachträglich als Verbrechen herausstellte.

    Deshalb wird ein erhöhter Schuldgehalt immer dann ein erneutes Aufgreifen des Verfahrens rechtfertigen, wenn sich die Tat nachträglich als Verbrechen darstellt (vgl. auch BGH, Urt. vom 30. Oktober 1953 - 3 StR 776/52).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Zugleich schützt er das Vertrauen, daß Gegenstände, die sich kraft staatlichen Hoheitsrechts im Besitz des Staates befinden und denen der Staat seine Fürsorge wenn auch nur vorübergehend in erkennbarer Weise zugewandt hat, ordnungsgemäß aufbewahrt werden (vgl. BGHSt 5, 155, 159 f; v. Bubnoff in LK StGB 10. Aufl.§ 133 Rdn. 2, 3).

    Der Verwahrungsbruch entfällt nicht deshalb, weil der zur Verwahrung Verpflichtete den Gegenstand selbst in Amtsgewahrsam übernommen hat (vgl. BGHSt 5, 155, 159).

    Gegen diese Verpflichtung hat der Angeklagte durch die Verwendung des Schecks zu privaten Zwecken verstoßen (vgl. BGHSt 3, 289, 291; 5, 155, 160; 33, 190, 194; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz erweiterter 5).

  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Der 3. Strafsenat hat im Urteil 3 StR 776/52 vom 30. Oktober 1953 (= BGHSt 5, 156 [BGH 30.10.1953 - 3 StR 776/52] [166]) den vom 2. und 4. Strafsenat ausgesprochenen Rechtssatz auf einen Fall angewandt, in dem Beihilfe zur Amtsunterschlagung durch Amtspflichtverletzung (§ 357 StGB) und Hehlerei durch Ansichbringen eines Teiles der Beute aus der Unterschlagung in Frage standen.
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Berechtigte eine in jeder Hinsicht gesetzmäßige Verfügung trifft und ob er ein ihm vom Gesetz eingeräumtes Ermessen sachgemäß ausübt (vgl. BGHSt 5, 155, 161).

    Anders ist es, wenn der Amtsträger die Pflicht zur Verwahrung einer ihm anvertrauten Sache (§ 133 Abs. 3 StGB in der Fassung des EGStGB; § 348 Abs. 2 StGB a.F., der sich allein auf Urkunden bezog) etwa dadurch verletzt, daß er sie dem auf Fortdauer angelegten Verwahrungsverhältnis entzieht, etwa indem er sie sich selbst zueignet (vgl. BGHSt 5, 155, 160).

  • BGH, 07.03.1995 - 5 StR 386/94

    Gewahrsam an von Untergebenen verwalteten Sachen - Planmäßige Einsetzung von

    Die Vorschrift will die staatliche Herrschaftsgewalt gegen unbefugte Eingriffe sichern und zugleich das Vertrauen in diese Herrschaftsgewalt schützen, nämlich das Vertrauen, daß Gegenstände, die sich kraft staatlichen Hoheitsrechts im Besitz des Staates befinden und denen der Staat seine Fürsorge erkennbar zugewendet hat, auch ordnungsmäßig aufbewahrt werden (vgl. BGHSt 5, 155, 159 f.).

    Daraus folgt, daß auch derjenige Täter des § 133 StGB sein kann, der selbst Träger des öffentlichen Besitzwillens ist; denn auch in dieser Eigenschaft kann er das Vertrauen in die staatliche Herrschaftsgewalt durch ihren Mißbrauch verletzen (BGHSt 5, 155, 160).

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Dies wäre mit dem Sinn der Maßnahme des Verfalls nicht vereinbar (vgl. BGHSt 5, 155, 162 f; 5, 352, 354).
  • OLG Koblenz, 16.11.2006 - 6 U 150/06

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagevermittlung: Hinweispflichten der Bank bei

    Wenn - wie hier verlangt - Schriftstücke aus den Gerichtsakten eines Zivilprozesses mit Zustimmung aller Prozessparteien entfernt werden, so wird weder das Vertrauen der Parteien in eine sichere Verwahrung durch das Gericht verletzt noch steht ein Interesse der Allgemeinheit entgegen (vgl. auch BGHSt 5, 155, 161).
  • BGH, 25.08.1988 - 4 StR 165/88

    Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs - Verwahrung von Akten in einem

    Die Unbestimmtheit dieser Begehungsform begründet jedoch die Gefahr, daß der Anwendungsbereich des § 133 StGB auf Verhaltensweisen ausgedehnt werden könnte, die zwar unter disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten beachtlich sein mögen, die jedoch strafrechtlicher Ahndung nicht unterworfen sein sollten, weil im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, die staatliche Gewalt über im dienstlichen Verwahrungsbesitz befindliche Gegenstände und das Vertrauen auf deren sichere Aufbewahrung zu schützen (vgl. BGHSt 5, 155, 159/160; Lackner 17. Aufl. § 133 StGB Anm. 1), eine solche Ahndung nicht erforderlich ist.
  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

    § 133 StGB schützt in beiden Begehungsformen nur Gegenstände im amtlichen Verwahrungsbesitz, d.h. solche bewegliche Sachen, die fürsorgliche Hoheitsgewalt - auch die einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (RGSt 56, 399, 400) in Besitz genommen hat, um sie unversehrt zu erhalten und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren, solange der fürsorgliche Amtsgewahrsam andauert (RGSt 10, 387, 389; 33, 413 f; 43, 246; BGHSt 5, 155, 159 f) [BGH 30.10.1953 - 3 StR 776/52].
  • OLG Stuttgart, 08.11.1993 - 4 Ws 216/93

    Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis und Zulässigkeit eines Ablehnungsantrags

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  • BGH, 09.07.1969 - 2 StR 260/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhehlerei - Absetzen von Erzeugnissen oder

  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 404/77

    Bestechlichkeit - Strafvereitelung im Amt - Geldzahlungen an Polizeibeamte für

  • BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen für

  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.02.1956 - 2 StR 232/55
  • BGH, 25.04.1979 - 2 StR 196/79

    Abschöpfung des durch die rechtswidrige Tat erlangten Gewinns durch die Maßnahme

  • BGH, 20.12.1962 - 7 StE 3/62

    Gelangenlassen von Staatsgeheimnissen an einen Unbefugten - Fahrlässige

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60

    Rechtsmittel

  • OLG Celle, 16.01.1998 - 3 Ws 410/97
  • BGH, 14.11.1967 - 1 StR 489/67

    Beiseiteschaffen eines Vermögensstücks - Begriff der Tatmehrheit - Verurteilung

  • BGH, 22.07.1959 - 2 StR 256/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.04.1955 - 4 StR 23/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.11.1953 - 1 StR 269/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.07.1962 - 4 StR 189/62

    Schranken der Ermittlungspflicht und Anzeigepflicht eines Beamten - Ausschluss

  • BGH, 11.01.1961 - 2 StR 572/60

    Angriffe der Revision gegen die Beweiswürdigung der Strafkammer - Verletzung der

  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 253/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 624/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.07.1969 - 1 StR 79/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1965 - 4 StR 19/65

    Erteilung des letzten Worts bei Wiedereintreten in die mündliche Verhandlung -

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