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BGH, 30.10.1979 - 1 StR 575/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme eines versuchten Heimtückemordes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.08.1987 - 2 StR 329/87
Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des schlafenden Opfers - Zertrümmern …
Die Schwurgerichtskammer ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in der Alternative der heimtückischen Begehungsweise ausscheidet, wenn nicht nachzuweisen ist, daß der Angeklagte die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat erfaßt und bewußt ausgenutzt hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86; vom 13. November 1985 - 3 StR 273/85 - NStZ 1986, 504; vom 19. März 1985 - 5 StR 872/84 = StV 1985, 235; vom 25. Oktober 1984 - 4 StR 615/84= NStZ 1985, 216; Beschluß vom 16. Juni 1981 - 5 StR 143/81; Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 575/79; Beschluß vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78; Beschluß vom 10. Januar 1977 - 3 StR 472/76; BGH NJW 1978, 709; BGHSt 6, 120, 121 i, 32, 382, 383 f); wenn nicht festgestellt werden kann, daß die besondere Lage des Opfers für den Willensbildungsprozeß des Täters kausal wurde (BGH NStZ 1983, 34; StV 1984, 511).Unter Beachtung dieser Gesichtspunkte hängt die Beurteilung der inneren Tatseite hinsichtlich des Merkmals Heimtücke letztlich von den Umständen des Einzelfalles ab und ist Tatfrage (vgl. BGHSt 6, 120, 122; 11, 139, 144; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 575/79).
- BGH, 19.12.1979 - 3 StR 427/79
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Abgrenzung des versuchten …
Zur inneren Tatseite gehört, daß der Täter sich der Arg- und Wehrlosigkeit des Angegriffenen bewußt ist und sie ausnutzt, was voraussetzt, daß er deren Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat bewußt erfaßt hat (vgl. BGHSt 6, 120, 121; BGH NJV 1978, 709, 710; BGH, Urteile vom 18. Januar 1979 - 4 StR 694/78 - und vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 575/79, jeweils mit weiteren Hinweisen).