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   BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85   

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https://dejure.org/1985,14629
BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85 (https://dejure.org/1985,14629)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1985 - 3 StR 387/85 (https://dejure.org/1985,14629)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85 (https://dejure.org/1985,14629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falles bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB - Versagung der Strafmilderung bei Herbeiführung der erheblich verminderten Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85
    Dabei hat die Jugendkammer möglicherweise nicht beachtet, daß solche Umstände nicht zur Anwendung des Regelstrafrahmens führen dürfen, die gerade durch den die verminderte Schuldfähigkeit begründenden Zustand des Angeklagten bedingt waren (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH Strafverteidiger 1981, 401; NStZ 1982, 200, 201/Strafverteidiger 1984, 202; BGH, Beschluß vom 2. September 1985 - 3 StR 290/85 -).
  • BGH, 29.02.1972 - 5 StR 691/71

    "Verantwortlichkeit" für fahrlässige Handlungen

    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85
    Hat der Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit, wie hier, durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, so kann die Strafmilderung freilich versagt werden, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung, bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 - Urteil vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85
    Obwohl der Angeklagte Erwachsener ist und nur noch gegen ihn verhandelt werden muß, war wiederum gemäß §§ 109 Abs. 1, 47 a JGG an eine Jugendkammer zurückzuverweisen (BGH MDR 1982, 244; BGHSt 30, 260, 262) [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81].
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei

    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85
    Dabei hat die Jugendkammer möglicherweise nicht beachtet, daß solche Umstände nicht zur Anwendung des Regelstrafrahmens führen dürfen, die gerade durch den die verminderte Schuldfähigkeit begründenden Zustand des Angeklagten bedingt waren (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH Strafverteidiger 1981, 401; NStZ 1982, 200, 201/Strafverteidiger 1984, 202; BGH, Beschluß vom 2. September 1985 - 3 StR 290/85 -).
  • BGH, 18.06.1985 - 4 StR 232/85

    Strafmilderung bei Herbeiführung des Zustandes der verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85
    Hat der Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit, wie hier, durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, so kann die Strafmilderung freilich versagt werden, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung, bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 - Urteil vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85).
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85
    Hat der Täter seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit, wie hier, durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt, so kann die Strafmilderung freilich versagt werden, wenn der Täter die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen und wenn er sich dieser Neigung, bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1972, 570; BGH bei Holtz MDR 1977, 982; BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 - Urteil vom 2. Juli 1985 - 1 StR 280/85).
  • BGH, 02.09.1985 - 3 StR 290/85

    Mangelnde Erwägungen zum Zusammenhang zwischen brutalem Vorgehen des Täters und

    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - 3 StR 387/85
    Dabei hat die Jugendkammer möglicherweise nicht beachtet, daß solche Umstände nicht zur Anwendung des Regelstrafrahmens führen dürfen, die gerade durch den die verminderte Schuldfähigkeit begründenden Zustand des Angeklagten bedingt waren (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH Strafverteidiger 1981, 401; NStZ 1982, 200, 201/Strafverteidiger 1984, 202; BGH, Beschluß vom 2. September 1985 - 3 StR 290/85 -).
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Es hat sich hierbei nicht mit der Frage befaßt, inwieweit die diesen Wertungen zugrunde liegende besondere Gestaltung des Falles - der Angeklagte hatte seinem Opfer mehr als zwanzig Messerstiche versetzt - gerade auf die tiefgreifende Bewußtseinsstörung zurückzuführen ist, die in Anlehnung an § 21 StGB zur Milderung der Jugendstrafe führt; solche Umstände dürfen nicht ohne weiteres strafschärfend gewertet werden (BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1982, 200; BGH, Beschlüsse vom 2. September 1985 - 3 StR 290/85 und vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Der Generalbundesanwalt verweist hierzu auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH, Beschl. vom 2. September 1985 - 2 StR 290/85 - bei Holtz MDR 1986, 96; zu nennen sind auch BGH, Urt. vom 19. Januar 1982 - 1 StR 734/81; Beschlüsse vom 30. Oktober 1985 - 3 StR 387/85, 24. September 1986 - 2 StR 497/86, 1. Dezember 1986 - 3 StR 544/86, 12. Dezember 1986 - 2 StR 674/86.
  • BGH, 20.12.1985 - 2 StR 688/85

    Erfordernis der Mitteilung der wesentlichen Grundlagen eines

    Die Schwurgerichtskammer prüft hierbei nicht, ob die Art der Tatbegehung und das Nachtatverhalten ihre Ursache nicht gerade in einer schuldmindernden seelischen Abartigkeit und affektiven Beeinträchtigung des Angeklagten hatten und ihm deshalb nicht straferschwerend angelastet werden durften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85 und 30. Oktober 1985 -3 StR 387/85).
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