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   BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84   

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https://dejure.org/1985,654
BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84 (https://dejure.org/1985,654)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1985 - IVa ZR 26/84 (https://dejure.org/1985,654)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - IVa ZR 26/84 (https://dejure.org/1985,654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stichtag für die Bewertung des Nachlasses - Rechtsfolgen der Abtretung des Erbteils zu Lebzeiten - Zuulässigkeit der Feststellungsklage zur Klärung eines Rechtsverhältnisses zwischen dritten Personen - Nachlassverteilung im Falle vorheriger Zuwendungen zu Lebzeiten des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2050 ff., § 2047 Abs. 1, § 2055
    Umfang des Ausgleichsanspruchs; Wertverhältnisse bei Bildung der Teilungsquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgleichung - Erbengemeinschaft - Teilungsquoten - Erbschaftsquoten

Papierfundstellen

  • BGHZ 96, 174
  • NJW 1986, 931
  • NJW-RR 1986, 494 (Ls.)
  • MDR 1986, 208
  • DNotZ 1986, 539
  • FamRZ 1986, 156
  • Rpfleger 1986, 55
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
    Sollte sich ergeben, daß zugunsten der Beklagten eine Ausgleichung von Vorempfängen erforderlich ist, dann wird der Wert der auszugleichenden Zuwendungen zu dem gemäß § 2055 Abs. 2 BGB maßgebenden Stichtag zu ermitteln, alsdann nach den Grundsätzen von BGHZ 65, 75, 77 auf den Tag des Erbfalles umzurechnen und das Ergebnis gemäß § 2055 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Errechnung der Teilungsquote dem Wert des Nachlasses hinzuzurechnen sein.

    Außerdem entfällt auf diese Weise das Bedürfnis dafür, den Wert der auszugleichenden Zuwendungen nach der Umrechnung auf die Geldwertverhältnisse zur Zeit des Erbfalles (vgl. BGHZ 65, 75) auch noch um unter Umständen beträchtlichen zusätzlichen Kaufkraftschwund in der Folgezeit bis zur Auseinandersetzung zu korrigieren (vgl. dazu z.B. Soergel/Wolf, a.a.O. Rdn. 3).

  • BGH, 17.10.1968 - III ZR 155/66

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage

    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
    Das steht der Zulässigkeit aber nicht entgegen (BGH, Urteil vom 17.10.1968 - III ZR 155/66 - NJW 1969, 136 = LM ZPO § 256 Nr. 90 und öfter).
  • BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 87/81

    Kein Vorkaufsrecht bei Verkauf des letzten Erbanteils an den Erwerber der anderen

    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
    Mit dieser Übertragung hatte der Ehemann der Klägerin, auch wenn er weiterhin Erbe blieb (BGHZ 86, 379, 380) [BGH 09.02.1983 - IVa ZR 87/81], jegliche Beteiligung am Nachlaß seiner Mutter und an den einzelnen Nachlaßgegenständen verloren (RGZ 83, 27, 30).
  • RG, 30.06.1913 - VI 123/13

    Verpfändung eines Erbanteils

    Auszug aus BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 26/84
    Mit dieser Übertragung hatte der Ehemann der Klägerin, auch wenn er weiterhin Erbe blieb (BGHZ 86, 379, 380) [BGH 09.02.1983 - IVa ZR 87/81], jegliche Beteiligung am Nachlaß seiner Mutter und an den einzelnen Nachlaßgegenständen verloren (RGZ 83, 27, 30).
  • BGH, 27.01.2010 - IV ZR 91/09

    Pflichtteilsberechnung: Berücksichtigung einer im Wege vorweggenommener Erbfolge

    Nach den vom Berufungsgericht wohl in seine Berechnung eingestellten Werten (Nachlass 762.871,93 EUR; auf den Erbfallzeitpunkt indexierte Zuwendung, vgl. BGHZ 96, 174, 181, 400.000 EUR) trifft seine Annahme nicht zu, dass mit Rücksicht auf die zugrunde gelegte Ausgleichspflicht gemäß § 2316 Abs. 1 BGB ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht festgestellt werden könne.
  • BGH, 04.03.1992 - IV ZR 309/90

    Anspruch des Miterben wegen unterbliebener Ausgleichung bei

    Das hat zur Folge, daß sich die von der Erbquote verschiedene Teilungsquote (vgl. BGHZ 96, 174, 180 = NJW 1986, 931 = LM § 2050 BGB Nr. 6) weiter verschiebt.

    Die Ausgleichung gemäß §§ 2050ff. BGB verschafft den Ausgleichungsberechtigten im allgemeinen keinen Zahlungsanspruch, sondern verschiebt nur die Teilungsquote nach § 2047 Abs. 1 BGB (BGHZ 96, 174, 180).

  • FG Niedersachsen, 02.09.2015 - 3 K 388/14

    Ausgleichung; Erbquote; Kaufkraftschwund; Lebenshaltungsindex;

    Die Notwendigkeit einer derartigen, von der Erbquote verschiedenen Teilungsquote wird von der im Schrifttum vorherrschenden Meinung durchweg anerkannt (Meincke, Das Recht der Nachlassbewertung im BGB, S. 37 f., 220 ff.; Meincke AcP 1978, 59 ff.; Strohal, Das deutsche Erbrecht, 3. Aufl. Bd. I S. 81; Dernburg, Deutsches Erbrecht, 2. Aufl. S. 519; Staudinger/Herzfelder, BGB 9. Aufl. § 2050 Anm. II; RGRK-Kregel, BGB 12. Aufl. § 2055 Rdn. 7; MK-Dütz, BGB § 2047 Rdn. 5; Lange/Kuchinke, Erbrecht 2. Aufl. § 46 IV 4 f.; Schermann in jurisPK-BGB, § 2055 Rn. 5 ff.; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1985 IVa ZR 26/84, BGHZ 96, 174-181, Rn. 22).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 166/87

    Ermittlung der Höhe einer durch eine Schenkung herbeigeführten Benachteiligung

    Die Ausgleichung gemäß §§ 2052, 2050 Abs. 3 BGB gibt dem Kläger keinen "Ausgleichsanspruch" (Zahlungsanspruch), sondern modifiziert lediglich die Teilungsquote (vgl. BGHZ 96, 174).
  • OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96

    Erbrecht Ausgleichung Teilungsquote Feststellungsklage

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 86, 931 ff. = BGHZ 96, 174 ff.), der sich der Senat angeschlossen hat, ist für das Ausgleichungsverfahren gemäß §§ 2050, 2055 BGB der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalles - hier also am 22.10.1981 - maßgebend.
  • OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07

    Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Vornahme von vor dem Erbfall

    Diese Vorschriften geben, wie § 2056 Satz 1 BGB zeigt, keinen selbständigen Anspruch auf Herausgabe der Vorempfänge, sie regeln vielmehr nur die Frage, wie ein vorhandener Nachlass unter die Miterben zu verteilen ist (§ 2042 BGB; vgl. BGHZ 96, 174).
  • LG Bonn, 13.03.2011 - 7 O 82/10

    Eine Ausgleichung gem. §§ 2050 , 2052 BGB verschiebt die Teilungsquote nach §

    Sofern die Klägerin der Ansicht ist, mit dem Schriftstück sei die interne Ausgleichung zwischen den beiden als Erben eingesetzten Schwestern beabsichtigt gewesen, kann sie hieraus schon deshalb keinen Zahlungsanspruch herleiten, weil die Ausgleichung gemäß §§ 2050, 2052 BGB dem Ausgleichungsberechtigten im allgemeinen keinen Zahlungsanspruch verschafft, sondern nur die Teilungsquote nach § 2047 Abs. 1 BGB verschiebt (BGH, BGHZ 96, 174).
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Dabei ist es grundsätzlich nicht erforderlich, daß das Rechtsverhältnis gerade zwischen den Parteien besteht, zwischen denen der Feststellungsrechtsstreit anhängig ist; es können auch Rechtsbeziehungen der beklagten Partei zu einem Dritten den Gegenstand einer Feststellungsklage bilden, sofern nur ein rechtliches Interesse der klagenden Partei an der alsbaldigen Feststellung gegeben ist ( OLG Köln vom 25.09.1952 - 3 U 36/50 , a.a.O., m.w.N.; BGH vom 17.10.1968 - III ZR 155/66 , LM Nr. 90 zu § 256 ZPO = MDR 1969, 206 = NJW 1969, 136 [BGH 17.10.1968 - III ZR 155/66] ; BGH vom 17.05.1977 - VI ZR 174/74 , LM Nr. 19 zu § 280 ZPO [Dunz] = JR 1978, 110 [Schreiber] = MDR 1977, 1009 = NJW 1977, 1637 [BGH 17.05.1977 - VI ZR 174/74] ; BGH vom 30.10.1985 - IVa ZR 26/84 , MDR 1986, 208 = NJW 1986, 931).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95

    Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"

    Die für diese Bewertung erforderliche nähere Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, da das Berufungsgericht den Vertragsgegenstand nicht näher bestimmt hat und weder eine weitere Aufklärung erforderlich erscheint noch weitere tatsächliche Feststellungen zu erwarten sind (vgl. BGHZ 16, 72, 81 [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54] ; 96, 174, 178; 116, 209, 214).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 152/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs einer Witwe wegen Verletzung des

    Auch ein zwischen einer Partei und einem Dritten bestehendes Rechtsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGHZ 69, 37, 40; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1985 IVa ZR 26/84 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98

    Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1992 - 18 UF 55/92

    Unterhalt; Ausschluß; Beziehung

  • LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96

    Kosten eines Rechtsstreits; Eintragung eines Prokuristen ins Handelsregister;

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

  • LAG Hamm, 02.12.1999 - 4 Sa 1153/99

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch Betriebsveräußerer - Feststellungsinteresse -

  • LAG Hamm, 04.06.1998 - 4 Sa 2152/97

    Verfall eines Antrags auf Höhergruppierung

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.1994 - 3 Sa 78/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: mangelndes Feststellungsinteresse bei fehlendem

  • LAG Hamm, 08.06.1995 - 4 Sa 1719/94
  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1609/99

    Streitigkeit über Abrechnungs- und Rechnungslegungspflichten; Beschäftigung eines

  • KG, 19.11.2010 - 7 U 97/10

    Lohngleitklausel: Abgrenzung zwischen genehmigungspflichtigen und

  • BGH, 24.06.1987 - IVa ZR 236/86

    Zugrundelegung der Teilungsquote für alle Teilauseinandersetzungen -

  • LG Düsseldorf, 17.03.2020 - 4a O 80/19

    Teilanerkenntnis- und Kostenschlussurteil

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