Rechtsprechung
BGH, 30.10.2002 - XII ZR 273/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Räumung und Herausgabe gewerblicher Mieträume - Räumungsanspruch - Rechtzeitige Ausübung eines Optionsrechts - Fehlerhafte Beweiswürdigung - Zeugenbeweis - Zeugenaussage
- Judicialis
ZPO § 286; ; ZPO § 398 Abs. 1; ; ZPO § 523 a.F.; ; ZPO § 561 a.F.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 286 523
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Pflicht zur wiederholten Zeugenvernehmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86
Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt
Auszug aus BGH, 30.10.2002 - XII ZR 273/99
Dieses kann lediglich nachprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozeßstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Senatsurteil vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - NJW 1987, 1557, 1558; Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus BGH, 30.10.2002 - XII ZR 273/99
Dieses kann lediglich nachprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozeßstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Senatsurteil vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - NJW 1987, 1557, 1558; Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937). - BGH, 03.04.2001 - XI ZR 223/00
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
Auszug aus BGH, 30.10.2002 - XII ZR 273/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 3. Februar 2001 - XI ZR 223/00 - NJW-RR 2001, 1430, 1431 m.w.N.) ist die erneute Vernehmung eines Zeugen erforderlich, wenn das Berufungsgericht dessen protokollierte Aussage anders verstehen oder werten oder seine Glaubwürdigkeit anders beurteilen will als die Vorinstanz.
- BGH, 27.01.2021 - XII ZR 21/20
Prüfung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlender erneuten Vernehmung …
Das Berufungsgericht ist deshalb verpflichtet, einen in erster Instanz vernommenen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es seine Glaubwürdigkeit anders als die Vorinstanz beurteilt (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 2002 - XII ZR 273/99 - juris Rn. 15) oder die protokollierte Aussage anders als die Vorinstanz verstehen oder würdigen will.Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann allenfalls dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf solche Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen (d. h. seine Glaubwürdigkeit) noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit (d. h. die Glaubhaftigkeit) seiner Aussage betreffen (Senatsurteil vom 30. Oktober 2002 - XII ZR 273/99 - juris Rn. 15;… Senatsbeschlüsse vom 21. März 2012 - XII ZR 18/11 - NJW-RR 2012, 704 Rn. 7 mwN …und vom 21. Oktober 2020 - XII ZR 114/19 - NJW-RR 2020, 1519 Rn. 6;… BVerfG NJW 2017, 3218 Rn. 57 mwN).